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Islam in Indien

Von Munir D. Ahmed

Die Muslime der Republik Indien bilden mit einem fast 12%igen Anteil an der Bevölkerung die größte religiöse Minderheit im Land. Sie stellen mit ihren über 100 Millionen Gläubigen die größte islamische Minorität in einem nichtmuslimischen Staat dar. Sie waren immer schon eine Minderheit, auch als große Teile des indischen Subkontinents jahrhundertelang von muslimischen Herrschern regiert wurden und Indien als ein islamischer Staat galt. Ethnisch sind die meisten von ihnen, etwa 80%, Inder, deren vorfahren im Laufe der Zeit zum Islam konvertierten. Die restlichen 20% sind Nachfahren von Einwanderern, die im Gefolge der muslimischen Armeen nach Indien gelangten. Unter ihnen befanden sich Araber, Perser, Afghanen und Angehörige von Turkvölkern, die zwar nominell ihre ethnische Identität bewahrt haben, ansonsten aber in der indischen Gesellschaft voll integriert sind 1).

Die hinduistischen Überbleibsel in der muslimischen Gesellschaft - bis hin zu Aberglaube und Mythologie - sind eine Realität. Für viele Konvertiten änderte sich mit dem Wechsel zum Islam außer der Namensänderung kaum etwas. Dies zeigt sich in Radschputana in den dreißiger Jahren, als
 Hindu-Eiferer eine Kampagne zur Rückgewinnung von zum Islam konvertierten Bauern
(Schudhi-Bewegung) durchführten und große Erfolge verbuchen konnten. Die Konvertiten waren in ihrer Lebensführung Hindu geblieben. Dies trifft mit Einschränkungen mehr oder minder für die meisten indischen Muslime zu. Viele ziehen zum Beispiel beim Erbrecht das Gewohnheitsrecht dem islamischen Recht (Schari 'a) vor, um die weiblichen Familienmitglieder vom Realienerbe auszuschließen.
Bei der Konversion dürfte bei vielen das hinduistische Kastensystem eine Rolle gespielt haben. Der Islam muß den rangniederen und benachteiligten Kasten als Rettungsanker vorgekommen sein. Die islamische Gesellschaft ist egalitär, auch wenn sie in Indien gewisse Merkmale eines Kastensystems aufweist. Allerdings sind die Grenzen zwischen den Kasten bei ihr nicht rigide und können gelegentlich übersprungen werden. Vor allen Dingen gibt es keine Unberührbaren und Aussätzigen, die von der sozialen Interaktion ausgeschlossen werden. Die Kastenzugehörigkeit spielt bei der Knüpfung familiärer Bande eine Rolle, zum Teil weil man von der Höherwertigkeit seiner Kaste und Subkaste überzeugt ist, aber noch mehr, um den Zusammenhalt der Sippe, des Klans und der Familie zu sichern. Man geht generell davon aus, daß eine Heirat außerhalb der eigenen Sippe sozial unverträglich ist. Selbst unter den als gleichwertig geltenden Kasten wird auf ungeschriebene, aber dennoch feststehende Regeln geachtet, die es vorschreiben, ob man in die andere Kaste heiraten darf oder nicht. Manche Kasten lehnen es ab, Angehörigen von anderen Kasten, die ansonsten als gleichwertig angesehen werden, ihre Töchter zur Frau zu geben, obwohl sie selbst durchaus eine Frau aus der betreffenden Kaste als Ehefrau nehmen würden 2).

Indiens Teilung in die Indische Union und Pakistan im Zuge der Unabhängigkeit 1947 bildete einen Scheidepunkt für die Muslime des Subkontinents. Die Forderung nach einem separaten Staat wurde von der All India Muslim League (IML) erhoben, die zwar die wichtigste, aber nicht die einzige Partei der Muslime war. Die traditionelle politische Führung lag in der Hand von Personen, die an eine Integralnation aller Inder glaubten und somit natürliche Verbündete des Indian National Congress (INC) waren. Darin stimmten mit ihnen viele muslimische Schriftgelehrte aus Deoband, die im aktiven Widerstand gegen die Kolonialmacht standen, überein. Auch die politische Organisation der Schriftgelehrten, Jam'iyat al-'Ulama'-i Hind (JUH), war davon überzeugt, daß die Muslime gemeinsam mit dem INC für die Unabhängigkeit kämpfen sollten, statt diesen Kampf durch Teilungsforderung zu unterminieren 3). Indiens Teilung und die Gründung Pakistans bedeuteten für sie eine herbe Niederlage. Millionen Muslime emigrierten nach Pakistan. Zum Teil befanden sich darunter auch solche Personen, die ursprünglich einen separaten Islam-Staat abgelehnt hatten 4). Zu ihnen zählte unter anderen der Begründer der Jama'at-i Islami (JI), Abu1-A'la al-Maududi, der sich gegen Indiens Teilung stellte, weil dadurch die Chance zur Islamisierung Indiens verlorenginge. Er mußte nach der Unabhängigkeit seinen Wohnsitz nach Pakistan verlegen. Ebenso blieb der Majlis Ahrar-i Islam, der hauptsächlich gegen die Ahmadiya agiert hatte, nur noch der Umzug nach Pakistan, wo er religiös verbrämte Agitationspolitik fortsetzte, obschon er sich als politische Partei verabschieden mußte.

a) Das Mißtrauen gegen die Muslime

Die indischen Muslime gerieten nach der Unabhängigkeit in eine schwierige Lage, weil ihre Loyalität der
der Indischen Union gegenüber vielfach angezweifelt wurde. Sicherlich stand dahinter die „Zwei-Nationen-Theorie" von Muhammad Ali Jinnah, die die Muslime als eine von Hindus getrennte Nation definierte. Hatte nicht die überwältigende Mehrheit der Muslime in Britisch-Indien für Pakistan gestimmt? Wie konnte und sollte nach der Unabhängigkeit die Erinnerung daran ausgelöscht werden? Für Hindu-Nationalisten stand fest, daß ein Muslim der Indischen Union gegenüber nicht treu sein könne. Dies veranlaßte muslimische Schriftgelehrte dazu, ihre Glaubensbrüder aufzufordern, nach Pakistan auszuwandern, wenn sie Sympathien für dieses Land hegten. Den anderen wurde geraten, Beziehungen zu Pakistan, auch die familiären Bindungen, abzubrechen. Bereits 1948 faßte eine in Lakhnau zusammengerufene Konferenz aller islamischer Organisationen den Entschluß, keine separate politische islamische Partei mehr zu gründen. Die IML, deren Führung bereits nach Pakistan übergesiedelt war, hatte ohnehin ihre Tätigkeit in Indien eingestellt. Maulana Abu1-Kalam Azad 5), der als Erziehungsminister der Regierung angehörte und darüber hinaus Vizepräsident der regierenden Partei INC war, forderte seine Glaubensbrüder auf, in den INC einzutreten, weil nur er den Muslimen Schutz und Geborgenheit bieten könne. Zur gleichen Zeit beschloß die JUH, sich zukünftig nur noch mit den religiösen Angelegenheiten der Muslime zu befassen und sich im sozialen Bereich zu betätigen. Sie trug zum ersten Mal Nichtklerikalen die Mitgliedschaft an und lud nichtmuslimische Redner zu ihren Versammlungen ein. Sie brach alle Verbindungen zu denjenigen Parteibüros ab, die sich auf pakistanischem Territorium befanden. 1958 forderte sie die Muslime auf, in den nächsten zwei bis fünf Jahren auf jegliche politische Forderungen zu verzichten und sich statt dessen um den Aufbau des Landes zu kümmern. Der Rat zur politischen Abstinenz wurde weitgehend befolgt. Die JI trennte sich von der Mutterpartei in Pakistan und beschloß, sich fortan politisch nicht mehr zu betätigen. Dies erstreckte sich auf die aktive und passive Beteiligung an den Parlamentswahlen 6)

Die Frage, die nach der Unabhängigkeit die indischen Muslime beschäftigte, betraf ihr Verhältnis zu der Hindu-Mehrheit, mit der sie gemeinsam in einem Staat lebten. Die Schriftgelehrten verglichen diese Situation mit der in Medina zu Muhammads Zeiten. Damals lebten Muslime und Juden in jenem Stadtstaat zusammen. Zwischen ihnen gab es eine schriftliche Vereinbarung ( mithaq madina), wonach beide Religionsgemeinschaften die Ausübung ihrer jeweiligen religiösen Riten und Pflichten freistand. Sie bildeten gemeinsam eine Nation (qaum), an deren Spitze Muhammad als Oberhaupt stand. Man sprach mit dem Hinweis auf diese Vereinbarung von einem "Abkommen" zwischen der Hindu-Mehrheit und der muslimischen Minderheit in Gestalt der Verfassung, die zudem den Staat auf den Säkularismus und damit in religiösen Angelegenheiten auf Neutralität verpflicht. Allerdings gab es unter den Muslimen unterschiedliche Meinungen zum Säkularismus . Die erste Gruppe sah den Säkularismus als eine Negation der Religion, weshalb er für sie nicht annehmbar war. Die zweite Gruppe glaubte, daß die Religion eine persönliche Angelegenheit jedes einzelnen sei, die vom Säkularismus als solche respektiert werden würde. Die dritte Gruppe, der auffallend viele Schriftgelehrte angehörten, war der Meinung, daß der Säkularstaat den Religionen gegenüber zur Neutralität verpflichtet sei. Deshalb biete er den Muslimen angesichts der erdrückenden Hindu-Mehrheit im Land die beste Überlebensgarantie.

Auch in der Hindu-Bevölkerung wurde die Diskussion über den Säkularismus leidenschaftlich geführt, zumal der Hindu-Fundamentalismus, der sich lange vor der Unabhängigkeit zu formieren begonnen hatte, neue Entfaltungschancen für sich ausrechnete. Ebenso wie der Islam erfaßt der Hinduismus alle Bereiche des Lebens und kennt ursprünglich keine Trennung zwischen Religion und Politik. Die militante Rashtra Swayam Sevak Sangh (RSS) strebt die Umwandlung Indiens in ein Hindu-Reich an. Sie lehnt die Idee einer Integralnation, der verschiedene Völker und Religionsgemeinschaften angehören, ab. Für sie kann die indische Nation nur aus Hindus bestehen. Wer dazu gehören will, muß den Hinduismus annehmen. Interessanterweise hatte der spätere Protagonist des islamischen Staates in Pakistan, Maududi, den Hindus geraten, die Indische Union als einen Hindu-Staat zu organisieren. Nach den Rechten der Muslime in diesem Staat gefragt, hatte er geantwortet, daß sie als eine religiöse Minderheit behandelt werden sollten und daß sie sich mit den Rechten zufrieden geben sollten, die in einem Hindu-Staat für Nichthindus vorgesehen sind. Er konnte sich vermutlich nicht vorstellen, daß eines Tages der Hindu-Fundamentalismus so weit gehen würde, den religiösen Minderheiten die Grundrechte zu verweigern.

Die größte Sorge bereiten den indischen Muslimen gegenwärtig die häufig stattfindenden Übergriffe von seiten der Hindu-Fanatiker auf ihre Wohnhäuser, Geschäfte, Kultstätten und kulturellen Einrichtungen. Das bisher schlimmste Massaker fand im Anschluß an die Schleifung der Babari-Moschee in Ajudhia (Ayodhya ) am 6. Dezember 1992 statt. Die Folge war, daß die Angst vor dem Hindu-Fundamentalismus um sich griff. Die religiöse Intoleranz trifft auch andere Religionsgemeinschaften, etwa Sikh, Christen und Buddhisten. Aber sie stehen nicht im Visier der Fanatiker wie die Muslime, die dafür büßen sollen, was angeblich ihre Vorfahren der Hindu-Bevölkerung während ihrer Herrschaft über Indien angetan hatten.

b) Der Säkularismus und die Muslime

Mehrheitlich bekennen sich die indischen Muslime zum Säkularismus, wobei die Bekenner in zwei Gruppen geteilt sind. Die erste Gruppe bilden diejenigen, die aus dem modernen Erziehungssystem hervorgegangen sind und denen an einer Neuinterpretation des Islams gelegen ist, damit er den Erfordernissen des heutigen Lebens gerecht werden kann. Sie werden wegen ihrer Bejahung des modernen Lebens landläufig als 'Modernisten' Bezeichnet, obwohl sie kaum radikale Reformen der islamischen Lehre anstreben. Die zweite Gruppe wird von den Schriftgelehrten angeführt, deren Einfluß auf die breite Masse im Gegensatz zu den Modernisten weitaus größer ist. Traditionell wenden sich die Muslime bei Zweifelsfällen an die bekannten religiösen Schulen und bitten sie um Beistand und Rat, der von diesen in Form von Rechtsgutachten (fatawa ) erteilt wird. Aus der jüngsten Vergangenheit bieten sich die zahlreichen Anfragen nach Kastration als Mittel zur Familienplanung als Beispiel an. Auch die Diskussion um die Zulässigkeit von Versicherungen aus religiöser Sicht ging auf Anfragen von besorgten Muslimen zurück. Dies kann dafür gewertet werden, daß die indisch-islamische Gesellschaft nach wie vor religiös bestimmt ist. Der auf die Traditionen seiner Religion pochende Muslim ist nur bereit, neue Ideen und Veränderungen in seinem Lebensraum zu akzeptieren, wenn sie anhand seiner religiösen Traditionen für zulässig befunden werden. Den Schriftgelehrten gefällt der Säkularismus, auf dem die indische Verfassung aufgebaut ist, nur deshalb, weil er die Interessen der Muslime schützt. Er bietet die Garantie dafür, daß die Hindu-Mehrheit das Land nicht in einen Hindu-Staat  umwandeln  kann,  wo  es  für  Muslime  keinen Platz geben dürfte. Ansonsten setzen die islamischen Schriftgelehrten in Pakistan und anderen Muslim-Staaten den Säkularismus mit Areligiosität gleich 8).


Die Schriftgelehrten sind keinesfalls eine homogene Gruppe. Noch während der englischen Kolonialherrschaft gab es eine Zweiteilung. Diejenigen, die sich aktiv am Freiheitskampf beteiligten und deshalb als rebellisch galten, nannte man „Schriftgelehrte der Wahrheit" ('ulama-i haqq). Den anderen wurde wegen ihrer angeblichen Kollaboration mit den Regierenden der Name „Schriftgelehrte des Bösen"  ('ulama'-i su ') gegeben. Der Erfinder dieser Etikettierung war kein geringerer als Abu1-Kalam Azad, der später selbst wegen seines Ministeramtes im Kabinett von Nehru als Kollaborateur beschimpft wurde. Im Gegensatz zu ihm bewahrten viele Schriftgelehrte ihre Unabhängigkeit, indem sie religiöse Schulen (arab. sing, madrasa , pl. madaris) gründeten, wofür sie keine Unterstützung vom Staat begehrten. Die Verfassung der Indischen Union ließ dies auch nicht zu. Damit avancierten sie in den Augen der Muslim-Bevölkerung zu deren wahren Führern. Paradoxerweise begünstigt der Säkularstaat den Führungsanspruch
der Schriftgelehrten, die außerhalb des Parlaments und anderer staatlicher Institutionen arbeiten. Die parlamentarische Betätigung bleibt anderen vorbehalten, die mehr schlecht als recht im Namen der indischen Muslime agieren. Meistens kommen sie aus dem Lager der Modernisten. Das Mißtrauen der Wähler ihnen gegenüber ist im Laufe der Zeit statt zurückzugehen, weiter gewachsen. Die zeigt sich bei der Diskussion um die Notwendigkeit einer Anpassung des islamischen Rechts ( Schari'a) an das Landes recht, die von den Modernisten bejaht, aber von den Schriftgelehrten verworfen wird.

c) Das Landesrecht und die Schari'a

Grundsätzlich sind die Muslime der Auffassung, daß die Schari'a sich auf alle Lebensbereiche erstreckt und daß es ein Bestreben eines jeden Muslims sein sollte, sein Leben nach der Schari'a zu gestalten. Für die indischen Muslime ist das, was in Pakistan im Zuge der Einführung der Schari'a geschehen ist, wichtig und nachahmenswert. Sie können davon nur träumen, weil die indische Verfassung ihnen den Weg versperrt. Lediglich im Bereich des Personenstandsrechts steht ihnen ein separates Recht zu, das zwar nicht in allen Teilen der Schari'a entspricht, aber von ihr inspiriert wurde 9). Seine Entstehung geht auf die Kolonialzeit zurück (Muslim Personal Law [Shariat Act] von 1937), und es wird deshalb von vielen angefeindet. Aber als im Zuge der Verabschiedung des Personenstandsrechts für Hindus (Hindu Code Bill, 1955) die Frage aufgeworfen wurde, ob der Staat nicht vielleicht auch das Personenstandsrecht der Muslime neu fassen sollte, gab es heftige Proteste von muslimischer Seite. Die Islamisten waren der Meinung, daß ein mehrheitlich von Hindus besetztes Parlament nicht berechtigt sei, sich mit der Schari'a zu befassen. Daraufhin verzichtete die indische Regierung aus politischen Gründen auf eine Vereinheitlichung des Personenstandsrechts für alle Staatsbürger. Die Diskussion darüber zeigte aber die kategorische Ablehnung des Muslim Personal Law durch die Modernisten, weil sie es als rückständig betrachteten. Die Radikalen unter ihnen forderten die Annullierung des separaten Personenstandsrechts für die Muslime, das ihrer Meinung nach ihre Integration in die indische Gesellschaft behinderte. Sie betrachteten die Erlaubnis der Mehrehe für die Muslime als überholt, weil die Einehe sich längst durchgesetzt hat. Sie traten für eine Besserstellung von Frauen in der Gesellschaft ein, was im Rahmen der Schari'a nur dann möglich ist, wenn einige grundlegende Änderungen vorgenommen werden. Sie wiesen auf entsprechende Bestrebungen in verschiedenen islamischen Ländern hin. Aber die Islamisten hielten an ihrem Standpunkt fest, daß der indische Säkularstaat nicht berechtigt sei, Änderungen im Personenstandsrecht der Muslime vorzunehmen. Sie selbst sahen dazu keine Veranlassung.

Von Seiten der Modernisten wurden zwei schriftliche Vorschläge zur Änderung des muslimischen Personenstandsrechts vorgelegt. Asaf A.A. Faizi ( Fyzee) schlug die Einsetzung eines Familiengerichts vor, das befugt sein sollte, über Eheschließungen und -Scheidungen zu befinden. Zur Eindämmung von Mißbräuchen sollte seiner Meinung nach ein Ehevertrag vorgeschrieben werden, in dem gegenseitig zu beachtende Rechte und Pflichten von Eheleuten festgelegt werden könnten. Dagegen schlug Daniyal Latifi ein generelles Verbot für Mehrehe und Scheidung sowie die Abschaffung des Schleiers per Gesetz vor. Dies versetzte die Schriftgelehrten in Zugzwang. Die JI nominierte eine Expertenkommission mit dem Auftrag, eine Auflistung aller Bereiche vorzunehmen, in denen unter Berücksichtigung der Schari’a Änderungen als nötig und möglich erachtet werden. Die renommierte Gelehrtenschule Dar al-'ulum in Deoband verschickte einen Fragenkatalog an Schriftgelehrte und Rechtsexperten, um ihre Meinungen und Wünsche in Bezug auf die möglichen Änderungen im Personenstandsrecht zu erfragen. Sie wollten aber, daß eine von muslimischer Seite vorgelegte Gesetzesvorlage ohne irgendwelche Abstriche vom Parlament angenommen werden sollte.

Die Auseinandersetzung verschärfte sich 1985 durch die Gerichtsaffäre um eine Frau namens Shah Bano, die nach langjähriger Ehe von ihrem Ehemann verlassen worden war. Er sprach die Scheidung aus und lehnte ihren Anspruch auf Unterhalt mit dem Hinweis auf die Schari'a ab. Shah Bano ging vor Gericht und konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen. Das Gericht verurteilte ihren geschiedenen Mann zur Unterhaltszahlung von 25 Rupien monatlich, die später vom Obersten Gericht von Madhya Pradesh auf 179 Rupien erhöht wurde. Der Antrag des Ehemannes auf Revision unter Berufung auf das Muslim Personal Law wurde vom Gericht abgewiesen. Dies war in den Augen von Schriftgelehrten ein Eingriff des Staates in die Schari'a-Gesetzgebung . Sie gingen aus Protest auf die Straße und zwangen den Staat zum Nachgeben.

Das Parlament verabschiedete 1986 ein Gesetz (Muslim Women's Protection of the Right of Divorce Bill), wodurch den Musliminnen das Recht versagt wurde, nach dem Strafprozeßrecht ( Criminal Procedure Code) Unterhaltszahlungen einzuklagen 10). Der All India Muslim Personal Law Board, dem 151 Persönlichkeiten angehören, gab im Oktober 1993 die Schaffung von islamischen Gerichten ( arab. Qadi-Courts) bekannt, die von den Muslimen in Personenstandsrechtsfragen eingeschaltet werden können. Auf diese Weise will man versuchen zu unterbinden, daß die ordentlichen Gerichte in Familienrechtsfragen der Muslime tätig werden. Der Auslöser war eine zuvor bekanntgegebene Feststellung eines Gremiums von Ahl-i Hadith (wörtl .: Anhänger des Hadith, so genannt wegen ihrer Bevorzugung des Hadith als Hauptrechtsquelle), daß eine dreimal mündlich ausgesprochene Ehescheidung, die auf einmal erfolgt, keine Gültigkeit besitzt. Höchstens kann sie als ein einmaliger Scheidungsspruch angesehen werden, der zurückgenommen werden kann 11). Unter den indischen Muslimen besteht ein Konsens darüber, daß die Korrektheit jenes Scheidungsspruchs zwar zweifelhaft ist, er aber trotzdem die endgültige Trennung bewirkt.

Der dubiose Sieg der Klerikalen über die Zivilgerichte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß ihre Einwirkungsmöglichkeiten in einigen Bereichen vom Gesetzgeber stark eingeschränkt worden sind. Zum Beispiel dürfen Muslime beiderlei Geschlechts nach einem Sondergesetz aus dem Jahr 1954 mit Angehörigen anderer Religionen eine Ehe eingehen, ohne daß sie oder ihr Ehepartner seine oder ihre Religion wechseln müssen. Die Kinder aus diesen Ehen genießen alle Rechte wie die Kinder aus Ehen zwischen Partnern, die der gleichen Religion angehören. Sie sind in vollem Umfang erbberechtigt. Ehen nach diesem Gesetz unterliegen nicht den Erbschaftsregeln der Religionsgemeinschaften der Eheleute. Sie beerben sich gegenseitig und dürfen den Ehepartner als alleinigen Erben bestimmen. Dies steht aus der Sicht der Schriftgelehrten im Gegensatz zum islamischen Recht, wonach eine Ehe zwischen einem Muslim und einer Nichtmuslimin, sofern diese keiner Schriftreligion angehört, nicht gestattet ist, noch darf ein Nichtmuslim bzw. eine Nichtmuslimin einen Muslim beerben. Die Heirat einer Muslimin außerhalb der islamischen Gesellschaft ist nach ihrer Auffassung absolut verboten. Der Gesetzgeber hat durch die Verabschiedung des obengenannten Sondergesetzes die Einwirkungsmöglichkeiten der jeweiligen Religionsgemeinschaft minimiert und gegen die durch die Gemeinde zu verhängenden Sanktionen einen Riegel vorgeschoben.


d) Die veränderten sozialen Bedingungen

Die islamische Gesellschaft in Indien ist im sozialen Bereich mit ernsten Problemen und umwälzenden Veränderungen konfrontiert. Der Zusammenhalt der muslimischen Gemeinde bröckelt immer mehr ab. Viele der mobilen und materiell besser gestellten Männer aus ihrer Mitte sind nach Pakistan ausgewandert oder haben das Land verlassen, um ihr Glück im Vorderen Orient oder im Westen zu suchen. Die dadurch entstandene Lücke macht sich überall bemerkbar. Nicht zuletzt darauf wird die Tatsache zurückgeführt, daß in zunehmendem Maße muslimische Frauen sich mit Nichtmuslimen vermählen. In wenigen Fällen gelingt es der Brautfamilie, den Bräutigam zum nominellen Übertritt zum Islam zu bewegen, damit die religiösen Sensibilitäten der Verwandtschaft nicht gereizt werden und der gute Name der Familie keinen Schaden erleidet. Statistiken über Mischehen liegen zwar nicht vor, aber man nimmt an, daß ihre Zahl in die Hunderttausende geht. Kinder aus diesen Ehen entfremden sich in aller Regel beiden Religionsgemeinschaften. Religionsunterricht in den Schulen ist nicht gestattet, und die private Unterweisung unterbleibt allenthalben, und zwar auch in den Familien, wo beide Elternteile Muslime sind.

Traditionell war Urdu in Nordindien und darüber hinaus die verbreitetste Sprache, die gleichermaßen von Muslimen und Hindus gesprochen wurde. Erst durch die Nationalisten wurde Hindi zur Sprache der Freiheitsbewegung und später zur Nationalsprache Indiens. Urdu dagegen avancierte zur Sprache der Pakistan-Bewegung und damit zur Sprache der Muslime. Der Unterschied zwischen Urdu und Hindi ist, soweit er das gesprochene Wort betrifft, nicht sehr groß. Er macht sich erst in der schriftlichen Form bemerkbar. Für Urdu wird eine erweiterte arabisch-persische Schrift und für Hindi die Devanagri-Schrift verwendet. Nachdem Hindi zur Nationalsprache erklärt wurde, fiel Urdu in die Kategorie einer Minderheitssprache zurück. Es bedurfte vieler Proteste und langer parlamentarischer Auseinandersetzungen, bis Urdu zu den 14 offiziellen Sprachen des Landes erklärt wurde. Urdu gilt, mit Ausnahme von muslimischen Schulen in einigen Bundesstaaten, nicht als Unterrichtsfach. Die Folge ist, daß die junge Generation der Muslime die Bücher ihrer Vorfahren nicht mehr lesen kann. Die Zahl der Buchpublikationen in Urdu geht unaufhaltsam zurück. Die muslimischen Kinder sind gezwungen, in den Schulen Hindi zu lernen, damit sie später in den Staatsdienst eintreten können. Dies bedeutet eine stete Abnahme der Leser für Urdu-Schrift (nach einer Schätzung aus dem Jahr 1992 können nur 10% von 25 Millionen Muslimen in Uttar Pradesh, deren Muttersprache Urdu ist, die Urdu-Schrift lesen). Die gesprochene Sprache wird zwar weiterleben, ob sich allerdings die Urdu-Schrift halten kann, ist ungewiß 12). Die Abwendung vom persisch-arabischen Wortschatz und die Hinwendung zum Sanskrit machen sich in der modernen Urdu-Literatur Indiens zunehmend bemerkbar. Hinzu kommt, daß namhafte Urdu-Schriftsteller dazu übergehen, ihre Bücher in der Devanagri-Schrift zu veröffentlichen. Urdu bildet die Brücke zu Pakistan, wo sie zwar nicht beheimatet ist, aber als Nationalsprache gilt.

Auf dem Gebiet der Bildung und Ausbildung ist der Rückstand der Muslime augenfällig 13). Inwieweit dies durch die unbestreitbar vorhandene Diskriminierung gegen sie verursacht wurde, mag dahingestellt bleiben. Tatsache ist, daß ihre Alphabetenrate - 42% gegenüber 52,11% der Gesamtbevölkerung - und bei den Frauen 11% gegenüber 39,42% -unproportional niedrig ist. Geht dies wirklich auf die Lernunwilligkeit der Muslime zurück, wie es gelegentlich behauptet wird, oder muß man die Gründe dafür woanders suchen? Zum Beispiel in der Tatsache, daß bei der muslimischen Bevölkerung die Sozialsymmetrie gestört ist? Die Oberschicht und der Mittelstand sind durch Auswanderung stark zusammengeschrumpft. Die Muslime sind mehrheitlich Bauern, Handwerker, Tagelöhner und Gewerbetreibende, denen der Überlebenskampf es ratsam erscheinen läßt, früh einen Beruf zu ergreifen. Die Einschulung geschieht selektiv (nur 2% der Schüler sind Muslime, obwohl sie fast 12% der Bevölkerung stellen). Der Schulbesuch erstreckt sich in der Regel auf wenige Jahre. Zudem gibt es unter den Muslimen eine ausgeprägte Präferenz für die religiöse Ausbildung, die meistens in der lokalen Moschee begonnen und in einer Madrasa, die seit der Gründung der Indischen Union durch Privatinitiative überall verstärkt entstehen, fortgesetzt wird 14). Die Ausbildung in diesen Schulen ist nicht auf die spätere Berufswahl ausgerichtet, daher kann sie jederzeit abgebrochen werden. Mädchen bleiben von dieser Bildungsmöglichkeit weitgehend ausgeschlossen, weil es für sie entsprechende getrennte religiöse Schulen nicht gibt, und in den Schulen für Knaben gilt für sie ein Aufnahmeverbot. Der Grund für die relativ niedrige Anzahl muslimischer Akademiker (nur 2% der Ingenieure und 2,5% der Ärzte in Indien sind Muslime) dürfte darin liegen, daß der Anteil der Mittelklasse unter den Muslimen unproportional niedrig ist. Bekanntlich stellt die Mittelklasse einer Gesellschaft das Gros der Akademiker. Entgegen der Entwicklung der Hindu-Gesellschaft seit der Unabhängigkeit, bei der ein starkes Wachstum der Mittelklasse zu verzeichnen ist, hat sich der Mittelstand in der Muslim-Gesellschaft kaum merklich vermehrt. Die untere Mittelklasse hat sehr lange gebraucht, um sich vom Aderlaß nach der Unabhängigkeit zu erholen. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten hat sie sich finanziell so weit stabilisiert, daß sie daran gehen kann, ihre gesellschaftliche Position zu festigen und auszubauen.

Saiyid Ahmad Khan (1817-1898), den man wegen seiner aufklärerischen Schriften mit Recht als einen Reformer bezeichnen kann, gründete 1876 das Mohammedan Anglo-Oriental College in Aligarh und bemühte sich redlich um die Schaffung des Bewußtseins unter den Muslimen, daß ohne eine Hinwendung zu den modernen Wissenschaften kein Fortschritt möglich sein würde. Aus diesem College erwuchs die heutige Aligarh Muslim University, die inzwischen keine reine islamische Hochschule mehr ist. Sie ist finanziell auf staatliche Unterstützung angewiesen und besitzt kaum eine nennenswerte akademische Freiheit. Vor der Unabhängigkeit des Landes war es nicht anders, weshalb die nationalistischen Kräfte sich 1920 von ihr trennten und die Jam’ia milliya islamiya gründeten, die später nach Delhi verlegt wurde, wo sie heute als eine angesehene Universität gilt. Allerdings mußte auch sie nach der Unabhängigkeit darauf verzichten, eine reine islamische Institution zu sein. Die dritte islamische Hochschule Indiens war die Osmaniya University des Fürstentums Hyderabad . Auch sie büßte nach der Unabhängigkeit ihren islamischen Charakter ein. Somit wurden Indiens Muslime ihrer wichtigsten „Kaderschmieden" beraubt, aus denen der Großteil ihrer Führung hervorgegangen ist. Geblieben sind ihnen lediglich die religiösen Ausbildungsstätten, darunter die berühmteste Hochschule, Dar al-'ulum in Deoband. Sie wurde 1865 von Maulavi Abu1-Qasim Nanotawi gegründet, um die Gelehrtentradition von Shah Wali Allah weiterzuführen. Sie stand der Kolonialherrschaft ablehnend gegenüber und entwickelte sich zu einem Hort der nationalistischen Schriftgelehrten, die beim Unabhängigkeitskampf an der Seite der INC standen. Sie stellten sich im Gegensatz zur Mehrheit der Muslime Indiens gegen die Forderung nach Teilung des Landes. Auf der anderen Seite waren das Lehrpersonal und die Studierenden der Aligarh Muslim University mehrheitlich Anhänger der Pakistan-Bewegung. Viele von ihnen verließen Indien nach der Unabhängigkeit und siedelten sich in Pakistan an.

e) Die politischen Organisationen der Muslime

Indiens Muslimen schien nach der Unabhängigkeit nichts anderes übrig zu bleiben als, dem Rat Abu1 Kalam Azads folgend, darauf zu verzichten, sich politisch getrennt zu organisieren. Angesichts der Abschaffung des getrennten Wahlrechts für Muslime war dies die logische Konsequenz. Allerdings wurde Azads Rat zum Eintritt in den INC von dem namhaften Muslim-Führer Rafi Ahmad Qidwa'i widersprochen, weil er die Interessen der Muslime besser geschützt sah, wenn sie sich an keine politische Partei binden würden. Diese Linie schlug ebenfalls die JUH ein, die ihre eigene politische Tätigkeit einstellte. Sie empfahl ihren Mitgliedern, bei den Wahlen die Interessen der muslimischen Gemeinschaft - die von Region zu Region verschieden sein könnten - zu erwägen und jeweils diejenige Partei zu wählen, die ihre Interessen vertritt. Die JI beschloß völlige Enthaltsamkeit von der Politik, bis hin zum Verzicht auf das aktive und passive Wahlrecht. Insgesamt wurde Azads Rat wegen seiner prominenten Position in der Regierung von der Mehrheit befolgt, und sie schloß sich dem INC an. Der INC war zwar über die Unterstützung durch die Muslime froh, fürchtete sich aber davor, von ihnen als Wählerblock unter Druck gesetzt zu werden. Deshalb wehrte er alle Forderungen der Muslime von vornherein ab. Dies veranlaßte Dr. Saiyid Mahmud 1963 zur Einberufung einer Konferenz führender muslimischer Persönlichkeiten, um über den künftigen Kurs zu befinden. Man beschloß die Gründung einer Ratsversammlung (Majlis-i muschawarat), die von Fall zu Fall zur Beratung zusammentreten sollte. Sie wollte ausdrücklich keine politische Partei sein, ließ es sich aber nicht nehmen, den Muslimen zu raten, anstelle des INC zukünftig andere Parteien zu wählen, die bereit seien, sich um die Probleme der Muslime zu kümmern. In Uttar Pradesh, wo die Muslime 15 % der Bevölkerung stellen, wurde eine politische Partei unter der Bezeichnung Muslim Majlis gegründet, die 1969 bei den Provinzwahlen mehrere Parlamentssitze gewann. Im Bundesstaat Bihar entstand die Awami Tanzim und in Delhi entstanden gleich zwei Parteien, Adam Sena und Muslim League. Am erfolgreichsten war die Indian Union Muslim League, die in Südindien beheimatet ist. In Kerala, wo die Muslime 19,5% der Bevölkerung ausmachen, stellte sie 1992 vier Minister in der Koalitionsregierung. In diesem Bundesstaat sind 12% der Beamtenstellen und Studienplätze für Muslime reserviert. In Hyderabad dagegen ist der Majlis ittihad al-muslimin zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken.

Zum Bruch mit der Congress Party, die inzwischen gespalten war, kam es, als Premierministerin Indira Gandhi 1975 den Notstand ausrief und somit viele Gesellschaftskreise, darunter auch die Muslime, gegen sich aufbrachte. Die Muslime wechselten zur Janata Party (JP) über, die unter der Führung von Jaya Prakash Narayan 1977 zwar die Wahlen gewann, aber die Erwartungen der Muslime nicht erfüllen konnte. Der Congress (I), wie die Partei von Indira Gandhi nach der Abspaltung vom INC hieß, erhielt Unterstützung von der JUH, die durch eine Kampagne 1979 zur „Rettung des Vaterlands und der Gemeinschaft" (Mulk-o millat bachao tahrik) wesentlich zur Rückgewinnung der Muslime für den Congress (I) und zu Gandhis Wahlsieg 1980 beitrug. Ob die 474 pogromartigen Übergriffe gegen die Muslime zwischen 1980 und 1982 in verschiedenen Teilen des Landes im Zusammenhang mit ihrer Unterstützung für Frau Gandhi standen, ist schwer zu überprüfen, aber durchaus vorstellbar. Daß die Übergriffe gegen die Muslime sowohl politisch als auch religiös motiviert waren, ist sattsam bekannt 15). 1983 mündeten die Wahlen zum Provinzparlament von Assam in schwere Ausschreitungen, bei denen über 3000 Muslime den Tod fanden. Seither hat es unzählige Pogrome gegen Muslime gegeben, deren Urheber kein Geheimnis aus ihren langfristigen Plänen zur Hinduisierung Indiens machen. Der Chef der RSS, Balasahib, sagte 1984, daß seine Partei eine aus mehreren Völkern zusammengesetzte Nation ablehne. Für sie gibt es in Indien nur eine Hindu-Nation, und wer dazu gehören will, muß sich zum Hinduismus bekennen. Es wird auch davon geredet, daß man muslimische Hindus akzeptieren könnte, wenn sie die spezifisch islamischen Merkmale ablegen und sich sichtbar in die Hindu-Gesellschaft integrieren würden. Wer dazu nicht bereit sei, müsse das Land verlassen und nach Pakistan auswandern 16). Beide Alternativen sind für die Muslime unannehmbar. Für sie kommt die Aufgabe des Islams ebensowenig in Betracht wie ein Auszug aus Indien. Ein Urdu-Dichter drückte dies in einem Zweizeiler so aus: „Wir werden hier leben und sterben, denn eine „zweite Emigration wird es für uns nicht geben". Häufig wird ein anderer Satz der von Existenzangst geplagten Muslime zitiert: „Qabristan ya Pakistan - Wir haben die Wahl zwischen Friedhof oder Pakistan".

Auch unter den Muslimen gibt es Kräfte, die sich davor nicht scheuen, die RSS herauszufordern. Die in Kerala beheimatete Islamic Sevak Sangh (ISS) gilt als extremistisch. Sie wird für zahlreiche kommunale Auseinandersetzungen zwischen Muslimen und Hindus verantwortlich gemacht. Über sie wurde im Zusammenhang mit den blutigen Kämpfen zwischen Hindus und Muslimen um die Babari-Moschee im Dezember 1992 zusammen mit der JI - von den Behörden ebenfalls als radikal eingestuft - ein Verbot verhängt. Auf hinduistischer Seite wurden die RSS und die Vishwa Hindu Parishad (VHP), die die Aktion zur Schleifung der Babari-Moschee maßgeblich durchgeführt hatte, ebenfalls verboten. Wenig später wurde allerdings von einem Gericht das Verbot gegen die RSS zurückgewiesen, weil sie für die Schleifaktion formal nicht verantwortlich war. Sie hatte zwar die Aktion gutgeheißen, aber die Schmutzarbeit der VHP überlassen. Die VHP ist in Wirklichkeit eine Schöpfung der RSS mit dem Ziel zur Mobilisierung des Welthinduismus. Sie tritt dafür ein, daß neben der Babari-Moschee, die sie als den Geburtsort der hinduistischen Gottheit Rama ansieht, weitere 3000 Moscheen in ganz Indien in Hindu-Tempel verwandelt werden sollten. Unberücksichtigt blieb aber die Rolle der RSS bei den Angriffen auf die Muslime in zahlreichen Städten des Landes, insbesondere beim Massaker in Bombay im Dezember 1992 und Januar 1993, dem Tausende von Muslimen zum Opfer fielen. Wenig später wurde ein Bombenattentat auf die Börse verübt, von dem angenommen wurde, daß dessen Urheber unter den Muslimen zu suchen waren, die auf diese Weise Rache üben wollten. Man brachte üblicherweise Pakistan mit dieser Aktion in Verbindung, ohne konkrete Beweise dafür vorzulegen.

Die Auseinandersetzung um die Babari-Moschee hatte ein Nachspiel in Pakistan, wo in zahlreichen Städten Hindu-Tempel zerstört wurden. Bei diesen Aktionen kamen auch Menschen zu Schaden. Die pakistanische Regierung wurde angeblich von der Zerstörungswut der Massen überrascht. Sie handelte sehr zögernd und kam den bedrängten religiösen Minderheiten erst Tage später zur Hilfe. Neben Hindu-Tempeln und Gurdawars der Sikhs wurden auch etliche christlichen Kirchen angegriffen. Die Regierung übernahm allerdings die Renovierung der zerstörten Gebetshäuser. Auch Indiens Premierminister Narasimha Rao versprach, daß seine Regierung die Babari-Moschee am gleichen Platz wiederaufbauen würde. Es ist ungewiß, ob es dazu kommen wird. Raos Kabinettskollege Arjun Singh konnte im
Zentralkomitee der Regierungspartei nicht einmal durchsetzen, daß man als Geste der Versöhnung sich bei den Muslimen entschuldigte. Die Hindu-Fundamentalisten haben alle Vorbereitungen zum Bau eines Rama-Tempels getroffen, womit voraussichtlich bald begonnen werden soll. Damit schwindet die Hoffnung der Muslime, die sie einstmals in den Säkularismus gesetzt hatten.    ,

Im Mai 1992 wurde in Bombay der All India Milli Council (IMC) gegründet, der sich als ein Rat von muslimischen Persönlichkeiten aus dem ganzen Land versteht. Um konfessionellen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde als gemeinsamer Nenner für die Mitgliedschaft das Glaubensbekenntnis ( kalima) erklärt. Der IMC will sich für das Leben, den Besitz, die Ehre und die kulturelle Identität der Muslime einsetzen. Er will keine politische Partei sein und sich deshalb außerhalb der Parlamente betätigen. Bewußt wurde die Frage, ob der IMC an die Stelle der All India Muslim Majlis Musbawarat (IMMM) tritt, dem man Untätigkeit vorwirft, offengelassen .

Die Lage der indischen Muslime war nie sehr angenehm 17). Nicht nur zog man ihre Loyalität dem Staat gegenüber in Zweifel, sondern man warf ihnen auch vor, sich mehr mit der islamischen Welt, speziell mit Pakistan, zu befassen als mit Indien. Es läßt sich nicht von der Hand weisen, daß die indischen Muslime tatsächlich in höherem Maße in Richtung islamische Welt, speziell Golfstaaten, blicken, wo sich lukrative Arbeitsmöglichkeiten anbieten. Oder sie engagieren sich im Nahost-Konflikt auf der Seite der Palästinenser. Jede Regung in der weiten islamischen Welt wird von ihnen registriert. Sie begreifen sich als ein Teil der weltumspannenden islamischen Umma, in deren Gremien sie aber häufig keinen Einlaß erhalten. Ausgehend von ihrer zahlenmäßigen Stärke - sie sind die viertgrößte islamische Gemeinschaft in der Welt - hatte Marokkos König Hasan II. Indien 1979 zur Teilnahme an der Sitzung der OIC (Organization of Islamic Conference) nach Rabat eingeladen. Statt nun einen Vertreter der muslimischen Bevölkerung dorthin zu schicken, den man wahrscheinlich akzeptiert hätte, schickte Indien seinen dortigen Botschafter, der obendrein ein Sikh war. Pakistans Präsident Zia ul-Haq nahm daran Anstoß und provozierte einen Eklat, indem er unter Protest das Tagungslokal verließ. Er wollte verhindern, daß speziell Indien und später eventuell andere nichtmuslimische Länder mit einem namhaften Anteil von muslimischer Bevölkerung, etwa die Sowjetunion, China und Jugoslawien, Zugang zur OIC erhalten. Dadurch wurde zwar die Aufblähung der OIC verhindert, die sie zur Zwillingsschwester der Organisation der blockfreien Staaten gemacht hätte, man sperrte aber gleichzeitig einen beträchtlichen Teil der Muslime, die in ihren Ländern als Minderheit leben, von der Mitwirkung aus. Nichtsdestoweniger sind Vertreter der Muslime Indiens in nichtstaatlichen Institutionen, etwa in der Muslim World League, vertreten, wo sie in mehreren Gremien mitarbeiten. Dazu zählen die Islamische Akademie für Jurisprudenz und die Kommission für Moscheen.

f) Kaschmir als Sonderfall

Kaschmir ist der einzige indische Staat, wo die Muslime mit 80% die Bevölkerungsmehrheit stellen. Sein endgültiger völkerrechtlicher Status ist zwischen Indien und Pakistan strittig 18). Der im Zuge der Unabhängigkeit Indiens erfolgte Beitritt Kaschmirs zur Indischen Union wird von Pakistan nicht anerkannt, weil er angeblich widerrechtlich geschah. Der damalige Hindu-Herrscher handelte, ohne die Meinung des Volkes zu erkunden, und verletzte somit die Prinzipien der Unabhängigkeitsvereinbarung. Dies war der indischen Regierung bewußt, weshalb sie sich vor der UNO zur Abhaltung einer Volksbefragung verpflichtete. Diese hat bislang nicht stattgefunden. Als Folge eines Volksaufstandes (1947-1949), bei dem pakistanische Militärverbände und Kämpfer aus dem Stammesgebiet auf der Seite der Kaschmiris kämpften, wurde Kaschmir entlang der Waffenstillstandslinie zwischen Indien und Pakistan de facto geteilt, behielt aber zunächst in beiden Staaten einen Sonderstatus bei. In Pakistan dauert dieser Zustand an, wobei Azad-Kaschmir verwaltungsmäßig eine selbständige Einheit bildet und dem Bundesstaat nicht als Mitglied angeschlossen ist. Die indische Verfassung gewährte Kaschmir durch Artikel 370 den Status eines Staates mit Sonderrechten. Die Regierung von Kaschmir steuerte eine von Neu-Delhi gewünschte engere Bindung mit Indien an. Dies kam in der Staatsverfassung von Kaschmir zum Ausdruck, die im Januar 1957 in Kraft trat. Sie erklärte Kaschmir zum integralen Teil der Indischen Union. Bis dahin wurden die kaschmirischen Abgeordneten zum indischen Parlament indirekt durch die Volksversammlung von Kaschmir gewählt. Das Staatsoberhaupt von Kaschmir hieß Staatspräsident (sadr-i riyasat, und der Regierungschef wurde Premierminister genannt. Im Zuge der Angleichung mit anderen Unionsstaaten wurden diese Bezeichnungen in Gouverneur und Ministerpräsident umbenannt. Seither wird Kaschmir in der indischen Nationalversammlung durch Abgeordnete vertreten, die bei den allgemeinen Wahlen direkt vom Volk gewählt werden. Dies wird von Indien mittlerweile als Zustimmung zu Kaschmirs Beitritt zur Indischen Union gewertet, die die Volksabstimmung zu dieser Frage überflüssig gemacht habe.

Die kaschmirischen Muslime bilden die größte geschlossene muslimische Bevölkerungsgruppe innerhalb der Indischen Union. Sie können ungehindert ihr religiöses Leben entfalten und brauchen keine Rücksicht auf die Sensibilitäten von Hindus zu nehmen. In Kaschmir findet die von den Hindus mißbilligte Kuhschlachtung statt, die in anderen Teilen Indiens regelmäßig zu blutigen Unruhen führt. Auf der anderen Seite wird in Kaschmir der Islam als Religion weder herausgefordert, noch muß er sich täglich bewähren. Die geistige Auseinandersetzung mit anderen Religionen und Weltanschauungen, die in der Regel zu neuen Denkanstößen führt, findet dort nicht statt. Dafür hat Kaschmir den Ruf des am meisten von Problemen geplagten und politisch unruhigsten Staates innerhalb der Indischen Union erworben. Die schlimmsten kommunalen Unruhen fanden im Dezember 1963 statt, als ein heiliges Relikt (hazrat bal) aus einem Schrein in der Nähe von Srinagar gestohlen wurde. Vermutlich lag hinter dem Diebstahl politisches Kalkül. Jedenfalls führte der Streit innerhalb der regierenden All Jammu and Kashmir National Conference (JKNC) zur Polarisierung und Absplitterung.

Die JKNC, die später den Namen National Conference (NC) annahm, ist die wichtigste politische Partei Kaschmirs. Sie stammt aus den dreißiger Jahren und lehnt jede konfessionelle Bindung ab. Sie war während des Unabhängigkeitskampfes und später mit dem INC eng verbunden. Von ihr spaltete sich die Muslim National Conference (MNC) ab, die der IML nahestand und ihre Forderung nach Indiens Teilung unterstützte. Sie trat für Kaschmirs Anschluß an Pakistan ein und bildete im befreiten Azad-Kaschmir die Regierung. Im indischen Kaschmir entstand als eine weitere Absplitterung die Jammu and Kashmir Plebiscite Front (PF), die Unabhängigkeit für Kaschmir, also keinen Anschluß an Indien oder Pakistan, forderte. Sie wurde von einer radikaleren Jammu and Kashmir Liberation Front (JKLF) abgelöst, die seit 1990 zusammen mit anderen muslimischen Gruppen einen Volksaufstand führt. Anders als die JKLF sind die Hizb al-mujahidin (HM) und al-Jihad betont islamische Gruppen, die für die Errichtung eines islamischen Staates in Kaschmir kämpfen. Die Frage, ob sie bei ihrem Kampf von Pakistan und den afghanischen Mujahidln unterstützt werden, läßt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit beantworten. Im September 1993 fand in der Hazrat Bal-Moschee die All Parties Hurriyat Conference statt, an der folgende Parteien teilnahmen: Awami majlis-i amal, Jamaat-i islami , Jammu and Kashmir Liberation Front, People's Conference und Muslim Conference . Es wurde ein koordiniertes Vorgehen bei den Bemühungen zur Durchsetzung der Forderung nach der Volksbefragung vereinbart. Da einige der beteiligten Parteien einen Anschluß sowohl an Indien als auch an Pakistan ablehnen, dürfte ein Kompromiß darauf hinauslaufen, daß die dritte Wahlmöglichkeit eines unabhängigen Staates Kaschmir bei der Volksbefragung aufgenommen werden soll.

Kaschmir wird immer mehr zu einer Überlebensfrage für Indien. In Neu-Delhi befürchtet man, daß eine Sezession Kaschmirs eine Kettenreaktion auslösen und Freiheitsbewegungen in anderen Teilen Indiens ermuntern könnte, dem Weg des Widerstandes zu folgen. Insbesondere der bewaffnete Aufstand der Sikhs, die für ein unabhängiges „Khalistan" kämpfen, würde dadurch Auftrieb erhalten, zumal ihr Heimatstaat Pandschab an Kaschmir und Pakistan grenzt. In den übrigen Teilen Indiens dürfte diese Entwicklung zu einem Blutbad zwischen Muslimen und Hindus führen, das von einem Exodus von Muslimen aus Indien begleitet sein könnte. Auf jeden Fall würde dadurch der Säkularismus als Leitfaden der Verfassung Schaden nehmen. Die Folge wäre Hindu-Rashtra , die Hindu-Herrschaft, wie sie von der RSS angestrebt wird. Es ist fraglich, ob angesichts des erstarkten Fundamentalismus sowohl bei den Hindus als auch bei den Muslimen, der die beiden Religionsgemeinschaften nicht zueinander führt, sondern sie gegeneinander aufstachelt, ein einträchtiges Zusammenleben überhaupt möglich sein wird.

g) Sekten und Richtungen des indischen Islams

Die Mehrheit der indischen Muslime (über 80%) sind Sunniten, die zudem überwiegend der hanafitischen Rechtsschule angehören. Daneben gibt es kleinere Gruppen von Schafiiten in Südindien, sowie Hanbaliten , die zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen. Die sogenannten Wahhabiten sind in Wirklichkeit Angehörige der Ahl-i Hadith, die sich an keine der Rechtsschulen gebunden fühlen, weshalb sie sich als „Nichtnachahmer" (ghair muqallad) bezeichnen und für sich die Freiheit beanspruchen, ohne Rücksicht auf die Entscheidungen der bekannten Rechtsschulen in theologischen und gesetzlichen Fragen im Lichte der Rechtsquellen selbständig zu entscheiden 19). Anders als die Wahhabiten auf der Arabischen Halbinsel, die die hanbalitische Rechtsschule befolgen, stehen sie im Kern der hanafitischen Rechtsschule nahe. Sie befolgen den Weg von Shah Wali Allah, des Reformers aus dem 18. Jahrhundert, dessen Anliegen es war, die Überbleibsel des Hinduismus im indischen Islam zu beseitigen. Seine Lehre beeinflußte fast alle wichtigen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts des Islams in Indien. Zu diesen zählt die von Sir Saiyid Ahmad Khan initiierte Tradition des liberalen Islams (von den Gegnern als Nichiri [naturgläubig] verfemt) ebenso wie die Ahmadiya, deren Begründer Mirza Ghulam Ahmad aus Qadian - weshalb seine Anhänger als Qadiani bezeichnet werden - in seiner Jugend den Ahl-i Hadith nahegestanden hatte. Ahmad Khan hat zwar durch sein Wirken ein Großteil der Bildungsschicht beeinflußt, begründete aber keine organisierte theologische Gruppe oder Bewegung.

Mirza Ghulam Ahmad dagegen organisierte die Ahmadiya Dschama'at, die 1974 vom pakistanischen Parlament aus dem Islam verstoßen wurde. Seither werden Ahmadis in Pakistan verfolgt, weshalb sie in großer Zahl ins Ausland emigrierten - darunter ihr Oberhaupt Mirza Tahir Ahmad, der 1984 das Land heimlich verließ, um einer drohenden Verhaftung und einer möglichen Exekution zuvorzukommen. Er residiert seither in London, soll aber einen Umzug nach Qadian (Indien), wo nach wie vor eine kleine Gruppe der Ahmadis ausharrt, die zudem als ewiges Zentrum der Ahmadiya Dschama'at gilt, erwogen haben. Anläßlich der traditionellen Jahresversammlung besuchte er im Dezember 1991 Qadian, wo er angeblich von der dortigen Bevölkerung begeistert aufgenommen und zur permanenten Rückkehr ermuntert wurde. Die noch unbeantwortete Frage ist, ob die indische Regierung ihm dies gestatten würde, und wie die Hindu-Fundamentalisten darauf reagieren würden. Er muß zudem bedenken, daß die Rückkehr in seine Geburtsstadt, die er 1947 zusammen mit seiner Familie verlassen mußte, Argwohn erwecken würde. Dies könnte die Loyalität der Ahmadis gegenüber Pakistan in Frage stellen, wo man sie ohnehin der Kollaboration mit Israel und anderen Feinden des Islams verdächtigt. Anders als in Pakistan hat die Ahmadiya bisher in Indien keine Verfolgung zu erleiden gehabt, weder von muslimischer noch von nichtmuslimischer Seite.

Es ist bemerkenswert, aber sicherlich wegen der Minderheitenlage der Muslime in Indien nicht ungewöhnlich, daß zwischen den islamischen Gruppen keine Gewalttätigkeiten vorkommen, wie sie vor der Unabhängigkeit fast zur Routine gehörten und in Pakistan heute noch immer wieder aufflammen. Die Schiiten, die zwischen 15 und 20% der Muslime in Indien ausmachen, werden nach wie vor scharf attackiert. Fast 90% der Schiiten gehören der Richtung der Zwölferschiiten an, die seit jeher militant auftreten und keinem Streit aus dem Wege gehen. Dagegen verhalten sich die Ismailiten und die Bohra-Khodschas unauffällig, was ihrer vorwiegend kaufmännischen Tätigkeit angemessen ist. Ein wahrer Krieg der Worte tobt zwischen den verschiedenen Richtungen der Sunniten, insbesondere zwischen den Deo-bandis und Brailvis . Die ersteren sind zwar konservativ ausgerichtet, aber wegen ihrer Herkunft aus der Schule von Shah Wali Allah keinesfalls rückständig. Die Brailvis dagegen sind ein Inbegriff des Volksislams, mit einer synkretistischen Mischung aus Aberglaube und Heiligenverehrung. Sie verstehen sich als die wahren Vertreter des Islams, der für sie mehr ist als bloß Religion. Die Fundamentalisten haben diese Begeisterung für ihre Zwecke ausgenutzt und konnten unter ihnen viele Anhänger rekrutieren.

Bemerkenswert ist die Tatsache, daß diejenige Bewegung, die heute in vielen Teilen der Welt als der Motor des Fundamentalismus angesehen wird - nämlich die Tablighi Dschama'at - eine Gründung von Maulavi Muhammad Ilyas aus der Deoband-Schule ist 20). Er gründete sie in den dreißiger Jahren, um die Muslime an die Pflicht zu erinnern, die Ge- und Verbote des Islams gewissenhaft zu befolgen. Ursprünglich war bewußt keine Organisation geschaffen worden. Inzwischen ist jedoch eine solche entstanden, die durchaus in der Lage ist, jährlich stattfindende Treffen, an denen Hunderttausende in Indien, Pakistan und Bangladesh teilnehmen, durchzuführen. Sie entsendet Freiwillige, die sich für wenige Tage oder Wochen im Jahr innerhalb und außerhalb ihres Herkunftslandes zur Missionierung (daher die Bezeichnung Tablighi Dschma'at , Missionsgemeinschaft) zur Verfügung stellen. Aus dieser Erweckungsbewegung ist mittlerweile eine weltweit operierende Organisation geworden, die angeblich hinter vielen subversiven Aktionen der Fundamentalisten in Europa und den USA steht. In vielen Ländern hat sie bereits feste Missionsniederlassungen eingerichtet, um Nichtmuslime zum Islam zu bekehren.

In Indien befindet sich der Islam ohne Zweifel auf dem Rückzug, obwohl vor wenigen Jahren spektakuläre Übertritte der Harijans aus der Kaste der Unberührbaren zum Islam stattfanden. 1981 traten 180 Harijan-Familien aus Meenakshipuram im Bundesstaat Tamil Nadu zum Islam über 21). Sie nahmen dafür erhebliche Nachteile in Kauf. Zum Beispiel verloren sie dadurch ihr Anrecht auf kostenlose Schulausbildung, auf Stipendien für das Studium, Quotenplätze für Beamtenstellen, billige Kredite für Hausbau und Landschenkungen durch die Regierung. Sie setzten alle diese Privilegien aufs Spiel, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zur Scheduled Caste zustanden. Als Muslime gehören sie dieser Kategorie nicht an und genießen deshalb auch keinen Schutz durch den Staat. Sie wollten, wie einer ihrer Sprecher es formulierte, nicht länger als „Bürger zweiter Klasse" gelten und ein langsameres Fortkommen dem schnelleren Fortschritt als Bürger zweiter Klasse vorziehen. Diese Aktion rief die Hindu-Fundamentalisten auf den Plan, die mit Drohungen und allerlei Gewaltaktionen verhinderten, daß weitere Harijans diesem Beispiel folgten. Der muslimischen Gemeinde wurde vorgeworfen, diese Aktion durch Petrodollars aus den Golfstaaten vorbereitet zu haben. Der Übertritt der Harijans in zwei Dörfern war aber nicht von muslimischer Seite inszeniert worden, sondern ging von den betreffenden Dorfbewohnern aus, die nach jahrhundertelanger Knechtschaft aus dem Kastensystem aussteigen wollten. Der Wechsel zum Christentum, der von den Harijans traditionell seit der Kolonialzeit vollzogen wurde, hat aus verschiedenen Gründen seine Attraktivität verloren. Nachdem ihnen der Wechsel zum Islam verübelt wurde, scheinen sie sich neuerdings dem Buddhismus zuzuwenden.

Es ist zwar mit Statistiken nicht belegt, daß die indischen Muslime im Gegensatz zu ihren hinduistischen Nachbarn im Durchschnitt mehr Kinder bekommen. Dennoch malt die Bharatiya Janata Party (BJP) ein Horrorszenario für Indien bis Mitte des 21. Jahrhunderts. Demnach soll sich die muslimische Bevölkerung bis dahin vervierfacht haben. Spätestens dann werde sie erneut Indiens Teilung fordern, damit sie ihren eigenen muslimischen Staat gründen könne. Dies müsse dadurch verhindert werden, daß Indien zuvor in einen Hindu-Staat verwandelt würde, der keine andere Nationalität und keine andere Religionsgemeinschaft mehr kenne als die der Hindus.

Die Muslime Indiens gehen schweren Zeiten entgegen, in denen ihnen möglicherweise auch die säkulare Verfassung nicht viel wird helfen können.


Anmerkungen

1.  S. dazu K.S. Lal: Growth of Muslim Population in Medieval India : A.D. 1000-1800, Delhi , 1973; ders.: Indian Muslims: Who are they? New Delhi , 1993.

2.  I.Ahmad: C aste and Social Stratification among the Muslims, New Delhi , 1971.
     S.P.Jain: The Social Structure of Hindu-Muslim Community, Delhi , 1975.

3. Y. Friedmann: The Attitude of the Jam'iyyat al-' ulama'-i Hind to the Indian National Movement and the Establishment of Pakistan . In: Asian and African Studies ( Jerusalem ) 7 (1971) 157-180;     ders.: The Jam'iyyat al-'ulama'-i Hind in the Wake of Partition. In: ebd ., II (1976) 181-211.

4.  Für eine eingehende Studie siehe: P.Hardy: Partners in Freedom - and True Muslims. The Political Thought of Some Muslim Scholars in British India . 1912-1947, Lund , 1991; Z. ul-H. Faruqi: The Deoband School and the Demand for Pakistan , Bombay , 1963.

5.  Abu 1-Kalam Äzad war ein gefeierter Koranexegete und Autor. S. dazu H. Kabir: Maulana Abul Kalam Azad : A Memorial Volume, London, 1959; vgl. den Artikel „Äzad". In EI 2 (The Encyclopaedia of Islam), english cdition Supplement, Fase. 1—2, Leiden, (1980) 106f.

6.  Der Rückzug aus der Politik dauert an. Nach der Schleifung der Babari-Muschee im Dezember 1992 wurde die Dschama'at-i islami von den Behörden als ein. radikale Gruppe eingestuft und ihr wurde politische Betätigung gerichtlich untersagt.

7.  S. dazu K. R. Malkani: The Politics of Ayodhya and Hindu-Muslim Relation«, New Delhi , 1993.

8.  Die Diskussion über den Säkularismus hat zwischenzeitig etwas nachgelassen. Für eine ausführliche Darstellung s. H.Dalwai : Muslim Politics in Secular India, New Delhi, 1972.

9.  S. dazu T.Mabmood : Muslim Personal Law: The Role of the State in the Subcontinent, New Delhi, 1977; I . A. Ansari: Muslim Personal Law in India, Im Journal Institute of Muslim Minority Affairs (JIMMA), London, 1/2 (1979/80) I, 86-96; P.Risso: Indian Muslim Legal Status (1964-1986). In: Jounul of South Asian and Middle Eastern Studies 16 (Winter 1992) 2, 55-74.

10.  Die Affaire um Shah Banos Recht auf Unterhalt entfachte eine Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform des Schhari’a-Rechts . S. dazu: S.J. Hussain: Shari'ah, Shah Bano and the Supreme Court of India . In: Islamic and Comparative Law Review ( New Delhi ) 12 (1992) I, 13-24; K.Zarwmba-Radziwill : L'affaire Shah Bano: ses implications juridiques, politiques et sociales. In: Hemispheres Studies on Cultures and Societies, Semper, 7 ( Contributions 1990) 53-64.

11.   Eine Entscheidung des Allahabad High Court ( Lucknow Bench) im April 1994 in diesem Sinne führte zu landesweiten Protesten.

12.  Das Ueberleben der Urdu-Sprache hat sich zu einem zentralen Problem für die indischen Muslime entwickelt. S. dazu O.Khalidi: Urdu Language and the Future of Muslim Identity in India . In: JIMMA (London) 7 (1986) 2, 395-403 . K.Schwerin : Die indischen Muslime und die Hindi-Urdu-Kuntroverse in den United Provinces, Wiesbaden, 1972.
13.  S. dazu I.Ahmad: The Problem of Muslim Educational Backwardness in Contemporary India : an inferrential analysis. In: JIMMA (London) 2/3 (1980-81)55-71.

14.  S. dazu O. Fahad: The Role of India 's Madrasa System in Islamic Revival. In: The Muslim World League Journal ( Jeddah) 21 (Mai 1994) II, 47-54.

15.  Ausschreitungen gegen die Muslime haben sich zum Kardinalproblem für sie entwickelt. S. dazu Riyaz ar-Rahmäa Shirwani: Musalmanan-i hind se waqt ke mutalabat (Die Forderungen der Zeit von Indiens Muslimen), Neu-Delhi, 1987.

16.   S. dazu. J. G. Tiwari: R. S. S. Policy Toward Indian Muslims: Origins and Development. In: JIMMA ( London ) 8 (1987) I, 79-87.

17.  M. R. A. Baig: The Muslim Dilemma in India, New Delhi, 1974; The Muslim Situation in India, herausgegeben von I.A. Ansari, New Delhi, 1990; M.K. A. Siddiqui : Hindu-Muslim Relations, Calcutta, 1993.

18.  Für eine ausführliche Darstellung dieses Konflikts siehe: M. S. Chaudhry : Der Kaschmirkonflikt. Seine Ursachen, sein Wesen sowie Rolle und Bemühungen der Vereinten Nationen, München, 1976.

19.  Die Zentrale der indischen Tablighi Dschamaat befindet sich in Delhi. Der namhafte Autor und Schriftgelehrte Abu1-Hasan 'All Nadwl soll ihr angeblich angehö ren. Über ihr Wirken in Frankreich s. G. Kepel : Die Rache Gottes. Radikale Moslems, Christen und Juden auf dem Vormarsch, München, 1991.

20.  S. dazu M. A. Kalam: Religious Conversion in Tamil Nadu (India). In: JIMMA (London) 10 (1989) 2, 343-350.

Erschienen in: Der Islam in der Gegenwart. hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach. München: Beck Verlag. 1996. S. 313-330.

 

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