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DER ISLAM UND SEIN BILD DER MENSCHLICHEN GESELLSCHAFT
Von Munir D. Ahmed
Der Islam geht ebenso wie die beiden anderen abrahamitischen Religionen, das Judentum und das Christentum, davon aus, daß die Welt eine Schöpfung Gottes ist, der sie nicht ohne Ziel und Grund erschaffen hat. Dazu äußert sich der Koran in folgenden Worten:
,,Wir haben Himmel und Erde, und (alles) was dazwischen ist, nicht zum Zeitvertreib geschaffen. Wenn wir uns eine Zerstreuung hätten verschaffen wollen, hätten wir das von uns aus gemacht (ohne die Kreatürliche Welt dazu zu benötigen) - wenn wir (überhaupt) vorgehabt hätten, etwas (derartiges) zu tun". (Koran 21:16-17)
Gottes Ewigkeit und Einzigartigkeit steht im Zentrum der islamischen Lehre:
,,Sag: Er ist Gott, ein Einziger, Gott durch und durch, an den man sich wendet. Er hat weder gezeugt, noch ist er gezeugt worden. Und keiner ist ihm ebenbürtig". (Koran 112 1-5)
Im Vordergrund steht Gottes Allmacht, der geschaffen und seine Schöpfung zur Vollendung gebracht hat. Unter seiner Leitung funktioniert alles in perfekter Harmonie:
,,(Er) der sieben Himmel geschaffen hat, (die) in Schichten (übereinanderliegen). Du kannst an der Schöpfung des Barmherzigen kein Versehen (oder: keine Unregelmäßigkeit) feststellen. Sieh dich noch einmal um. Kannst du (irgend) einen Defekt feststellen. Auch wenn du dich darauf zweimal umwendest, Kehrt dein Blick scheu und müde zu dir zurück (da sich in der Schöpfung keine Fehlerhaftigkeit ausfindig machen läßt)". (Koran 67: 3-4)
Der vernunftbegabte Mensch, der auch vom Islam als die Krone der Schöpfung angesehen wird, soll seinem Schöpfer nacheifern, ihm gleich tun, soweit dies für ihn möglich ist. Daher steht das islamische Menschenbild ursächlich mit dem im Einklang, was der Muslim sich unter Gott vorstellt. Muhammad forderte die Muslime dazu auf, die Attribute Gottes im eigenen Leben zu verwirklichen. Die Befähigung dazu ist dem Menschen von Gott gegeben worden,
,,Wir haben doch den Menschen in bester Form geschaffen (oder: Wir haben doch den Menschen geschaffen und (dabei) mit den besten Weisungen versehen)". (Koran 95:4)
Der Mensch kann und soll die Naturgesetze erkunden und sie für die Menschheit dienstbar machen. Die Aufforderung dazu war in der allerersten Offenbarung Muhammads enthalten:
,,Lies! Im Namen deines Herrn, der erschaffen hat; erschaffen hat den Menschen aus geronnenem Blut. Lies! Und dein Herr ist der glorreiche, der unterrichtet hat durch die Schreibfeder, unterrichtet hat den Menschen, was er nicht mußte". (Koran 95: 1-5)
Gott hat für den Menschen das Universum dienstbar gemacht, und es steht dem Menschen offen, die Geheimnisse der Natur zu erkunden und sie zu beherrschen.
,,Gott ist es, der das Meer in euren Dienst gestellt hat, damit die Schiffe - auf seinen Befehl - darauf fahren, und damit ihr danach strebt, daß er euch Gunst erweist (indem ihr auf dem Meer eurem Erwerb nachgehen Könnt). Vielleicht würdet ihr dankbar sein". (Koran 45:12)
Die Führung dazu kommt in Form von Inspiration, wie dies am Beispiel der Biene erläutert wurde, die die Inspiration zur Vorrichtung ihres Teils der Arbeit in der Natur anleitet. Gesandte Gottes, die nach islamischer Auffassung zu allen Zeiten und allen Völkern kamen, hatten die Aufgabe, die Menschen rechtzuleiten, und wer sich darin ,,ergibt" (dies ist neben ,,Friede" die zweite Bedeutung des Wortes ,,Islam")wird zu einem Muslim, also ein Ergebener im Willen Gottes. Aber er wird dadurch weder willenlos noch hört er auf, eigenverantwortlich zu handeln. Der Mensch ist keine Marionette, sondern das edelste Werk der Schöpfung, von schöner, harmonischer Gestalt, mit Gehör, Gesicht und Verstand, mit Augen, Zunge und Lippen ausgestattet. Er ist aber nicht nur imstande Gutes zu tun, sondern besitzt auch die Neigung zum Bösen (Koran 12:53). Dies könnte durch Ungehorsam gegenüber Gott zum Ausdruck kommen, aber auch dadurch, daß er die Rechte anderer Menschen verletzt. Hieraus entstand die Vorstellung von den Rechten Gottes, die dem Menschen auferlegt wurden, und den Rechten der Mitmenschen. die beachtet werden sollten. In diesem Zusammenhang steht das Wort Muhammads, wonach Gott den Menschen die Verletzung seiner Rechte eher verzeihen würde als die Verletzung der Rechte von Mitmenschen. Eine Pilgerfahrt nach Mekka - eine von Gott auferlegte Pflicht eines jeden Muslims - soll zum Beispiel derjenige nicht unternehmen, der seine ausstehenden Schulden nicht zurückbezahlt hat.
GLEICHHEIT ALLER MENSCHEN ALS GRUNDPRINZIP
Besonderen Wert legt der Koran auf die Feststellung, daß alle Menschen unabhängig von ihrer Rassenzugehörigkeit, Hautfarbe oder Herkunft, gleich sind:
,,Ihr Menschen! Wir haben euch geschaffen (indem wir euch) von einem männlichen und einem weiblichen Wesen (abstammen ließen), und wir haben euch zu Verbänden und Stämmen gemacht, damit ihr euch (auf Grund der genealogischen Verhältnisse) untereinander kennt. (bildet euch aber auf eure vornehme Abstammung nicht zu viel ein!) Als der Vornehmste gilt bei Gott derjenige von euch, der am frömmsten ist. Gott weiß Bescheid und ist (über alles) wohl unterrichtet." (Koran 49:13)
Muhammads Predigt anläßlich seiner letzten Pilgerfahrt enthält die folgende Passage:
,,0 ihr Leute! Euer Gott ist Einzig und Euer Urvater ist der Gleiche. Ihr alle seid von Adam, und Adam wurde aus Lehm erschaffen. Kein Araber besitzt ein Vorrecht vor einem Nichtaraber, ebensowenig besitzt ein Nichtaraber vor einem Araber oder ein Rothäutiger vor einem Weißen und ein Weißer vor einem Rothäutigen ein Vorrecht. Nur Gottesfürchtigkeit zeichnet einen Menschen vor anderen Menschen aus".
Die Gleichheit von Menschen ist nicht nur in Bezug auf Rechte und Pflichten zu verstehen, sondern sie erstreckt sich auch auf die Verantwortlichkeit des einzelnen. Die vorislamische arabische Gesellschaft war stammesbezogen und bewertete die Taten des einzelnen danach, ob sie dem Stamm nutzten oder schadeten. Danach galt ein Mord als Heldentat, wenn er an einem Angehörigen einer fremden Sippe verübt wurde. Der Koran dagegen sieht den absichtlich begangenen Mord - mit einem Hinweis auf das Alte Testament - als eine gegen die ganze Menschheit gerichtete Tat und deshalb als verwerflich an. (Koran 5:32) In anderen Worten: Es gib die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Der Koran sagt dazu:
,,Und wenn ihr zwischen Menschen richtet, daß ihr richtet nach Gerechtigkeit". (Koran 4:58)
Als Prinzip kann daraus die Egalität der Behandlung aller Menschen abgeleitet werden. Dies setzt eine Gesetzesherrschaft voraus und verpflichtet die Obrigkeit zur Gerechtigkeit. In diesem Sinne sind die folgenden koranischen Stellen zu verstehen:
"...und mir ist befohlen worden, ich solle Gerechtigkeit unter euch walten lassen". (Koran 42:15)
,,Wenn du aber (als Schiedsrichter strittiger Fragen) entscheidest, dann entscheide unter ihnen nach (Recht und) Gerechtigkeit! Gott liebt die, die gerecht handeln". (Koran 5:42)
RECHTE UND PFLICHTEN DES EINZELNEN
Nach einem verbreiteten Mißverständnis kann das Individuum sich im Islam nicht entfalten, weil es sich dem Wohl der Gemeinschaft unterordnen muß. Dies soll der Grund dafür gewesen sein, weshalb in der islamischen Gesellschaft das Problem der Menschenrechte sich nicht so stellen konnte wie in Europa. Dabei übersieht man, daß die vorislamische orientalische Herrschaftsordnung nur die Einteilung von Befehls berechtigten, die alle Rechte besaßen, und von Sklaven, die rechtlos waren, kannte. Der Islam dagegen stellt alle Muslime auf eine Stufe als Gemeinde der Gläubigen (Umma), deren Herr Gott und kein anderer ist. Dem Gläubigen werden zwar Pflichten auferlegt, aber er ist gleichzeitig auch Träger von Rechten. Zu diesen zählt zum Beispiel auch das Recht auf Ungehorsam gegenüber einer ungerechten Obrigkeit:
"Und gehorchet nicht dem Befehl derer, die nicht maßhalten und die Unheil auf der Erde anrichten und nicht für Frieden und Ordnung sorgen". (Koran 26: 151-152)
Man hätte daraus ein Widerstandsrecht für den Bürger ableiten können, aber die islamische Gesellschaft nahm im Laufe ihrer wechselvollen Geschichte eine andere Entwicklung. Die Juristen empfahlen Gehorsamkeit selbst gegenüber einem ungerechten Herrscher, damit die Staatsordnung nicht in Gefahr geriet.
Eine weitere problematische Sache ist die Gewissens- und Glaubensfreiheit, die im Koran ausdrücklich genannt wird:
,,Es gibt kein Zwang im Glauben". (Koran 2:256)
,,Und sag: (Es ist) die Wahrheit (die) von eurem Herrn (kommt). Wer nun will, möge glauben, und wer will, möge nicht glauben." (Koran 18:29)
Der Islam hat als eine missionarische Religion, die Angehörige anderer Glaubensrichtungen zu bekehren trachtet, keine Probleme damit. Problematisch wird es aber, wenn ein Muslim vom Glauben abfällt und Apostasie begeht. Es hat sich unter den muslimischen Juristen eine irrige Meinung herausgebildet, wonach der Abfall vom Glauben von Staats wegen bestraft werden soll. Im Gegensatz dazu verheißt der Koran den Apostaten nicht die irdischen Strafen, sondern eine Vergeltung im Jenseits. Dazu zwei von zahlreichen Belegstellen aus dem Koran:
,,Diejenigen. die (zuerst) gläubig, hierauf ungläubig und hierautf (wieder) gläubig waren und hierauf (wieder) ungläubig geworden und hierauf dem Unglauben (immer mehr) verfallen, denen kann Gott unmöglich vergeben, und er kann sie unmöglich einen rechten Weg fuhren". (Koran 4:137)
"Wenn aber einer gegen den Gesandten Opposition betreibt (?), nachdem ihm die Rechtleitung (durch den Islam) klar geworden ist, und einem anderen Weg folgt als dem der Gläubigen, geben wir ihm da Anschluß, wo er Anschluß gesucht hat (?) (oder: setzen wir über ihn, was er sich zum Freund genommen hat?) und lassen ihn in der Hölle schmoren - ein schlimmes Ende". (Koran 4:115)
DIE ISLAMISCHE GESELLSCHAFTSORDNUNG
Die Keimzelle der islamischen Gesellschaft bildet die Familie, in der Mann und Frau sich zusammentun. Beide Ehepartner haben Rechte gegeneinander, gehen aber auch gewisse Verpflichtungen füreinander ein, die in Fairneß und Gleichheit einzuhalten sind:
,,Die Frauen haben (in der Behandlung von seiten der Männer) dasselbe zu beanspruchen. wozu sie (ihrerseits den Männern gegenüber) verpflichtet sind, (wobei) in rechtlicher Weise (zu verfahren ist)". (Koran 2:228)
Zur Familie gehören neben den Ehepartnern auch Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgehen, sowie weitere Personen im verwandtschaftlichen Bezugsrahmen. Die vom Koran aufgezeichnete Familie entspricht eher einer Groß- als einer Klein- oder Kernfamilie. Es fällt sogar auf, wie oft und eindringlich der Koran dazu aufruft, besondere Höflichkeit den Nachbarn gegenüber zu praktizieren. Muhammad sprach davon, daß er zeitweilig geglaubt habe, der Nachbar konnte von Gott zum Miterben bestimmt werden. Er definierte den Muslim als einen Menschen, von dessen Hand und dessen Zunge die Mitmenschen keinen Angriff befürchten müssen. Wie ernst Muhammad den Schutz der Privatsphäre des einzelnen nahm, kann daran gesehen werden, daß er selbst dem Vorstand des Haushaltes empfahl, das Haus ohne Vorankündigung nicht zu betreten, damit seine Angehörigen sich auf sein Eintreten vorbereiten können und ihre Privatsphäre nicht unnötig in Mitleidenschaft gezogen wird.
Besonderen Wert legt der Islam auf die soziale Gerechtigkeit. Denn sein Ziel ist die Schaffung einer Gesellschaftsordnung, in der keiner abseits steht. Darin erweist er sich als Pionier eines Wohlfahrtsstaates, der für die Schwachen und Bedürftigen sorgt, ohne Gleichmacherei. Die Unterschiede im Besitztum werden als legitim anerkannt, und das Privateigentum wird unter den Schutz des Staates gestellt. Aber es wird zur Verpflichtung des Besitzenden gemacht, ihren Reichtum mit anderen zu teilen. Daraus entwickelte sich eine Kultur von Stiftungen und mildtätigen Organisationen, die ein Großteil der Aufgaben übernahmen, die heute von den Sozialämtern, Kultusministerien und Baubehörden für öffentliche Einrichtungen wahrgenommen werden. Im Grundsatz wird das Ansammeln von Reichtum als etwas angesehen, dem in gewissem Grad etwas Unreines anhaftet. Dem kann dadurch abgeholfen werden, daß man sich von einem Teil des Gewinns trennt. Diese Abgabe wird Zakat (wörtlich: Reinigung) genannt. Das islamische Erbrecht ist geradezu darauf angelegt, den Besitz unter eine große Anzahl von Erben zu verteilen. In dieser Reihe könnte man auch das Verbot für Wucherzins als Grundpfeiler des islamischen Wirtschaftssystems aufzählen. Denn durch Wucher wird die Sozialsymmetrie gestört. Aus diesem Grund erklärt der Koran dem Wucher den Krieg (Koran 2:278-279). Grundsätzlich ist das islamische Wirtschaftssystem darauf aus, die Reichtümer des Landes konstant im Umlauf zu halten, um zu verhindern, daß irgendwelche Personen oder Gruppen sie unter Benachteiligung des Volkes exklusiv für sich beanspruchen.
DIE ISLAMISCHE STAATSFORM
Es ist umstritten. ob der Islam wirklich einen spezifisch islamischen Staat gründen wollte und nicht vielleicht nur eine islamische Gesellschaftsordnung, der es freisteht, eine geeignete Staatsform zu finden. Fest steht jedenfalls, daß der Koran keine definitive Charta dafür liefert. Und die islamische Geschichte kennt mehrere Regierungsformen, von denen keine als exklusiv islamische Regierungsform angesehen werden kann. Der Koran schließt die Demokratie nicht aus, deren Grundprinzip, Beratung und Konsultation, an der die Bürger beteiligt sein sollen, wird sogar ausdrücklich erwähnt:
" ... und ratschlage mit ihnen über die Angelegenheit". (Koran 3:159)
"....die auf ihren Herrn hören, das Gebet verrichten,
sich untereinander beraten und von dem, was wir ihnen (an Gut) beschert
haben, Spenden geben ..".
(Koran 42:38)
Wie diese Konsultation beschaffen sein soll und wer alles sich daran beteiligt, wird offen gelassen. Es wird auch nicht gesagt, ob alle Staatsbürger wahlberechtigt sind oder nur bestimmte Personen; wer bestimmt sie überhaupt? Und wer alles gehört zum Staatsvolk, nur Muslime, die die Umma bilden, oder auch Nichtmuslime, die auf dem Territorium des islamischen Staates leben? Im Stadtstaat Medina, an deren Spitze Muhammad selber stand, gab es jüdische Stämme, die ihre religiöse Identität beibehielten. Mit ihnen schloß Muhammad einen Vertrag (Mithaq Madina) ab, der sie als Staatsbürger mit Rechten und Pflichten auswies. Daher besteht der islamische Staat nicht nur aus Muslimen, sondern zu seinen Bürgern zählen auch Menschen anderen Glaubens, die Keinesfalls als Bürger minderen Rechts anzusehen sind. Es darf gegen sie Keine Diskriminierung geben, noch dürfen sie dazu genötigt werden, den islam anzunehmen:
"Und wenn dein Herr gewollt hätte, wären die, die auf der Erde sind, alle zusammen gläubig geworden. Willst nun du die Menschen (dazu) zwingen, daß sie glauben?" (Koran 10:99)
Daraus geht hervor, daß der islamische Staat Glaubens- und Gewissensfreiheit respektieren muß. Einen Zwang darf es in Glaubensangelegenheiten nicht geben, denn der Koran proklamiert:
,,Und sag: (Es ist) die Wahrheit (die) von eurem Herrn kommt). Wer nun will, möge glauben. und wer will, möge nicht glauben!" (Koran 18:29)
In Zusammenhang mit dem islamischen Staat steht die heikle Frage der Gesetzgebung. Für den Islamisten ist das islamische Recht (Schari‘a) unantastbar und darf nicht in Frage gestellt werden. Das Parlament muß sich im Rahmen von Richtlinien der Schari‘a bewegen und nach Möglichkeit aus dem Fundus der Entscheidungen frühislamischer Juristen Gesetze heraussuchen. Dahintersteckt die Vorstellung, daß das islamsche Recht in einer Totalität göttlichen Ursprungs ist und deshalb nicht verändert werden darf. Dies ist ein Irrglaube, weil mehr als neunzig Prozent der Schari‘a-Gesetze auf Entscheidungen von Juristen der ersten drei Jahrhunderte zurückgehen und deshalb die persönliche Meinung der betreffenden Juristen wiedergeben.
Vielleicht noch wichtiger ist die Feststellung, daß der islamische Staat nicht territorial, sondern Personal ausgerichtet ist. Es kommt also nicht auf geographische Grenzen an, sondern auf das Staatsvolk, das zur Konstituierung des Staates beiträgt. Im Gegensatz dazu verstehen sich die meisten modernen Muslimstaaten als Nationalstaaten, deren Bevölkerung mehrheitlich aus Muslimen besteht, aber zu deren Bürgern auch Angehörige anderer Religionsgemeinschaften gehören. Allen Bürgern müssen die gleichen Rechte zugestanden werden, wie dies auch allgemein der Fall ist. Aber der islamische Staat des klassischen Zuschnitts respektierte zwar die Gleichheit vor dem Gesetz für alle Bürger, betrachtete sie aber in erster Linie als Angehörige ihrer jeweiligen Religionsgemeinschaften. Deshalb wurden die nichtmuslimischen Staatsbürger nicht nach dem islamischen Recht (Schari'a) behandelt, sondern nach dem Recht ihrer jeweiligen Religionsgemeinschaft. Eigentlich stellte nicht das Personenstandsrecht ein Problem dar, sondern die Einstufung des nichtmuslimischen Staatsbürgers als Schutzbefohlener (Dhimmi), der vom Wehrdienst befreit war, weil man glaubte, von ihm nicht erwarten zu können, daß er den islamischen Staat mit dem Einsatz seines Lebens verteidigen würde. Die Wehrdienstbefreiung war mit der Wehrsteuer (Dschizja) gekoppelt, die von jedem Nichtmuslim zu entrichten war. Der Schutzbefohlene war zwar Staatsbürger, gehörte aber nicht zur Umma (Gemeinschaft der Muslime), sondern zu einer Milla (Nationalität). Die Vorstellung der Nation im heutigen Sinn war den Theoretikern des islamischen Staates fremd.
Die Umma schwebt über allem, und ihr gehören unabhängig von ihrer Staatszugehörigkeit alle Muslime der Welt an. Sie stellt eine Masse von Menschen dar, die von keiner Organisation kontrolliert oder gelenkt wird. Sie ist ein Phantasiegeschöpf, ohne Profil und bar jeder Handlungsfähigkeit. Sie Kann sich nicht artikulieren, noch hat sie die Fähigkeit, ihre Präsenz zu zeigen. Darüber hinaus hat sie in der heutigen politischen Landschaft ihre Nützlichkeit eingebüßt. Pakistans Politiker der Gründergeneration wollten jedem Mitglied der Umma das Recht auf die pakistanische Staatsbürgerschaft einräumen und mußten bald einsehen, daß dies undurchführbar war. Die Welt hatte sich weitergedreht und bestand aus Nationalstaaten, die sich unabhängig von der Religionszugehörigkeit ihrer Staatsbürger Konstituiert hatten.
DER ISLAM UND DER WELTFIREDE
Die islamische Botschaft gilt für die ganze Menschheit. Muhammad wird im Koran ausdrücklich als Prophet Gottes für alle Menschen und als die personifizierte Barmherzigkeit genannt.
,,Sag: Ihr Menschen! Ich bin der Gesandte Gottes an euch alle". (Koran 7:158)
,,Und wir haben dich nur deshalb (mit der Offenbarung) entsandt, um den Menschen in aller Welt Barmherzigkeit zu erweisen". (Koran 21:107)
Der Islam will durch die Abschaffung aller auf Rasse, Farbe, Abstammung, Stellung in der Gesellschaft und Besitz beruhenden Vorrechte einen Beitrag zum friedlichen Miteinander aller Menschen leisten. Die Grußformel as-salam alaikum (Friede sei mit Euch) im täglichen Leben soll sie stets daran erinnern. Zur Regelung der nationalen und internationalen Beziehungen will der Islam eine weltumfassende Bruderschaft der Menschen begründen, die sich unmittelbar von der Einheit Gottes (Tauhid) ableitet, welche den Mittelpunkt aller religiösen Grundsätze und Lehren bildet. Es wird allerdings nicht übersehen, daß in der menschlichen Natur der Wettstreit miteinander fest verankert ist, der in meisten Fällen zu negativen Resultaten und zur gegenseitigen Übervorteilung, Aufruhr und Krieg führt. Der Koran will diesen menschlichen Instinkt in eine positive Bahn lenken. (Koran 49:13)
Das Ziel also ist die Vervollkommnung von Güte und Wohltätigkeit, wozu der Koran die Menschen aufruft:
,,Jeder hat eine Richtung, auf die er eingestellt ist (je nachdem er Jude, Christ oder Muslim ist). Wetteifert nun nach den guten Dingen!" (Koran 2:148)
Von der Warte des Islam aus gesehen gibt es zwischen den Offenbarungsreligionen keine Unterschiede. Sie stammen aus der gleichen Quelle und haben die gleiche Zielsetzung. Für den Muslim sind Judentum und Christentum verwandte Religionen, und deren Stifter gelten für ihn als Propheten.
,,Sagt: Wir glauben an Gott und (an das), was (als Offenbarung) zu uns, und was zu Abraham, Ismael, lsaak, Jakob und den Stämmen (Israels) herabgesandt worden ist, und was Moses und Jesus und die Propheten von ihrem Herrn erhalten haben, ohne daß wir bei einem von ihnen (den anderen gegenüber) einen Unterschied machen. Ihm sind wir ergeben". (Koran 2:136)
Man Könnte fragen, wie der Islam mit Religionen und religiösen Traditionen verfährt, die außerhalb des abrahamitischen Ein-Gott-Glaubens stehen? Zeigt er sich auch denen gegenüber tolerant, deren Lehre vom Mittelpunkt der islamischen Lehre abweicht? Interessanterweise weicht er auch dort von seiner versöhnlichen Grundhaltung nicht ab, wie die folgende koranische Stelle belegt:
,,Und schmäht nicht diejenigen. zu denen sie (d.h. die Heiden) beten, statt zu Gott, damit sie in (ihrem Unverstand nicht (ihrerseits) in Übertretung (der göttlichen Gebote?) Gott schmähen! So (wie die heidnischen Mekkanern?) haben wir jeder Gemeinschaft ihr Tun im schönsten Licht erscheinen lassen. Hierauf (aber) werden sie (sterben und) zu ihrem Herrn zurückkehren. Und er wird ihnen Kunde geben über das, was sie (in ihrem Erdenleben) getan haben". (Koran 6:108)
Es wird aber gleichzeitig nicht übersehen. daß es zwischen den Völkern und Religionsgemeinschaften Streitigkeiten geben Kann. Selbst in diesem Fall werden die Muslime aufgefordert, der Gerechtigkeit nicht zu entsagen.
,,Und die Feindschaft eines Volkes soll euch nicht verleiten, anders denn gerecht zu handeln. Seid gerecht, das ist näher der Gottesfurcht". (Koran 5:8)
Diese koranische Stelle ist allerdings von den iranischen Geiselnehmern der US-Botschaftsangehörigen 1979 außer acht gelassen worden. Ansonsten wäre ihnen klar gewesen, daß sie in eklatanter Weise gegen die koranische Lehre handelten.
Der Koran geht ausdrücklich auf Streitigkeiten zwischen den Völkern ein und entwirft eine Charta dafür, wie ein internationales Schiedsgericht beschaffen sein soll, um wirksam und unpartetiisch den Streit zu schlichten:
,,Und wenn zwei Gruppen von den Gläubigen einander bekämpfen, dann stiftet Frieden zwischen ihnen! Wenn dann aber die eine der anderen (immer noch) Gewalt antut, dann kämpft gegen diejenige, die gewalttätig ist, bis sie wieder einlenkt, dann stiftet zwischen den beiden (endgültig) Frieden, wie es recht und billig ist, und laßt Gerechtigkeit walten! Gott liebt die, die gerecht handeln". (Koran 49:9)
Die UN-Charta könnte aus dem Koran kopiert sein. Der Unterschied allerdings besteht darin. daß die UNO entgegen der koranischen Absicht nicht immer so handelt, wie es recht und billig ist, sondern so, wie es den Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats, insbesondere der gegenwärtig einzigen Supermacht USA, gefällt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß der
Islam sich eine Gesellschaft vorstellt, die sich auf der Gleichheit aller
Menschen aufbaut, denen Rechte zustehen, die aber auch Pflichten zu erfüllen
haben. Sein Entwurf ist optimistisch, verkennt aber die Gefahren nicht,
die ein gedeihliches Zusammenleben von Menschen und Völkern erschweren
können. Es ist jedenfalls eine Utopie, die im Bereich des Möglichen
liegt, vorausgesetzt, man handelt recht und billig, wie es der Koran formuliert
hat.
(Zuerst erschienen in: Aktuelle Profile der islamischen
Welt. Herausgegeben von Bernd Rill. München: Hans-Seidel-Stiftung,
1998)