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Vom Tajmahal zur Faisal-Moschee

Munir D. Ahmed


Als der Mogulherrscher Shah Jahan (1627— 1657) für seine im Kindbett verstorbene Gattin Mumtaz Mahal die Grabstätte Tajmahal in Agra bauen ließ, die zu den Weltwundern gezählt werden sollte und bis heute einen nicht enden wollenden Touristenstrom anzieht, war Indien ein Muslimstaat. Nicht etwa weil die gesamte Bevölkerung dem Islam huldigte, sondern weil er von Muslimen regiert wurde, die numerisch freilich eine Minderheit bildeten. Zum Teil waren es Fremde, die im Gefolge der siegreichen Muslimheere ins Land geströmt waren. Die Mehrheit der Muslime wurde jedoch bald von Indern gestellt, die zum Islam konvertiert waren. Für viele lieferte das rigide hinduistische Kastenwesen, in das man hineingeboren wird und aus dem kein Entrinnen möglich ist, den Grund für die Konversion. In der muslimischen Gesellschaft gelten die Menschen als gleich, ungeachtet ihrer Herkunft und Kaste. Die Kluft zwischen den Religionsgemeinschaften wuchs, als im 18. und 19. Jahrhundert die britische Kolonialherrschaft das Mogulreich ablöste. Nach dem Rückzug der Briten aus Indien 1947 entstanden auf dem indischen Subkontinent zwei unabhängige Staaten: die Indische Union und Pakistan.

Ein Nationalstaat für die indischen Muslime

Pakistan wurde bei seiner Geburt als der bevölkerungsreichste Muslimstaat der Welt gefeiert, der er jedoch nach der Sezession von Ostpakistan 1971 gegenwärtig mit einer Bevölkerung von etwa 113 Millionen (Stand 1993) längst nicht mehr ist. Außerdem hob man hervor, daß die Religion die raison d‘étre für diesen Staat bildete. Im Zuge der Unabhängigkeit flohen 25 Millionen Menschen aus ihrer angestammten Heimat nach Indien bzw. Pakistan. Auf beiden Seiten starben eine Million Menschen bei örtlichen Auseinandersetzungen. Bis auf eine Minderheit von einigen hunderttausend Menschen wanderte aus Westpakistan die Hindu und Sikhbevölkerung nach Indien aus. In Ostpakistan dagegen stellen die religiösen und ethnischen Minderheiten immer noch etwa 10 % der Bevölkerung. Die Zahl der Muslime in Indien verringerte sich ab 1947 wegen der Auswanderung nach Pakistan. Mittlerweile dürfte sie über 100 Millionen betragen.

Pakistan war ein merkwürdiges Gebilde: Zwischen Ost- und Westpakistan lag die Indische Union. Flächenmäßig war Ostpakistan lediglich ein Sechstel von Westpakistan, beherbergte aber 56 % der Gesamtbevölkerung. Als ein Staat in einem Bundesstaat mit fünf Mitgliedern — vier dieser Staaten lagen in Westpakistan — fühlte sich Ostpakistan wirtschaftlich benachteiligt. Hinzu kam das Problem der Nationalsprache, die nach dem Willen der Bundesregierung in Karachi Urdu sein sollte, obwohl es weder von der Mehrheit gesprochen wurde, noch in Pakistan beheimatet war. Urdu war die Muttersprache von einigen Millionen Flüchtlingen (Muhajir) aus Zentralindien und wurde als Nationalsprache in den Schulen gelehrt sowie als Verkehrssprache von den Medien benutzt. Unabhängig davon ist Englisch bis heute sowohl in Pakistan als auch in Bangladesh die Verwaltungssprache. Die Ostpakistanis mußten für die Anerkennung von Bengali als zweite Nationalsprache kämpfen und dafür viele Opfer bringen. Mit diesem Konflikt begann ein Prozeß des Auseinanderdriftens beider Landesteile, der 1971 zur Sezession von Ostpakistan führte, das sich seitdem Bangladesh nennt. Das ursprüngliche Westpakistan behielt den Namen Pakistan.

Pakistan ist ein islamischer Staat; kaum 3 % der Bevölkerung sind Nichtmuslime. Die Christen stellen mit mehr als einer Million Gläubigen die größte religiöse Minderheit, gefolgt von einer Million Hindus und einigen hunderttausend Angehörigen anderer Religionen. Seit 1974 gilt die Ahmadiyya offiziell als eine nichtislamische Religionsgemeinschaft, obwohl sie sich selber als eine islamische Bewegung versteht. Über 80% der pakistanischen Muslime sind Sunniten, fast alle gehören zur hanafitischen Rechtsschule. Die Schiiten — hauptsächlich Anhänger der Zwölfer-Schia — werden auf 15—20% geschätzt. Die Anzahl der Isma‘iliten ist zwar gering, weniger als eine Million, aber sie spielten in der Wirtschaft eine überaus wichtige Rolle. Der Gründer Pakistans, Muhammad Ah Jinnah (1876—1948), stammte aus einer isma‘ilitischen Familie.

Die ethnische Zusammensetzung des Landes ist weitaus komplizierter und auch politisch brisanter als die religiöse. Die Panjabis stellen 61 % der Bevölkerung. Sie sprechen zwar eine gemeinsame Sprache, bilden aber — strenggenommen — keine einheitliche Ethnie. Im Gegensatz dazu sind die Pashtunen — man nennt sie in Pakistan auch Pathanen — eine Ethnie. Sie stellen in der nordwestlichen Grenzprovinz die Bevölkerungsmehrheit und in Baluchistan gegenwärtig mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Insgesamt machen sie nicht mehr als 11% der Gesamtbevölkerung aus. Die Baluchen stellen etwa 6% der Gesamtbevölkerung, aber die Mehrheit von ihnen hebt außerhalb der Provinz, der sie den Namen gegeben haben. In den letzten zehn Jahren sind die Baluchen in ihrer eigenen Provinz durch die Zuwanderung von Pashtunen aus Afghanistan zur Minderheit geworden. Die Sindhis stellen mit 22% der Gesamtbevölkerung zwar die zweitgrößte Bevölkerungsgruppe, doch sie sind in den beiden Großstädten ihrer Provinz — Karachi und Hyderabad — längst durch die Muhajir überflügelt worden, die im Zuge der Staatsgründung von Nordindien nach Pakistan übergesiedelt waren. Die Muhajir wollen, daß ihre Nationalität anerkannt wird, und hegen angeblich Pläne zur Teilung von Sind, damit sie eine eigene Provinz mit dem Namen »Jinnahpur« gründen können. Man spricht in Pakistan immer  häufiger von vier oder fünf Nationalitäten, die in dem Staat leben, und kaum noch von einer Nation, für die der Staat gegründet worden war.

Die Grundlage für die Forderung, Indien zu teilen, bildete die »Zwei- Nationen-Theorie« von Muhammad Ali Jinnah. Danach fehlt Muslimen und Hindus das Gefühl dafür, zu einer einzigen Nation zu gehören. Sie bilden zwei getrennte und in sich geschlossene Gesellschaften, die  nebeneinander bestehen. Den Vorschlag, einen separaten Muslimstaat zu gründen, machte schon 1930 der Philosoph und Dichter Sir Muhammad Iqbal (1877— 1938), ohne sich allerdings dazu zu äußern, wie dieser Staat beschaffen sein sollte. Aus seinen Schriften geht lediglich hervor, daß er eine Trennung von Staat und Religion für verwerflich hielt. Jinnah dagegen plante für Pakistan einen Staat mit demokratischer Grundordnung, in dem die Bürger unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu Volksstämmen, Rassen und Religionen die gleichen Rechte und Pflichten haben. Ihm schwebte eine liberale Gesellschaftsordnung vor, die jedem Bürger die Möglichkeit bietet, frei von Bevormundung und Reglementierung durch den Staat zu leben. Jinnahs früher Tod im  Jahre 1948 verhinderte, daß seine Vorstellungen in der Verfassung verankert wurden, die erst 1956 verabschiedet werden konnte.

Die Umwandlung in einen islamischen Staat

Pakistan versteht sich als ein Hort des Islam, weshalb von Anfang an Wert auf den islamischen Charakter des Staates gelegt wurde. Die Verfassung stellt die Souveränität Gottes fest, die Er an das Volk delegiert habe und die stellvertretend vom Staat ausgeübt werde. Folgerichtig verlangten die Schriftgelehrten, daß die Schari'a das Gesetz des Staates werden sollte. In der ersten Verfassung von 1956 war noch zu lesen, daß Koran und Sunna bei der Gesetzgebung zu beachten sind. Die dritte und zur Zeit geltende Verfassung von 1973 schreibt vor, daß kein Gesetz erlassen werden darf, das im Widerspruch zu Koran und Sunna steht. Darüber hinaus gilt der Islam als Staatsreligion, und die Ämter des Staatspräsidenten und des Premierministers dürfen nur von Muslimen bekleidet werden. Der Amtseid schließt das islamische Glaubensbekenntnis ein.

Die »Finalitätslehre«, die ursprünglich nicht zu den Grundpfeilern des Islam gehörte, scheint sich dank der Kontroverse um die Ahmadiyya zu einem Dogma zu entwickeln. Im Koran steht, daß die göttlichen Gesetze vom Islam vollendet worden sind und daß Mohammed das Siegel der Propheten ist. Der Begründer der Ahmadiyya, Mirza Ghulam Ahmad (1835—1908), bekannte sich ausdrücklich dazu, verstand sich selber aber als Empfänger göttlicher Offenbarungen, als ein Sekundärprophet, der gekommen war, um die islamische Lehre zu reinigen, die durch synkretistische Vermischungen, falsche Interpretationen und Aberglauben verunstaltet worden war. In den Augen der Schriftgelehrten hatte Ahmad damit den islamischen Konsens verlassen. Sie verbanden ihre Forderung nach dem Ausschluß der Ahmadiyya aus dem Islam mit ihrer Vorstellung von einem islamischen Staat, wie er in Pakistan verwirklicht werden sollte. Das pakistanische Parlament hat dann diese theologische Frage durch ein Mehrheitsvotum entschieden, obwohl kein Parlament der Welt zu so etwas ermächtigt ist. Das war eine besondere List des Premierministers Zulfikar Ali Bhutto (1978 hingerichtet), der es meisterhaft verstanden hat, alles und jeden zu manipulieren. Er versuchte auch, die »Islamisierungsfrage« für eigene Zwecke zu instrumentalisieren, was Politiker in Pakistan schon vor ihm praktiziert hatten und sich seither zu einer Art »Staatskunst« entwickelt hat.

Sein Nachfolger, Staatspräsident von eigenen Gnaden, General Zia-ulHaq (gestorben 1988), mißbrauchte die Islamisierungspolitik zur Legitimation seiner Militärherrschaft. Er führte die Strafe des Handabhakkens für Diebstahl und Straßenraub ein und meinte, daß er damit den Grundstein für das Gebäude eines islamischen Staates gelegt habe. Es folgte die Einrichtung von Schari'a-Kammern an allen vier Landesobergerichten (High Court), einem gesonderten Bundes-Schari'a-Gerichtshof und einer Schari'a-Appelationskammer am Obersten Gericht (Suprem Court). Sie sollten nach dem Islamischen Recht urteilen und im Einzelfall prüfen, ob ein Gesetz mit den Lehren des Islam in Einklang steht oder nicht. Außerdem wurde nun die Zakat-Steuer direkt von den Bankkonten eingezogen und für die Verwendung der Mittel eine eigene Verwaltung geschaffen. 1985 wurde in der Zweiten Kammer des Parlaments, dem Senat, eine Gesetzesvorlage (Shari‘a-Bill) eingebracht, die die Schari'a zum Gesetz des Staates erklärt. Ziel war die Aushöhlung der Verfassungsautorität; denn anstelle des Parlamentes sollten die Gerichte kompetent sein, die Schari'a-Gesetze zu interpretieren und in Endeffekt gesetzgeberisch tätig zu werden.

Obwohl der Senat die Vorlage billigte, ging die Bundesregierung darauf nicht ein und ließ statt dessen von der Nationalversammlung eine Verfassungsänderung verabschieden, die das beabsichtigte Gesetz überflüssig machen sollte. Präsident Zia mißfiel das, er entließ die Regierung vorzeitig und löste die Nationalversammlung sowie alle vier Provinzparlamente auf. Er warf der entlassenen Bundesregierung Vernachlässigung der Islamisierung vor und erließ eine Schari'a-Ordonnance, der allerdings aus verfassungsrechtlichen Gründen nur eine begrenzte Lebensdauer beschieden war. Im Mai 1991 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das zwar die Schari'a zum Gesetz des Staates erklärte, gleichzeitig wurde aber festgelegt, daß die parlamentarische Demokratie und das bestehende Regierungssystem nicht in Frage gestellt werden dürften. Darüber hinaus bestätigte das Parlament die exklusive gesetzgeberische Kompetenz der National- und Provinzparlamente, um zu verhindern, daß sich die Gerichte diese Kompetenz anmaßten.

Dennoch fühlten sich die Gerichte dazu ermächtigt, nach eigenem Gutdünken aus der umfangreichen Fiqh-Literatur auszuwählen und danach Recht zu sprechen. Im November 1991 erklärte das Bundes- Schari'a-Gericht 22 Gesetze zum Zinsverkehr für unvereinbar mit der
Schari'a und verlangte deren Annullierung bis Juni 1992. Die Regierung konnte mit Rücksicht auf die islamistischen Koalitionspartner keine Revision beim Obersten Gericht beantragen, weil die Islamisten gedroht hatten, in dem Fall die Koalition zu verlassen. Auf der anderen Seite stand zu befürchten, daß das gesamte Finanzsystem des Landes wegen des Verbots von Zinsgeschäften zusammenbrechen würde. Die Sache spitzte sich im Juli 1992 zu, als das Bundes-Schari'a-Gericht dem Parlament die Kompetenz absprach, die parlamentarische Demokratie und das gegenwärtige Regierungssystem von der Geltung des im Mai 1991 verabschiedeten Shari‘a-Bill auszunehmen und somit die Jurisdiktion der Gerichte einzuschränken. Das Oberste Gericht schritt sofort ein und setzte die Entscheidung des Bundes-Schari'a-Gerichts vorläufig außer Kraft. Die Sache wurde damit nicht bereinigt, die Auseinandersetzung wurde lediglich vertagt. Die Islamisten haben sich nicht geschlagen gegeben. Sie warten weiterhin auf eine günstige Gelegenheit, um das gegenwärtige Regierungssystem aus den Angeln zu heben.

Die Islamisierung ist zum Selbstzweck geworden. Die Vorstellung der Väter der Pakistan-Bewegung von einem liberalen islamischen Staat scheint sich in nichts aufgelöst zu haben. Statt dessen ist der Obskurantismus auf dem Vormarsch. Die Verfolgung der Ahmadis findet mit tätiger Hilfe von Behörden öffentlich und ungehemmt statt. Die Zikris (Anhänger von Mahmud Jaunpuri, der sich im 15. Jahrhundert zum rechtgeleiteten Mahdi erklärt hatte und vom damaligen Staat verfolgt worden war) hat man in Baluchistan aufgespürt, und die Schriftgelehrten verlangen ihre Ausrottung. Die Schiiten sind im Visier der radikalen sunnitischen Islamisten, die ihren Ausschluß vom Islam fordern. Seit Jahren tobt ein mörderischer Kampf zwischen den sunnitischen Anjuman Sipah-i Sahaba (Soldatenbund von Muhammads Gefährten, ASS) und der Tahrik-i Nifaz-i Fiqh Ja‘fariya (Bewegung zur Einführung des schiitischen Rechts), dem zahlreiche Personen, darunter Verbandsführer auf beiden Seiten, zum Opfer gefallen sind. Der ASS verlangt, daß die Beleidigung von Mohammeds Gefährten ins Strafgesetzbuch aufgenommen und mit der Todesstrafe geahndet werden soll. Diese Forderung ist gegen die Schiiten gerichtet, die bei ihren religiösen Verrichtungen regelmäßig einige der engsten Gefährten Mohammeds als Usurpatoren der Macht zu verfluchen pflegen. Sie steht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Gesetz, wonach eine Beleidigung Mohammeds mit dem Tode bestraft wird. Durch dieses Gesetz wurde die Verfolgung von Ahmadis legalisiert, die auf dem besten Weg ist, die Form einer islamischen Inquisition anzunehmen.

Der liberale Islam

Pakistan ist kein Eldorado der Islamisten. Zwar gibt es sie unbestreitbar, und es ist ihnen durchaus gelungen, gewisse Erfolge zu verzeichnen. Sie haben sich in mehreren politischen Parteien organisiert, die unterschiedliche Ziele verfolgen, aber sich darin einig sind, daß die Forderung nach dem islamischen Staat ihnen eine Überlebensgarantie bietet. Die Wähler verhelfen ihnen jedoch nicht dazu, bei den Parlamentswahlen zu gewinnen. Doch sie können »die Straße« gegen die vermeintlichen Feinde des Islam mobilisieren. Die jeweilige Regierung wird also nicht im Parlament, sondern auf der Straße herausgefordert. Außerdem bedienen sich die Islamisten eines probaten Mittels der pakistanischen Politik: Die oppositionellen Parteien schließen sich in einem Block zusammen. Diese Taktik kommt den kleineren Parteien, insbesondere den Islamisten, zugute, weil sie von der Popularität der großen Volksparteien profitieren. Bei den Parlamentswahlen von 1990 zum Beispiel konnten acht Kandidaten von Jama‘at-i Islami dadurch gewinnen, daß sie von der IDA (Islamisch-Demokratische Allianz), der sie beigetreten waren, aufgestellt und unterstützt wurde. Der Gründer dieser Partei, Abu‘l A‘la Maududi (engl. meist Maudoodi) gilt als Theoretiker der islamistischen Bewegung in der gesamten islamischen Welt.

Gerade auf dem indischen Subkontinent hat der liberale Islam die größten Erfolge zu verzeichnen. Seine Entstehung verdankt er dem Zusammenprall mit den christlichen Missionen und den hinduistischen Erweckungsbewegungen. Der indische Muslimführer Sir Sayyid Ahmad
Khan (1817— 1898) war es, der sich der Herausforderung der modernen Wissenschaften stellte, um nachzuweisen, daß der Islam eine zeitgemäße Religion sei und sich nicht zu verstecken brauche. Er schuf eine modernistische Richtung, die heute zwar nicht öffentlich als Partei oder religiöse Gruppierung auftritt, deren Einfluß aber in Pakistan auf Schritt und Tritt zu spüren ist. Die Bildungselite in diesem Staat steht in der Tradition Khans, wie er blickt sie voller Zuversicht in die Zukunft. Die Apologetik des Islam, die einstmals von dieser Denkschule betrieben wurde und die im wesentlichen die Richtigkeit der islamischen Lehre nachzuweisen bemüht war, wird immer mehr von einer aufrichtigen und aufklärerischen Selbstkritik abgelöst.

Die unterschiedlichen Positionen dieser Gruppe und der Islamisten kann man am besten zeigen, indem man sie in der Frage der Frauenrechte gegenüberstellt. Während die Islamisten mit dem Hinweis  auf die entsprechenden Stellen im Koran behaupten, daß Gott in Seiner Weisheit den Frauen die ihnen zustehenden Rechte und Pflichten für alle Ewigkeit zugewiesen hat, diskutieren die Liberalen über die Notwendigkeit einer zeitgemäßen Neuinterpretation. Die islamische Lehre muß nach liberaler Meinung weiterentwickelt werden. Das sollte vor allen Dingen in bezug auf die Frauen geschehen. Was zu Mohammeds Lebzeiten gewiß ein Fortschritt gewesen war, daß nämlich einer Frau nach der Schari'a die halben Rechte eines Mannes zugebilligt wurden, ist den Frauen heute nicht langer zuzumuten. Die islamische Gesellschaft ist gegenwärtig, so die Liberalen, in der Frauenfrage ins Hintertreffen geraten. Der Diktator Zia-ul-Haq scheute sich trotz dieser Diskussionen in den pakistanischen Medien nicht, 1984 das islamische Zeugenrecht einzuführen, nach dem die Aussagen von zwei Frauen vor Gericht den gleichen Wert haben wie die Aussage eines männlichen Zeugen.

Der Volksislam

Der indisch-pakistanische Islam ist in vielerlei Hinsicht einzigartig und höchst bodenständig. Er hat einerseits zum Teil die alten hinduistisch-buddhistischen religiösen Vorstellungen und Praktiken beibehalten, andererseits bemühen sich pakistanische Muslime, die islamische Lehre strenger als irgendwo anders auf der Welt zu befolgen. Es ist, als ob der Muslim in Pakistan zwei Seelen in der Brust hat: Seiner Kultur nach ist er ein Inder, der das alte mythologische Erbe Indiens in sich trägt und gar nicht daran denkt, sich davon zu trennen. Auf der anderen Seite kehrt er bewußt dem indischen Subkontinent den Rücken und versucht krampfhaft, sich auf den Nahen Osten hin zu orientieren, wo er nicht immer willkommen ist. In den Golfstaaten sind die Pakistanis als Gastarbeiter geduldet, nach Saudi-Arabien holt man sie als Fremdenlegionäre, aber man hat Angst vor ihrem religiösen Eifer. Der durchschnittliche Pakistani hat in religiösen Sachen keine bessere Unterweisung erhalten als der Bürger eines Golfstaates, noch befolgt er die islamischen Ge- und Verbote strenger als dieser. Er ist lediglich abergläubischer und ängstlicher. Er fürchtet die Rache des einen Gottes, wie seine Vorfahren sich vor der Vielzahl von Göttern und Dämonen gefürchtet haben. Er will Gott gnädig stimmen, bringt Opfer und zeigt sich demütig. Die religiösen Eiferer haben es leicht mit ihm.

Die Empfänglichkeit des Pakistani für religiöse Führung geht auf Traditionen seiner Heimat zurück, in der heilige Männer schon immer einen überaus großen Einfluß auf die Menschen ausgeübt haben. Es waren in erster Linie die Mystikerorden, die den Islam auf dem indischen Subkontinent verbreiteten. Sie waren zugleich diejenigen, die dem Synkretismus Vorschub leisteten. Heute gilt die höchste Verehrung der pakistanischen Muslime den Gräbern von echten oder  vermeintlichen heiligen Männern, deren Nachfahren und Grabstättenverwalter dies weidlich auszunutzen verstehen.

Fast jede Familie, insbesondere auf dem Lande, unterstellt sich einem Pir (geistiger Führer) und begibt sich freiwillig in eine Abhängigkeit, die teilweise weit über die religiöse Gefolgschaft hinausgeht. Man sucht die Grabstätte eines Mystikers nicht nur auf, um dem dort Begrabenen seine Aufwartung zu machen, sondern man sucht seinen Beistand und seine Führung in allen möglichen Fragen, nicht selten auch Heilung bei Krankheitsfällen. Es hat sich eingebürgert, daß Politiker die Grabstätten berühmter Mystiker eigenhändig mit Rosenwasser waschen und Opfertücher als Grabbedeckung anbringen. Zulfikar Ali Bhutto und andere ließen sich von Mystikernachfahren (Sajadanashin) feierlich in verschiedene Orden einführen und mit den entsprechenden Roben einkleiden. Über diese Initiationszeremonien wurde in den Medien ausführhich berichtet.

Ein Großteil der pakistanischen Muslime huldigt diesem Volksislam, der nur wenig mit dem Geist oder Buchstaben des Korans zu tun hat. Als Beispiel für die Pervertierung der islamischen Lehre könnte man die Barailawis nehmen, die sich selber als Sawad-i a‘zam (die Mehrheit) zu  bezeichnen pflegen. Sie gehen in ihrer Verehrung Mohammeds so weit, daß sie in ihm einen Übermenschen erblicken, der nicht wie andere nicht Menschen aus Fleisch und Blut, sondern aus purem Licht bestand, weshalb er keinen Schatten warf. Er besaß ihrer Ansicht nach die Vorsehungsgabe, und nur er darf zwischen Mensch und Gott vermitteln. Er ist zwar äußerlich verstorben und wurde begraben, aber jede Nacht werden ihm seine Gattinnen zum Beischlaf präsentiert. Dies sei der Grund dafür gewesen, weshalb es seinen Witwen verboten wurde, nach  seinem Ableben erneut zu heiraten. Diese Gedankengänge kennzeichnen eine Bewegung, die in den Mittelpunkt der islamischen Theologie, wo sonst der Koran steht, Mohammed gerückt hat. Es nimmt daher nicht wunder, daß in Pakistan für Mohammeds Beleidigung die Todesstrafe eingeführt wurde.

Den größten Nutzen aus der nahöstlichen Orientierung der pakistanischen Muslime ziehen die Islamisten, deren Puritanismus aus den gleichen oder ähnlichen Quellen herrührt wie bei den Wahhabiten in Saudi-Arabien. Der Protagonist der Islamisten, Maududi, lebte fast 40 Jahre in Lahore, wo sich das Grabmahl des berühmtesten Mystikers Pakistans, Data Ganj-Bakhsh, befindet. Maududi ist kein einziges Mal dorthin gepilgert. Der Grund dafür war sein Puritanismus. Puritanismus hatte auch die Herrscher Saudi-Arabiens einstmals dazu gebracht, die Gräber von Mohammeds Gefährten und anderen Größen der islamischen Geschichte schleifen zu lassen. Freilich geht Maududis Puritanismus nicht so weit, daß er auf die Unterstützung der Barailawis verzichtet hätte. Noch hat es sich König Faisal nehmen lassen, den selbstproklamierten Sozialisten Zulfikar Ali Bhutto zu bitten, die Ahmadiyya zu einer nichtislamischen Religionsgemeinschaft zu erklären. Angeblich stellte er im Gegenzug Finanzhilfen in Aussicht. Saudi-Arabiens Botschafter schaltete sich als Vermittler ein, als die vereinigte islamische Opposition, die den Koran zu ihrem Wahlmanifest erklärt hatte, nach den manipulierten Wahlen vom März 1977 der Bhutto-Regierung den Krieg erklärte. Der Vermittlungsversuch nützte Bhutto wenig, weil am 5.Juli 1977 der Oberbefehlshaber des Heeres, General Zia-ul-Haq, gegen ihn putschte und ihn von der Macht verdrängte. Nun avancierte der Islamist Zia zum Liebling der Saudis, den sie nicht nur wegen seines Engagements in Afghanistan großzügig unterstützten, sondern auch weil er augenscheinlich die gleichen Ziele verfolgte wie sie. Während Zias Präsidentschaft wurde die Faisal-Moschee in Pakistans Hauptstadt Islamabad vollendet, die König Faisal angeblich aus seiner Privatschatulle bauen ließ und dem pakistanischen Volk zum Geschenk machte. Zia liegt auf dem Gelände dieser Moschee begraben.
 

Erschienen in: Die Welten des Islam. Neunundzwanzig Vorschläge, das unvertraute zu verstehen. Herausgegeben von Gernot Rotter. Frankfurt. Fischer Taschenbuch Verlag. 1993. S. 135-144.
 

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