|
|
|
Islam in Indien
Von Munir D. Ahmed
Die Muslime der Republik Indien bilden mit einem fast 12%igen Anteil an
der Bevölkerung die größte religiöse Minderheit im
Land. Sie stellen mit ihren über 100 Millionen Gläubigen die größte
islamische Minorität in einem nichtmuslimischen Staat dar. Sie waren
immer schon eine Minderheit, auch als große Teile des indischen Subkontinents
jahrhundertelang von muslimischen Herrschern regiert wurden und Indien als
ein islamischer Staat galt. Ethnisch sind die meisten von ihnen, etwa 80%,
Inder, deren vorfahren im Laufe der Zeit zum Islam konvertierten. Die restlichen
20% sind Nachfahren von Einwanderern, die im Gefolge der muslimischen Armeen
nach Indien gelangten. Unter ihnen befanden sich Araber, Perser, Afghanen
und Angehörige von Turkvölkern, die zwar nominell ihre ethnische
Identität bewahrt haben, ansonsten aber in der indischen Gesellschaft
voll integriert sind 1).
Die hinduistischen Überbleibsel in der muslimischen Gesellschaft
- bis hin zu Aberglaube und Mythologie - sind eine Realität. Für
viele Konvertiten änderte sich mit dem Wechsel zum Islam außer
der Namensänderung kaum etwas. Dies zeigt sich in Radschputana in den
dreißiger Jahren, als
Hindu-Eiferer eine Kampagne
zur Rückgewinnung von zum Islam konvertierten Bauern
(Schudhi-Bewegung) durchführten und große Erfolge verbuchen
konnten. Die Konvertiten waren in ihrer Lebensführung Hindu geblieben.
Dies trifft mit Einschränkungen mehr oder minder für die meisten
indischen Muslime zu. Viele ziehen zum Beispiel beim Erbrecht das Gewohnheitsrecht
dem islamischen Recht (Schari 'a) vor, um die weiblichen Familienmitglieder
vom Realienerbe auszuschließen.
Bei der Konversion dürfte bei vielen das hinduistische Kastensystem
eine Rolle gespielt haben. Der Islam muß den rangniederen und benachteiligten
Kasten als Rettungsanker vorgekommen sein. Die islamische Gesellschaft ist
egalitär, auch wenn sie in Indien gewisse Merkmale eines Kastensystems
aufweist. Allerdings sind die Grenzen zwischen den Kasten bei ihr nicht
rigide und können gelegentlich übersprungen werden. Vor allen
Dingen gibt es keine Unberührbaren und Aussätzigen, die von der
sozialen Interaktion ausgeschlossen werden. Die Kastenzugehörigkeit
spielt bei der Knüpfung familiärer Bande eine Rolle, zum Teil
weil man von der Höherwertigkeit seiner Kaste und Subkaste überzeugt
ist, aber noch mehr, um den Zusammenhalt der Sippe, des Klans und der Familie
zu sichern. Man geht generell davon aus, daß eine Heirat außerhalb
der eigenen Sippe sozial unverträglich ist. Selbst unter den als gleichwertig
geltenden Kasten wird auf ungeschriebene, aber dennoch feststehende Regeln
geachtet, die es vorschreiben, ob man in die andere Kaste heiraten darf
oder nicht. Manche Kasten lehnen es ab, Angehörigen von anderen Kasten,
die ansonsten als gleichwertig angesehen werden, ihre Töchter zur Frau
zu geben, obwohl sie selbst durchaus eine Frau aus der betreffenden Kaste
als Ehefrau nehmen würden 2).
Indiens Teilung in die Indische Union und Pakistan im Zuge der Unabhängigkeit
1947 bildete einen Scheidepunkt für die Muslime des Subkontinents. Die
Forderung nach einem separaten Staat wurde von der All India Muslim League
(IML) erhoben, die zwar die wichtigste, aber nicht die einzige Partei der
Muslime war. Die traditionelle politische Führung lag in der Hand von
Personen, die an eine Integralnation aller Inder glaubten und somit natürliche
Verbündete des Indian National Congress (INC) waren. Darin stimmten
mit ihnen viele muslimische Schriftgelehrte aus Deoband, die im aktiven Widerstand
gegen die Kolonialmacht standen, überein. Auch die politische Organisation
der Schriftgelehrten, Jam'iyat al-'Ulama'-i Hind (JUH), war davon überzeugt,
daß die Muslime gemeinsam mit dem INC für die Unabhängigkeit
kämpfen sollten, statt diesen Kampf durch Teilungsforderung zu unterminieren
3). Indiens Teilung und die Gründung Pakistans bedeuteten für
sie eine herbe Niederlage. Millionen Muslime emigrierten nach Pakistan.
Zum Teil befanden sich darunter auch solche Personen, die ursprünglich
einen separaten Islam-Staat abgelehnt hatten 4). Zu ihnen zählte unter
anderen der Begründer der Jama'at-i Islami (JI), Abu1-A'la al-Maududi,
der sich gegen Indiens Teilung stellte, weil dadurch die Chance zur Islamisierung
Indiens verlorenginge. Er mußte nach der Unabhängigkeit seinen
Wohnsitz nach Pakistan verlegen. Ebenso blieb der Majlis Ahrar-i Islam,
der hauptsächlich gegen die Ahmadiya agiert hatte, nur noch der Umzug
nach Pakistan, wo er religiös verbrämte Agitationspolitik fortsetzte,
obschon er sich als politische Partei verabschieden mußte.
a) Das Mißtrauen gegen die Muslime
Die indischen Muslime gerieten nach der Unabhängigkeit in eine schwierige
Lage, weil ihre Loyalität der
der Indischen Union gegenüber vielfach angezweifelt wurde. Sicherlich
stand dahinter die „Zwei-Nationen-Theorie" von Muhammad Ali Jinnah, die
die Muslime als eine von Hindus getrennte Nation definierte. Hatte nicht
die überwältigende Mehrheit der Muslime in Britisch-Indien für
Pakistan gestimmt? Wie konnte und sollte nach der Unabhängigkeit die
Erinnerung daran ausgelöscht werden? Für Hindu-Nationalisten stand
fest, daß ein Muslim der Indischen Union gegenüber nicht treu sein
könne. Dies veranlaßte muslimische Schriftgelehrte dazu, ihre
Glaubensbrüder aufzufordern, nach Pakistan auszuwandern, wenn sie Sympathien
für dieses Land hegten. Den anderen wurde geraten, Beziehungen zu Pakistan,
auch die familiären Bindungen, abzubrechen. Bereits 1948 faßte
eine in Lakhnau zusammengerufene Konferenz aller islamischer Organisationen
den Entschluß, keine separate politische islamische Partei mehr zu
gründen. Die IML, deren Führung bereits nach Pakistan übergesiedelt
war, hatte ohnehin ihre Tätigkeit in Indien eingestellt. Maulana Abu1-Kalam
Azad 5), der als Erziehungsminister der Regierung angehörte und darüber
hinaus Vizepräsident der regierenden Partei INC war, forderte seine
Glaubensbrüder auf, in den INC einzutreten, weil nur er den Muslimen
Schutz und Geborgenheit bieten könne. Zur gleichen Zeit beschloß
die JUH, sich zukünftig nur noch mit den religiösen Angelegenheiten
der Muslime zu befassen und sich im sozialen Bereich zu betätigen. Sie
trug zum ersten Mal Nichtklerikalen die Mitgliedschaft an und lud nichtmuslimische
Redner zu ihren Versammlungen ein. Sie brach alle Verbindungen zu denjenigen
Parteibüros ab, die sich auf pakistanischem Territorium befanden. 1958
forderte sie die Muslime auf, in den nächsten zwei bis fünf Jahren
auf jegliche politische Forderungen zu verzichten und sich statt dessen um
den Aufbau des Landes zu kümmern. Der Rat zur politischen Abstinenz wurde
weitgehend befolgt. Die JI trennte sich von der Mutterpartei in Pakistan und
beschloß, sich fortan politisch nicht mehr zu betätigen. Dies erstreckte
sich auf die aktive und passive Beteiligung an den Parlamentswahlen 6)
Die Frage, die nach der Unabhängigkeit die indischen Muslime beschäftigte,
betraf ihr Verhältnis zu der Hindu-Mehrheit, mit der sie gemeinsam in
einem Staat lebten. Die Schriftgelehrten verglichen diese Situation mit der
in Medina zu Muhammads Zeiten. Damals lebten Muslime und Juden in jenem Stadtstaat
zusammen. Zwischen ihnen gab es eine schriftliche Vereinbarung ( mithaq madina),
wonach beide Religionsgemeinschaften die Ausübung ihrer jeweiligen religiösen
Riten und Pflichten freistand. Sie bildeten gemeinsam eine Nation (qaum),
an deren Spitze Muhammad als Oberhaupt stand. Man sprach mit dem Hinweis
auf diese Vereinbarung von einem "Abkommen" zwischen der Hindu-Mehrheit und
der muslimischen Minderheit in Gestalt der Verfassung, die zudem den Staat
auf den Säkularismus und damit in religiösen Angelegenheiten auf
Neutralität verpflicht. Allerdings gab es unter den Muslimen unterschiedliche
Meinungen zum Säkularismus . Die erste Gruppe sah den Säkularismus
als eine Negation der Religion, weshalb er für sie nicht annehmbar war.
Die zweite Gruppe glaubte, daß die Religion eine persönliche Angelegenheit
jedes einzelnen sei, die vom Säkularismus als solche respektiert werden
würde. Die dritte Gruppe, der auffallend viele Schriftgelehrte angehörten,
war der Meinung, daß der Säkularstaat den Religionen gegenüber
zur Neutralität verpflichtet sei. Deshalb biete er den Muslimen angesichts
der erdrückenden Hindu-Mehrheit im Land die beste Überlebensgarantie.
Auch in der Hindu-Bevölkerung wurde
die Diskussion über den Säkularismus leidenschaftlich geführt,
zumal der Hindu-Fundamentalismus, der sich lange vor der Unabhängigkeit
zu formieren begonnen hatte, neue Entfaltungschancen für sich ausrechnete.
Ebenso wie der Islam erfaßt der Hinduismus alle Bereiche des Lebens
und kennt ursprünglich keine Trennung zwischen Religion und Politik.
Die militante Rashtra Swayam Sevak Sangh (RSS) strebt die Umwandlung Indiens
in ein Hindu-Reich an. Sie lehnt die Idee einer Integralnation, der verschiedene
Völker und Religionsgemeinschaften angehören, ab. Für sie
kann die indische Nation nur aus Hindus bestehen. Wer dazu gehören will,
muß den Hinduismus annehmen. Interessanterweise hatte der spätere
Protagonist des islamischen Staates in Pakistan, Maududi, den Hindus geraten,
die Indische Union als einen Hindu-Staat zu organisieren. Nach den Rechten
der Muslime in diesem Staat gefragt, hatte er geantwortet, daß sie
als eine religiöse Minderheit behandelt werden sollten und daß
sie sich mit den Rechten zufrieden geben sollten, die in einem Hindu-Staat
für Nichthindus vorgesehen sind. Er konnte sich vermutlich nicht vorstellen,
daß eines Tages der Hindu-Fundamentalismus so weit gehen würde,
den religiösen Minderheiten die Grundrechte zu verweigern.
Die größte Sorge bereiten den indischen Muslimen gegenwärtig
die häufig stattfindenden Übergriffe von seiten der Hindu-Fanatiker
auf ihre Wohnhäuser, Geschäfte, Kultstätten und kulturellen
Einrichtungen. Das bisher schlimmste Massaker fand im Anschluß an
die Schleifung der Babari-Moschee in Ajudhia (Ayodhya ) am 6. Dezember 1992
statt. Die Folge war, daß die Angst vor dem Hindu-Fundamentalismus
um sich griff. Die religiöse Intoleranz trifft auch andere Religionsgemeinschaften,
etwa Sikh, Christen und Buddhisten. Aber sie stehen nicht im Visier der
Fanatiker wie die Muslime, die dafür büßen sollen, was angeblich
ihre Vorfahren der Hindu-Bevölkerung während ihrer Herrschaft
über Indien angetan hatten.
b) Der Säkularismus und die Muslime
Mehrheitlich bekennen sich die indischen Muslime zum Säkularismus,
wobei die Bekenner in zwei Gruppen geteilt sind. Die erste Gruppe bilden
diejenigen, die aus dem modernen Erziehungssystem hervorgegangen sind und
denen an einer Neuinterpretation des Islams gelegen ist, damit er den Erfordernissen
des heutigen Lebens gerecht werden kann. Sie werden wegen ihrer Bejahung
des modernen Lebens landläufig als 'Modernisten' Bezeichnet, obwohl
sie kaum radikale Reformen der islamischen Lehre anstreben. Die zweite Gruppe
wird von den Schriftgelehrten angeführt, deren Einfluß auf die
breite Masse im Gegensatz zu den Modernisten weitaus größer ist.
Traditionell wenden sich die Muslime bei Zweifelsfällen an die bekannten
religiösen Schulen und bitten sie um Beistand und Rat, der von diesen
in Form von Rechtsgutachten (fatawa ) erteilt wird. Aus der jüngsten
Vergangenheit bieten sich die zahlreichen Anfragen nach Kastration als Mittel
zur Familienplanung als Beispiel an. Auch die Diskussion um die Zulässigkeit
von Versicherungen aus religiöser Sicht ging auf Anfragen von besorgten
Muslimen zurück. Dies kann dafür gewertet werden, daß die
indisch-islamische Gesellschaft nach wie vor religiös bestimmt ist.
Der auf die Traditionen seiner Religion pochende Muslim ist nur bereit,
neue Ideen und Veränderungen in seinem Lebensraum zu akzeptieren, wenn
sie anhand seiner religiösen Traditionen für zulässig befunden
werden. Den Schriftgelehrten gefällt der Säkularismus, auf dem
die indische Verfassung aufgebaut ist, nur deshalb, weil er die Interessen
der Muslime schützt. Er bietet die Garantie dafür, daß die
Hindu-Mehrheit das Land nicht in einen Hindu-Staat umwandeln
kann, wo es für Muslime keinen Platz geben
dürfte. Ansonsten setzen die islamischen Schriftgelehrten in Pakistan
und anderen Muslim-Staaten den Säkularismus mit Areligiosität gleich
8).
Die Schriftgelehrten sind keinesfalls eine homogene Gruppe. Noch während
der englischen Kolonialherrschaft gab es eine Zweiteilung. Diejenigen, die
sich aktiv am Freiheitskampf beteiligten und deshalb als rebellisch galten,
nannte man „Schriftgelehrte der Wahrheit" ('ulama-i haqq). Den anderen wurde
wegen ihrer angeblichen Kollaboration mit den Regierenden der Name „Schriftgelehrte
des Bösen" ('ulama'-i su ') gegeben. Der Erfinder dieser Etikettierung
war kein geringerer als Abu1-Kalam Azad, der später selbst wegen seines
Ministeramtes im Kabinett von Nehru als Kollaborateur beschimpft wurde.
Im Gegensatz zu ihm bewahrten viele Schriftgelehrte ihre Unabhängigkeit,
indem sie religiöse Schulen (arab. sing, madrasa , pl. madaris) gründeten,
wofür sie keine Unterstützung vom Staat begehrten. Die Verfassung
der Indischen Union ließ dies auch nicht zu. Damit avancierten sie
in den Augen der Muslim-Bevölkerung zu deren wahren Führern. Paradoxerweise
begünstigt der Säkularstaat den Führungsanspruch
der Schriftgelehrten, die außerhalb des Parlaments und anderer staatlicher
Institutionen arbeiten. Die parlamentarische Betätigung bleibt anderen
vorbehalten, die mehr schlecht als recht im Namen der indischen Muslime
agieren. Meistens kommen sie aus dem Lager der Modernisten. Das Mißtrauen
der Wähler ihnen gegenüber ist im Laufe der Zeit statt zurückzugehen,
weiter gewachsen. Die zeigt sich bei der Diskussion um die Notwendigkeit
einer Anpassung des islamischen Rechts ( Schari'a) an das Landes recht,
die von den Modernisten bejaht, aber von den Schriftgelehrten verworfen
wird.
c) Das Landesrecht und die Schari'a
Grundsätzlich sind die Muslime der Auffassung, daß die Schari'a
sich auf alle Lebensbereiche erstreckt und daß es ein Bestreben eines
jeden Muslims sein sollte, sein Leben nach der Schari'a zu gestalten. Für
die indischen Muslime ist das, was in Pakistan im Zuge der Einführung
der Schari'a geschehen ist, wichtig und nachahmenswert. Sie können
davon nur träumen, weil die indische Verfassung ihnen den Weg versperrt.
Lediglich im Bereich des Personenstandsrechts steht ihnen ein separates
Recht zu, das zwar nicht in allen Teilen der Schari'a entspricht, aber von
ihr inspiriert wurde 9). Seine Entstehung geht auf die Kolonialzeit zurück
(Muslim Personal Law [Shariat Act] von 1937), und es wird deshalb von vielen
angefeindet. Aber als im Zuge der Verabschiedung des Personenstandsrechts
für Hindus (Hindu Code Bill, 1955) die Frage aufgeworfen wurde, ob der
Staat nicht vielleicht auch das Personenstandsrecht der Muslime neu fassen
sollte, gab es heftige Proteste von muslimischer Seite. Die Islamisten waren
der Meinung, daß ein mehrheitlich von Hindus besetztes Parlament nicht
berechtigt sei, sich mit der Schari'a zu befassen. Daraufhin verzichtete
die indische Regierung aus politischen Gründen auf eine Vereinheitlichung
des Personenstandsrechts für alle Staatsbürger. Die Diskussion
darüber zeigte aber die kategorische Ablehnung des Muslim Personal Law
durch die Modernisten, weil sie es als rückständig betrachteten.
Die Radikalen unter ihnen forderten die Annullierung des separaten Personenstandsrechts
für die Muslime, das ihrer Meinung nach ihre Integration in die indische
Gesellschaft behinderte. Sie betrachteten die Erlaubnis der Mehrehe für
die Muslime als überholt, weil die Einehe sich längst durchgesetzt
hat. Sie traten für eine Besserstellung von Frauen in der Gesellschaft
ein, was im Rahmen der Schari'a nur dann möglich ist, wenn einige grundlegende
Änderungen vorgenommen werden. Sie wiesen auf entsprechende Bestrebungen
in verschiedenen islamischen Ländern hin. Aber die Islamisten hielten
an ihrem Standpunkt fest, daß der indische Säkularstaat nicht
berechtigt sei, Änderungen im Personenstandsrecht der Muslime vorzunehmen.
Sie selbst sahen dazu keine Veranlassung.
Von Seiten der Modernisten wurden zwei schriftliche Vorschläge zur
Änderung des muslimischen Personenstandsrechts vorgelegt. Asaf A.A.
Faizi ( Fyzee) schlug die Einsetzung eines Familiengerichts vor, das befugt
sein sollte, über Eheschließungen und -Scheidungen zu befinden.
Zur Eindämmung von Mißbräuchen sollte seiner Meinung nach
ein Ehevertrag vorgeschrieben werden, in dem gegenseitig zu beachtende Rechte
und Pflichten von Eheleuten festgelegt werden könnten. Dagegen schlug
Daniyal Latifi ein generelles Verbot für Mehrehe und Scheidung sowie
die Abschaffung des Schleiers per Gesetz vor. Dies versetzte die Schriftgelehrten
in Zugzwang. Die JI nominierte eine Expertenkommission mit dem Auftrag,
eine Auflistung aller Bereiche vorzunehmen, in denen unter Berücksichtigung
der Schari’a Änderungen als nötig und möglich erachtet werden.
Die renommierte Gelehrtenschule Dar al-'ulum in Deoband verschickte einen
Fragenkatalog an Schriftgelehrte und Rechtsexperten, um ihre Meinungen und
Wünsche in Bezug auf die möglichen Änderungen im Personenstandsrecht
zu erfragen. Sie wollten aber, daß eine von muslimischer Seite vorgelegte
Gesetzesvorlage ohne irgendwelche Abstriche vom Parlament angenommen werden
sollte.
Die Auseinandersetzung verschärfte sich 1985 durch die Gerichtsaffäre
um eine Frau namens Shah Bano, die nach langjähriger Ehe von ihrem
Ehemann verlassen worden war. Er sprach die Scheidung aus und lehnte ihren
Anspruch auf Unterhalt mit dem Hinweis auf die Schari'a ab. Shah Bano ging
vor Gericht und konnte sich mit ihrer Forderung durchsetzen. Das Gericht
verurteilte ihren geschiedenen Mann zur Unterhaltszahlung von 25 Rupien monatlich,
die später vom Obersten Gericht von Madhya Pradesh auf 179 Rupien erhöht
wurde. Der Antrag des Ehemannes auf Revision unter Berufung auf das Muslim
Personal Law wurde vom Gericht abgewiesen. Dies war in den Augen von Schriftgelehrten
ein Eingriff des Staates in die Schari'a-Gesetzgebung . Sie gingen aus Protest
auf die Straße und zwangen den Staat zum Nachgeben.
Das Parlament verabschiedete 1986 ein Gesetz (Muslim Women's Protection
of the Right of Divorce Bill), wodurch den Musliminnen das Recht versagt
wurde, nach dem Strafprozeßrecht ( Criminal Procedure Code) Unterhaltszahlungen
einzuklagen 10). Der All India Muslim Personal Law Board, dem 151 Persönlichkeiten
angehören, gab im Oktober 1993 die Schaffung von islamischen Gerichten
( arab. Qadi-Courts) bekannt, die von den Muslimen in Personenstandsrechtsfragen
eingeschaltet werden können. Auf diese Weise will man versuchen zu unterbinden,
daß die ordentlichen Gerichte in Familienrechtsfragen der Muslime
tätig werden. Der Auslöser war eine zuvor bekanntgegebene Feststellung
eines Gremiums von Ahl-i Hadith (wörtl .: Anhänger des Hadith,
so genannt wegen ihrer Bevorzugung des Hadith als Hauptrechtsquelle), daß
eine dreimal mündlich ausgesprochene Ehescheidung, die auf einmal erfolgt,
keine Gültigkeit besitzt. Höchstens kann sie als ein einmaliger
Scheidungsspruch angesehen werden, der zurückgenommen werden kann 11).
Unter den indischen Muslimen besteht ein Konsens darüber, daß
die Korrektheit jenes Scheidungsspruchs zwar zweifelhaft ist, er aber trotzdem
die endgültige Trennung bewirkt.
Der dubiose Sieg der Klerikalen über die Zivilgerichte kann nicht
darüber hinwegtäuschen, daß ihre Einwirkungsmöglichkeiten
in einigen Bereichen vom Gesetzgeber stark eingeschränkt worden sind.
Zum Beispiel dürfen Muslime beiderlei Geschlechts nach einem Sondergesetz
aus dem Jahr 1954 mit Angehörigen anderer Religionen eine Ehe eingehen,
ohne daß sie oder ihr Ehepartner seine oder ihre Religion wechseln müssen.
Die Kinder aus diesen Ehen genießen alle Rechte wie die Kinder aus
Ehen zwischen Partnern, die der gleichen Religion angehören. Sie sind
in vollem Umfang erbberechtigt. Ehen nach diesem Gesetz unterliegen nicht
den Erbschaftsregeln der Religionsgemeinschaften der Eheleute. Sie beerben
sich gegenseitig und dürfen den Ehepartner als alleinigen Erben bestimmen.
Dies steht aus der Sicht der Schriftgelehrten im Gegensatz zum islamischen
Recht, wonach eine Ehe zwischen einem Muslim und einer Nichtmuslimin, sofern
diese keiner Schriftreligion angehört, nicht gestattet ist, noch darf
ein Nichtmuslim bzw. eine Nichtmuslimin einen Muslim beerben. Die Heirat
einer Muslimin außerhalb der islamischen Gesellschaft ist nach ihrer
Auffassung absolut verboten. Der Gesetzgeber hat durch die Verabschiedung
des obengenannten Sondergesetzes die Einwirkungsmöglichkeiten der jeweiligen
Religionsgemeinschaft minimiert und gegen die durch die Gemeinde zu verhängenden
Sanktionen einen Riegel vorgeschoben.
d) Die veränderten sozialen
Bedingungen
Die islamische Gesellschaft in Indien ist im sozialen Bereich mit ernsten
Problemen und umwälzenden Veränderungen konfrontiert. Der Zusammenhalt
der muslimischen Gemeinde bröckelt immer mehr ab. Viele der mobilen
und materiell besser gestellten Männer aus ihrer Mitte sind nach Pakistan
ausgewandert oder haben das Land verlassen, um ihr Glück im Vorderen
Orient oder im Westen zu suchen. Die dadurch entstandene Lücke macht
sich überall bemerkbar. Nicht zuletzt darauf wird die Tatsache zurückgeführt,
daß in zunehmendem Maße muslimische Frauen sich mit Nichtmuslimen
vermählen. In wenigen Fällen gelingt es der Brautfamilie, den
Bräutigam zum nominellen Übertritt zum Islam zu bewegen, damit
die religiösen Sensibilitäten der Verwandtschaft nicht gereizt
werden und der gute Name der Familie keinen Schaden erleidet. Statistiken
über Mischehen liegen zwar nicht vor, aber man nimmt an, daß
ihre Zahl in die Hunderttausende geht. Kinder aus diesen Ehen entfremden
sich in aller Regel beiden Religionsgemeinschaften. Religionsunterricht
in den Schulen ist nicht gestattet, und die private Unterweisung unterbleibt
allenthalben, und zwar auch in den Familien, wo beide Elternteile Muslime
sind.
Traditionell war Urdu in Nordindien und darüber hinaus die verbreitetste
Sprache, die gleichermaßen von Muslimen und Hindus gesprochen wurde.
Erst durch die Nationalisten wurde Hindi zur Sprache der Freiheitsbewegung
und später zur Nationalsprache Indiens. Urdu dagegen avancierte zur
Sprache der Pakistan-Bewegung und damit zur Sprache der Muslime. Der Unterschied
zwischen Urdu und Hindi ist, soweit er das gesprochene Wort betrifft, nicht
sehr groß. Er macht sich erst in der schriftlichen Form bemerkbar.
Für Urdu wird eine erweiterte arabisch-persische Schrift und für
Hindi die Devanagri-Schrift verwendet. Nachdem Hindi zur Nationalsprache
erklärt wurde, fiel Urdu in die Kategorie einer Minderheitssprache zurück.
Es bedurfte vieler Proteste und langer parlamentarischer Auseinandersetzungen,
bis Urdu zu den 14 offiziellen Sprachen des Landes erklärt wurde. Urdu
gilt, mit Ausnahme von muslimischen Schulen in einigen Bundesstaaten, nicht
als Unterrichtsfach. Die Folge ist, daß die junge Generation der Muslime
die Bücher ihrer Vorfahren nicht mehr lesen kann. Die Zahl der Buchpublikationen
in Urdu geht unaufhaltsam zurück. Die muslimischen Kinder sind gezwungen,
in den Schulen Hindi zu lernen, damit sie später in den Staatsdienst
eintreten können. Dies bedeutet eine stete Abnahme der Leser für
Urdu-Schrift (nach einer Schätzung aus dem Jahr 1992 können nur
10% von 25 Millionen Muslimen in Uttar Pradesh, deren Muttersprache Urdu
ist, die Urdu-Schrift lesen). Die gesprochene Sprache wird zwar weiterleben,
ob sich allerdings die Urdu-Schrift halten kann, ist ungewiß 12). Die
Abwendung vom persisch-arabischen Wortschatz und die Hinwendung zum Sanskrit
machen sich in der modernen Urdu-Literatur Indiens zunehmend bemerkbar. Hinzu
kommt, daß namhafte Urdu-Schriftsteller dazu übergehen, ihre Bücher
in der Devanagri-Schrift zu veröffentlichen. Urdu bildet die Brücke
zu Pakistan, wo sie zwar nicht beheimatet ist, aber als Nationalsprache
gilt.
Auf dem Gebiet der Bildung und Ausbildung ist der Rückstand der Muslime
augenfällig 13). Inwieweit dies durch die unbestreitbar vorhandene Diskriminierung
gegen sie verursacht wurde, mag dahingestellt bleiben. Tatsache ist, daß
ihre Alphabetenrate - 42% gegenüber 52,11% der Gesamtbevölkerung
- und bei den Frauen 11% gegenüber 39,42% -unproportional niedrig ist.
Geht dies wirklich auf die Lernunwilligkeit der Muslime zurück, wie
es gelegentlich behauptet wird, oder muß man die Gründe dafür
woanders suchen? Zum Beispiel in der Tatsache, daß bei der muslimischen
Bevölkerung die Sozialsymmetrie gestört ist? Die Oberschicht und
der Mittelstand sind durch Auswanderung stark zusammengeschrumpft. Die Muslime
sind mehrheitlich Bauern, Handwerker, Tagelöhner und Gewerbetreibende,
denen der Überlebenskampf es ratsam erscheinen läßt, früh
einen Beruf zu ergreifen. Die Einschulung geschieht selektiv (nur 2% der
Schüler sind Muslime, obwohl sie fast 12% der Bevölkerung stellen).
Der Schulbesuch erstreckt sich in der Regel auf wenige Jahre. Zudem gibt
es unter den Muslimen eine ausgeprägte Präferenz für die religiöse
Ausbildung, die meistens in der lokalen Moschee begonnen und in einer Madrasa,
die seit der Gründung der Indischen Union durch Privatinitiative überall
verstärkt entstehen, fortgesetzt wird 14). Die Ausbildung in diesen
Schulen ist nicht auf die spätere Berufswahl ausgerichtet, daher kann
sie jederzeit abgebrochen werden. Mädchen bleiben von dieser Bildungsmöglichkeit
weitgehend ausgeschlossen, weil es für sie entsprechende getrennte
religiöse Schulen nicht gibt, und in den Schulen für Knaben gilt
für sie ein Aufnahmeverbot. Der Grund für die relativ niedrige
Anzahl muslimischer Akademiker (nur 2% der Ingenieure und 2,5% der Ärzte
in Indien sind Muslime) dürfte darin liegen, daß der Anteil der
Mittelklasse unter den Muslimen unproportional niedrig ist. Bekanntlich stellt
die Mittelklasse einer Gesellschaft das Gros der Akademiker. Entgegen der
Entwicklung der Hindu-Gesellschaft seit der Unabhängigkeit, bei der
ein starkes Wachstum der Mittelklasse zu verzeichnen ist, hat sich der Mittelstand
in der Muslim-Gesellschaft kaum merklich vermehrt. Die untere Mittelklasse
hat sehr lange gebraucht, um sich vom Aderlaß nach der Unabhängigkeit
zu erholen. Erst in den letzten zwei Jahrzehnten hat sie sich finanziell
so weit stabilisiert, daß sie daran gehen kann, ihre gesellschaftliche
Position zu festigen und auszubauen.
Saiyid Ahmad Khan (1817-1898), den man wegen seiner aufklärerischen
Schriften mit Recht als einen Reformer bezeichnen kann, gründete 1876
das Mohammedan Anglo-Oriental College in Aligarh und bemühte sich redlich
um die Schaffung des Bewußtseins unter den Muslimen, daß ohne
eine Hinwendung zu den modernen Wissenschaften kein Fortschritt möglich
sein würde. Aus diesem College erwuchs die heutige Aligarh Muslim University,
die inzwischen keine reine islamische Hochschule mehr ist. Sie ist finanziell
auf staatliche Unterstützung angewiesen und besitzt kaum eine nennenswerte
akademische Freiheit. Vor der Unabhängigkeit des Landes war es nicht
anders, weshalb die nationalistischen Kräfte sich 1920 von ihr trennten
und die Jam’ia milliya islamiya gründeten, die später nach Delhi
verlegt wurde, wo sie heute als eine angesehene Universität gilt. Allerdings
mußte auch sie nach der Unabhängigkeit darauf verzichten, eine
reine islamische Institution zu sein. Die dritte islamische Hochschule Indiens
war die Osmaniya University des Fürstentums Hyderabad . Auch sie büßte
nach der Unabhängigkeit ihren islamischen Charakter ein. Somit wurden
Indiens Muslime ihrer wichtigsten „Kaderschmieden" beraubt, aus denen der
Großteil ihrer Führung hervorgegangen ist. Geblieben sind ihnen
lediglich die religiösen Ausbildungsstätten, darunter die berühmteste
Hochschule, Dar al-'ulum in Deoband. Sie wurde 1865 von Maulavi Abu1-Qasim
Nanotawi gegründet, um die Gelehrtentradition von Shah Wali Allah weiterzuführen.
Sie stand der Kolonialherrschaft ablehnend gegenüber und entwickelte
sich zu einem Hort der nationalistischen Schriftgelehrten, die beim Unabhängigkeitskampf
an der Seite der INC standen. Sie stellten sich im Gegensatz zur Mehrheit
der Muslime Indiens gegen die Forderung nach Teilung des Landes. Auf der
anderen Seite waren das Lehrpersonal und die Studierenden der Aligarh Muslim
University mehrheitlich Anhänger der Pakistan-Bewegung. Viele von ihnen
verließen Indien nach der Unabhängigkeit und siedelten sich in
Pakistan an.
e) Die politischen Organisationen der Muslime
Indiens Muslimen schien nach der Unabhängigkeit nichts anderes übrig
zu bleiben als, dem Rat Abu1 Kalam Azads folgend, darauf zu verzichten,
sich politisch getrennt zu organisieren. Angesichts der Abschaffung des
getrennten Wahlrechts für Muslime war dies die logische Konsequenz.
Allerdings wurde Azads Rat zum Eintritt in den INC von dem namhaften Muslim-Führer
Rafi Ahmad Qidwa'i widersprochen, weil er die Interessen der Muslime besser
geschützt sah, wenn sie sich an keine politische Partei binden würden.
Diese Linie schlug ebenfalls die JUH ein, die ihre eigene politische Tätigkeit
einstellte. Sie empfahl ihren Mitgliedern, bei den Wahlen die Interessen
der muslimischen Gemeinschaft - die von Region zu Region verschieden sein
könnten - zu erwägen und jeweils diejenige Partei zu wählen,
die ihre Interessen vertritt. Die JI beschloß völlige Enthaltsamkeit
von der Politik, bis hin zum Verzicht auf das aktive und passive Wahlrecht.
Insgesamt wurde Azads Rat wegen seiner prominenten Position in der Regierung
von der Mehrheit befolgt, und sie schloß sich dem INC an. Der INC war
zwar über die Unterstützung durch die Muslime froh, fürchtete
sich aber davor, von ihnen als Wählerblock unter Druck gesetzt zu werden.
Deshalb wehrte er alle Forderungen der Muslime von vornherein ab. Dies veranlaßte
Dr. Saiyid Mahmud 1963 zur Einberufung einer Konferenz führender muslimischer
Persönlichkeiten, um über den künftigen Kurs zu befinden.
Man beschloß die Gründung einer Ratsversammlung (Majlis-i muschawarat),
die von Fall zu Fall zur Beratung zusammentreten sollte. Sie wollte ausdrücklich
keine politische Partei sein, ließ es sich aber nicht nehmen, den
Muslimen zu raten, anstelle des INC zukünftig andere Parteien zu wählen,
die bereit seien, sich um die Probleme der Muslime zu kümmern. In Uttar
Pradesh, wo die Muslime 15 % der Bevölkerung stellen, wurde eine politische
Partei unter der Bezeichnung Muslim Majlis gegründet, die 1969 bei
den Provinzwahlen mehrere Parlamentssitze gewann. Im Bundesstaat Bihar entstand
die Awami Tanzim und in Delhi entstanden gleich zwei Parteien, Adam Sena
und Muslim League. Am erfolgreichsten war die Indian Union Muslim League,
die in Südindien beheimatet ist. In Kerala, wo die Muslime 19,5% der
Bevölkerung ausmachen, stellte sie 1992 vier Minister in der Koalitionsregierung.
In diesem Bundesstaat sind 12% der Beamtenstellen und Studienplätze
für Muslime reserviert. In Hyderabad dagegen ist der Majlis ittihad
al-muslimin zur Bedeutungslosigkeit herabgesunken.
Zum Bruch mit der Congress Party, die inzwischen gespalten war, kam es,
als Premierministerin Indira Gandhi 1975 den Notstand ausrief und somit viele
Gesellschaftskreise, darunter auch die Muslime, gegen sich aufbrachte. Die
Muslime wechselten zur Janata Party (JP) über, die unter der Führung
von Jaya Prakash Narayan 1977 zwar die Wahlen gewann, aber die Erwartungen
der Muslime nicht erfüllen konnte. Der Congress (I), wie die Partei
von Indira Gandhi nach der Abspaltung vom INC hieß, erhielt Unterstützung
von der JUH, die durch eine Kampagne 1979 zur „Rettung des Vaterlands und
der Gemeinschaft" (Mulk-o millat bachao tahrik) wesentlich zur Rückgewinnung
der Muslime für den Congress (I) und zu Gandhis Wahlsieg 1980 beitrug.
Ob die 474 pogromartigen Übergriffe gegen die Muslime zwischen 1980
und 1982 in verschiedenen Teilen des Landes im Zusammenhang mit ihrer Unterstützung
für Frau Gandhi standen, ist schwer zu überprüfen, aber durchaus
vorstellbar. Daß die Übergriffe gegen die Muslime sowohl politisch
als auch religiös motiviert waren, ist sattsam bekannt 15). 1983 mündeten
die Wahlen zum Provinzparlament von Assam in schwere Ausschreitungen, bei
denen über 3000 Muslime den Tod fanden. Seither hat es unzählige
Pogrome gegen Muslime gegeben, deren Urheber kein Geheimnis aus ihren langfristigen
Plänen zur Hinduisierung Indiens machen. Der Chef der RSS, Balasahib,
sagte 1984, daß seine Partei eine aus mehreren Völkern zusammengesetzte
Nation ablehne. Für sie gibt es in Indien nur eine Hindu-Nation, und
wer dazu gehören will, muß sich zum Hinduismus bekennen. Es wird
auch davon geredet, daß man muslimische Hindus akzeptieren könnte,
wenn sie die spezifisch islamischen Merkmale ablegen und sich sichtbar in
die Hindu-Gesellschaft integrieren würden. Wer dazu nicht bereit sei,
müsse das Land verlassen und nach Pakistan auswandern 16). Beide Alternativen
sind für die Muslime unannehmbar. Für sie kommt die Aufgabe des
Islams ebensowenig in Betracht wie ein Auszug aus Indien. Ein Urdu-Dichter
drückte dies in einem Zweizeiler so aus: „Wir werden hier leben und
sterben, denn eine „zweite Emigration wird es für uns nicht geben".
Häufig wird ein anderer Satz der von Existenzangst geplagten Muslime
zitiert: „Qabristan ya Pakistan - Wir haben die Wahl zwischen Friedhof oder
Pakistan".
Auch unter den Muslimen gibt es Kräfte, die sich davor nicht scheuen,
die RSS herauszufordern. Die in Kerala beheimatete Islamic Sevak Sangh (ISS)
gilt als extremistisch. Sie wird für zahlreiche kommunale Auseinandersetzungen
zwischen Muslimen und Hindus verantwortlich gemacht. Über sie wurde
im Zusammenhang mit den blutigen Kämpfen zwischen Hindus und Muslimen
um die Babari-Moschee im Dezember 1992 zusammen mit der JI - von den Behörden
ebenfalls als radikal eingestuft - ein Verbot verhängt. Auf hinduistischer
Seite wurden die RSS und die Vishwa Hindu Parishad (VHP), die die Aktion
zur Schleifung der Babari-Moschee maßgeblich durchgeführt hatte,
ebenfalls verboten. Wenig später wurde allerdings von einem Gericht
das Verbot gegen die RSS zurückgewiesen, weil sie für die Schleifaktion
formal nicht verantwortlich war. Sie hatte zwar die Aktion gutgeheißen,
aber die Schmutzarbeit der VHP überlassen. Die VHP ist in Wirklichkeit
eine Schöpfung der RSS mit dem Ziel zur Mobilisierung des Welthinduismus.
Sie tritt dafür ein, daß neben der Babari-Moschee, die sie als
den Geburtsort der hinduistischen Gottheit Rama ansieht, weitere 3000 Moscheen
in ganz Indien in Hindu-Tempel verwandelt werden sollten. Unberücksichtigt
blieb aber die Rolle der RSS bei den Angriffen auf die Muslime in zahlreichen
Städten des Landes, insbesondere beim Massaker in Bombay im Dezember
1992 und Januar 1993, dem Tausende von Muslimen zum Opfer fielen. Wenig
später wurde ein Bombenattentat auf die Börse verübt, von
dem angenommen wurde, daß dessen Urheber unter den Muslimen zu suchen
waren, die auf diese Weise Rache üben wollten. Man brachte üblicherweise
Pakistan mit dieser Aktion in Verbindung, ohne konkrete Beweise dafür
vorzulegen.
Die Auseinandersetzung um die Babari-Moschee hatte ein Nachspiel in Pakistan,
wo in zahlreichen Städten Hindu-Tempel zerstört wurden. Bei diesen
Aktionen kamen auch Menschen zu Schaden. Die pakistanische Regierung wurde
angeblich von der Zerstörungswut der Massen überrascht. Sie handelte
sehr zögernd und kam den bedrängten religiösen Minderheiten
erst Tage später zur Hilfe. Neben Hindu-Tempeln und Gurdawars der Sikhs
wurden auch etliche christlichen Kirchen angegriffen. Die Regierung übernahm
allerdings die Renovierung der zerstörten Gebetshäuser. Auch Indiens
Premierminister Narasimha Rao versprach, daß seine Regierung die Babari-Moschee
am gleichen Platz wiederaufbauen würde. Es ist ungewiß, ob es
dazu kommen wird. Raos Kabinettskollege Arjun Singh konnte im
Zentralkomitee der Regierungspartei nicht einmal durchsetzen, daß
man als Geste der Versöhnung sich bei den Muslimen entschuldigte. Die
Hindu-Fundamentalisten haben alle Vorbereitungen zum Bau eines Rama-Tempels
getroffen, womit voraussichtlich bald begonnen werden soll. Damit schwindet
die Hoffnung der Muslime, die sie einstmals in den Säkularismus gesetzt
hatten. ,
Im Mai 1992 wurde in Bombay der All India Milli Council (IMC) gegründet,
der sich als ein Rat von muslimischen Persönlichkeiten aus dem ganzen
Land versteht. Um konfessionellen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, wurde
als gemeinsamer Nenner für die Mitgliedschaft das Glaubensbekenntnis
( kalima) erklärt. Der IMC will sich für das Leben, den Besitz,
die Ehre und die kulturelle Identität der Muslime einsetzen. Er will
keine politische Partei sein und sich deshalb außerhalb der Parlamente
betätigen. Bewußt wurde die Frage, ob der IMC an die Stelle der
All India Muslim Majlis Musbawarat (IMMM) tritt, dem man Untätigkeit
vorwirft, offengelassen .
Die Lage der indischen Muslime war nie sehr angenehm 17). Nicht nur zog
man ihre Loyalität dem Staat gegenüber in Zweifel, sondern man warf
ihnen auch vor, sich mehr mit der islamischen Welt, speziell mit Pakistan,
zu befassen als mit Indien. Es läßt sich nicht von der Hand weisen,
daß die indischen Muslime tatsächlich in höherem Maße
in Richtung islamische Welt, speziell Golfstaaten, blicken, wo sich lukrative
Arbeitsmöglichkeiten anbieten. Oder sie engagieren sich im Nahost-Konflikt
auf der Seite der Palästinenser. Jede Regung in der weiten islamischen
Welt wird von ihnen registriert. Sie begreifen sich als ein Teil der weltumspannenden
islamischen Umma, in deren Gremien sie aber häufig keinen Einlaß
erhalten. Ausgehend von ihrer zahlenmäßigen Stärke - sie
sind die viertgrößte islamische Gemeinschaft in der Welt - hatte
Marokkos König Hasan II. Indien 1979 zur Teilnahme an der Sitzung der
OIC (Organization of Islamic Conference) nach Rabat eingeladen. Statt nun
einen Vertreter der muslimischen Bevölkerung dorthin zu schicken, den
man wahrscheinlich akzeptiert hätte, schickte Indien seinen dortigen
Botschafter, der obendrein ein Sikh war. Pakistans Präsident Zia ul-Haq
nahm daran Anstoß und provozierte einen Eklat, indem er unter Protest
das Tagungslokal verließ. Er wollte verhindern, daß speziell
Indien und später eventuell andere nichtmuslimische Länder mit
einem namhaften Anteil von muslimischer Bevölkerung, etwa die Sowjetunion,
China und Jugoslawien, Zugang zur OIC erhalten. Dadurch wurde zwar die Aufblähung
der OIC verhindert, die sie zur Zwillingsschwester der Organisation der blockfreien
Staaten gemacht hätte, man sperrte aber gleichzeitig einen beträchtlichen
Teil der Muslime, die in ihren Ländern als Minderheit leben, von der
Mitwirkung aus. Nichtsdestoweniger sind Vertreter der Muslime Indiens in
nichtstaatlichen Institutionen, etwa in der Muslim World League, vertreten,
wo sie in mehreren Gremien mitarbeiten. Dazu zählen die Islamische Akademie
für Jurisprudenz und die Kommission für Moscheen.
f) Kaschmir als Sonderfall
Kaschmir ist der einzige indische Staat, wo die Muslime mit 80% die Bevölkerungsmehrheit
stellen. Sein endgültiger völkerrechtlicher Status ist zwischen
Indien und Pakistan strittig 18). Der im Zuge der Unabhängigkeit Indiens
erfolgte Beitritt Kaschmirs zur Indischen Union wird von Pakistan nicht
anerkannt, weil er angeblich widerrechtlich geschah. Der damalige Hindu-Herrscher
handelte, ohne die Meinung des Volkes zu erkunden, und verletzte somit die
Prinzipien der Unabhängigkeitsvereinbarung. Dies war der indischen
Regierung bewußt, weshalb sie sich vor der UNO zur Abhaltung einer
Volksbefragung verpflichtete. Diese hat bislang nicht stattgefunden. Als
Folge eines Volksaufstandes (1947-1949), bei dem pakistanische Militärverbände
und Kämpfer aus dem Stammesgebiet auf der Seite der Kaschmiris kämpften,
wurde Kaschmir entlang der Waffenstillstandslinie zwischen Indien und Pakistan
de facto geteilt, behielt aber zunächst in beiden Staaten einen Sonderstatus
bei. In Pakistan dauert dieser Zustand an, wobei Azad-Kaschmir verwaltungsmäßig
eine selbständige Einheit bildet und dem Bundesstaat nicht als Mitglied
angeschlossen ist. Die indische Verfassung gewährte Kaschmir durch
Artikel 370 den Status eines Staates mit Sonderrechten. Die Regierung von
Kaschmir steuerte eine von Neu-Delhi gewünschte engere Bindung mit
Indien an. Dies kam in der Staatsverfassung von Kaschmir zum Ausdruck, die
im Januar 1957 in Kraft trat. Sie erklärte Kaschmir zum integralen
Teil der Indischen Union. Bis dahin wurden die kaschmirischen Abgeordneten
zum indischen Parlament indirekt durch die Volksversammlung von Kaschmir
gewählt. Das Staatsoberhaupt von Kaschmir hieß Staatspräsident
(sadr-i riyasat, und der Regierungschef wurde Premierminister genannt. Im
Zuge der Angleichung mit anderen Unionsstaaten wurden diese Bezeichnungen
in Gouverneur und Ministerpräsident umbenannt. Seither wird Kaschmir
in der indischen Nationalversammlung durch Abgeordnete vertreten, die bei
den allgemeinen Wahlen direkt vom Volk gewählt werden. Dies wird von
Indien mittlerweile als Zustimmung zu Kaschmirs Beitritt zur Indischen Union
gewertet, die die Volksabstimmung zu dieser Frage überflüssig gemacht
habe.
Die kaschmirischen Muslime bilden die größte geschlossene muslimische
Bevölkerungsgruppe innerhalb der Indischen Union. Sie können ungehindert
ihr religiöses Leben entfalten und brauchen keine Rücksicht auf
die Sensibilitäten von Hindus zu nehmen. In Kaschmir findet die von
den Hindus mißbilligte Kuhschlachtung statt, die in anderen Teilen
Indiens regelmäßig zu blutigen Unruhen führt. Auf der anderen
Seite wird in Kaschmir der Islam als Religion weder herausgefordert, noch
muß er sich täglich bewähren. Die geistige Auseinandersetzung
mit anderen Religionen und Weltanschauungen, die in der Regel zu neuen Denkanstößen
führt, findet dort nicht statt. Dafür hat Kaschmir den Ruf des
am meisten von Problemen geplagten und politisch unruhigsten Staates innerhalb
der Indischen Union erworben. Die schlimmsten kommunalen Unruhen fanden
im Dezember 1963 statt, als ein heiliges Relikt (hazrat bal) aus einem Schrein
in der Nähe von Srinagar gestohlen wurde. Vermutlich lag hinter dem
Diebstahl politisches Kalkül. Jedenfalls führte der Streit innerhalb
der regierenden All Jammu and Kashmir National Conference (JKNC) zur Polarisierung
und Absplitterung.
Die JKNC, die später den Namen National Conference (NC) annahm, ist
die wichtigste politische Partei Kaschmirs. Sie stammt aus den dreißiger
Jahren und lehnt jede konfessionelle Bindung ab. Sie war während des
Unabhängigkeitskampfes und später mit dem INC eng verbunden. Von
ihr spaltete sich die Muslim National Conference (MNC) ab, die der IML nahestand
und ihre Forderung nach Indiens Teilung unterstützte. Sie trat für
Kaschmirs Anschluß an Pakistan ein und bildete im befreiten Azad-Kaschmir
die Regierung. Im indischen Kaschmir entstand als eine weitere Absplitterung
die Jammu and Kashmir Plebiscite Front (PF), die Unabhängigkeit für
Kaschmir, also keinen Anschluß an Indien oder Pakistan, forderte.
Sie wurde von einer radikaleren Jammu and Kashmir Liberation Front (JKLF)
abgelöst, die seit 1990 zusammen mit anderen muslimischen Gruppen einen
Volksaufstand führt. Anders als die JKLF sind die Hizb al-mujahidin
(HM) und al-Jihad betont islamische Gruppen, die für die Errichtung
eines islamischen Staates in Kaschmir kämpfen. Die Frage, ob sie bei
ihrem Kampf von Pakistan und den afghanischen Mujahidln unterstützt
werden, läßt sich gegenwärtig nicht mit Sicherheit beantworten.
Im September 1993 fand in der Hazrat Bal-Moschee die All Parties Hurriyat
Conference statt, an der folgende Parteien teilnahmen: Awami majlis-i amal,
Jamaat-i islami , Jammu and Kashmir Liberation Front, People's Conference
und Muslim Conference . Es wurde ein koordiniertes Vorgehen bei den Bemühungen
zur Durchsetzung der Forderung nach der Volksbefragung vereinbart. Da einige
der beteiligten Parteien einen Anschluß sowohl an Indien als auch an
Pakistan ablehnen, dürfte ein Kompromiß darauf hinauslaufen, daß
die dritte Wahlmöglichkeit eines unabhängigen Staates Kaschmir
bei der Volksbefragung aufgenommen werden soll.
Kaschmir wird immer mehr zu einer Überlebensfrage für Indien.
In Neu-Delhi befürchtet man, daß eine Sezession Kaschmirs eine
Kettenreaktion auslösen und Freiheitsbewegungen in anderen Teilen Indiens
ermuntern könnte, dem Weg des Widerstandes zu folgen. Insbesondere der
bewaffnete Aufstand der Sikhs, die für ein unabhängiges „Khalistan"
kämpfen, würde dadurch Auftrieb erhalten, zumal ihr Heimatstaat
Pandschab an Kaschmir und Pakistan grenzt. In den übrigen Teilen Indiens
dürfte diese Entwicklung zu einem Blutbad zwischen Muslimen und Hindus
führen, das von einem Exodus von Muslimen aus Indien begleitet sein könnte.
Auf jeden Fall würde dadurch der Säkularismus als Leitfaden der
Verfassung Schaden nehmen. Die Folge wäre Hindu-Rashtra , die Hindu-Herrschaft,
wie sie von der RSS angestrebt wird. Es ist fraglich, ob angesichts des erstarkten
Fundamentalismus sowohl bei den Hindus als auch bei den Muslimen, der die
beiden Religionsgemeinschaften nicht zueinander führt, sondern sie gegeneinander
aufstachelt, ein einträchtiges Zusammenleben überhaupt möglich
sein wird.
g) Sekten und Richtungen des indischen Islams
Die Mehrheit der indischen Muslime (über 80%) sind Sunniten, die zudem
überwiegend der hanafitischen Rechtsschule angehören. Daneben
gibt es kleinere Gruppen von Schafiiten in Südindien, sowie Hanbaliten
, die zahlenmäßig nicht ins Gewicht fallen. Die sogenannten Wahhabiten
sind in Wirklichkeit Angehörige der Ahl-i Hadith, die sich an keine
der Rechtsschulen gebunden fühlen, weshalb sie sich als „Nichtnachahmer"
(ghair muqallad) bezeichnen und für sich die Freiheit beanspruchen,
ohne Rücksicht auf die Entscheidungen der bekannten Rechtsschulen in
theologischen und gesetzlichen Fragen im Lichte der Rechtsquellen selbständig
zu entscheiden 19). Anders als die Wahhabiten auf der Arabischen Halbinsel,
die die hanbalitische Rechtsschule befolgen, stehen sie im Kern der hanafitischen
Rechtsschule nahe. Sie befolgen den Weg von Shah Wali Allah, des Reformers
aus dem 18. Jahrhundert, dessen Anliegen es war, die Überbleibsel des
Hinduismus im indischen Islam zu beseitigen. Seine Lehre beeinflußte
fast alle wichtigen Bewegungen des 19. und 20. Jahrhunderts des Islams in
Indien. Zu diesen zählt die von Sir Saiyid Ahmad Khan initiierte Tradition
des liberalen Islams (von den Gegnern als Nichiri [naturgläubig] verfemt)
ebenso wie die Ahmadiya, deren Begründer Mirza Ghulam Ahmad aus Qadian
- weshalb seine Anhänger als Qadiani bezeichnet werden - in seiner
Jugend den Ahl-i Hadith nahegestanden hatte. Ahmad Khan hat zwar durch sein
Wirken ein Großteil der Bildungsschicht beeinflußt, begründete
aber keine organisierte theologische Gruppe oder Bewegung.
Mirza Ghulam Ahmad dagegen organisierte die Ahmadiya Dschama'at, die 1974
vom pakistanischen Parlament aus dem Islam verstoßen wurde. Seither
werden Ahmadis in Pakistan verfolgt, weshalb sie in großer Zahl ins
Ausland emigrierten - darunter ihr Oberhaupt Mirza Tahir Ahmad, der 1984
das Land heimlich verließ, um einer drohenden Verhaftung und einer
möglichen Exekution zuvorzukommen. Er residiert seither in London, soll
aber einen Umzug nach Qadian (Indien), wo nach wie vor eine kleine Gruppe
der Ahmadis ausharrt, die zudem als ewiges Zentrum der Ahmadiya Dschama'at
gilt, erwogen haben. Anläßlich der traditionellen Jahresversammlung
besuchte er im Dezember 1991 Qadian, wo er angeblich von der dortigen Bevölkerung
begeistert aufgenommen und zur permanenten Rückkehr ermuntert wurde.
Die noch unbeantwortete Frage ist, ob die indische Regierung ihm dies gestatten
würde, und wie die Hindu-Fundamentalisten darauf reagieren würden.
Er muß zudem bedenken, daß die Rückkehr in seine Geburtsstadt,
die er 1947 zusammen mit seiner Familie verlassen mußte, Argwohn erwecken
würde. Dies könnte die Loyalität der Ahmadis gegenüber
Pakistan in Frage stellen, wo man sie ohnehin der Kollaboration mit Israel
und anderen Feinden des Islams verdächtigt. Anders als in Pakistan
hat die Ahmadiya bisher in Indien keine Verfolgung zu erleiden gehabt, weder
von muslimischer noch von nichtmuslimischer Seite.
Es ist bemerkenswert, aber sicherlich wegen der Minderheitenlage der Muslime
in Indien nicht ungewöhnlich, daß zwischen den islamischen Gruppen
keine Gewalttätigkeiten vorkommen, wie sie vor der Unabhängigkeit
fast zur Routine gehörten und in Pakistan heute noch immer wieder aufflammen.
Die Schiiten, die zwischen 15 und 20% der Muslime in Indien ausmachen, werden
nach wie vor scharf attackiert. Fast 90% der Schiiten gehören der Richtung
der Zwölferschiiten an, die seit jeher militant auftreten und keinem
Streit aus dem Wege gehen. Dagegen verhalten sich die Ismailiten und die
Bohra-Khodschas unauffällig, was ihrer vorwiegend kaufmännischen
Tätigkeit angemessen ist. Ein wahrer Krieg der Worte tobt zwischen den
verschiedenen Richtungen der Sunniten, insbesondere zwischen den Deo-bandis
und Brailvis . Die ersteren sind zwar konservativ ausgerichtet, aber wegen
ihrer Herkunft aus der Schule von Shah Wali Allah keinesfalls rückständig.
Die Brailvis dagegen sind ein Inbegriff des Volksislams, mit einer synkretistischen
Mischung aus Aberglaube und Heiligenverehrung. Sie verstehen sich als die
wahren Vertreter des Islams, der für sie mehr ist als bloß Religion.
Die Fundamentalisten haben diese Begeisterung für ihre Zwecke ausgenutzt
und konnten unter ihnen viele Anhänger rekrutieren.
Bemerkenswert ist die Tatsache, daß diejenige Bewegung, die heute
in vielen Teilen der Welt als der Motor des Fundamentalismus angesehen wird
- nämlich die Tablighi Dschama'at - eine Gründung von Maulavi
Muhammad Ilyas aus der Deoband-Schule ist 20). Er gründete sie in den
dreißiger Jahren, um die Muslime an die Pflicht zu erinnern, die Ge-
und Verbote des Islams gewissenhaft zu befolgen. Ursprünglich war bewußt
keine Organisation geschaffen worden. Inzwischen ist jedoch eine solche
entstanden, die durchaus in der Lage ist, jährlich stattfindende Treffen,
an denen Hunderttausende in Indien, Pakistan und Bangladesh teilnehmen,
durchzuführen. Sie entsendet Freiwillige, die sich für wenige
Tage oder Wochen im Jahr innerhalb und außerhalb ihres Herkunftslandes
zur Missionierung (daher die Bezeichnung Tablighi Dschma'at , Missionsgemeinschaft)
zur Verfügung stellen. Aus dieser Erweckungsbewegung ist mittlerweile
eine weltweit operierende Organisation geworden, die angeblich hinter vielen
subversiven Aktionen der Fundamentalisten in Europa und den USA steht. In
vielen Ländern hat sie bereits feste Missionsniederlassungen eingerichtet,
um Nichtmuslime zum Islam zu bekehren.
In Indien befindet sich der Islam ohne Zweifel auf dem Rückzug, obwohl
vor wenigen Jahren spektakuläre Übertritte der Harijans aus der
Kaste der Unberührbaren zum Islam stattfanden. 1981 traten 180 Harijan-Familien
aus Meenakshipuram im Bundesstaat Tamil Nadu zum Islam über 21). Sie
nahmen dafür erhebliche Nachteile in Kauf. Zum Beispiel verloren sie
dadurch ihr Anrecht auf kostenlose Schulausbildung, auf Stipendien für
das Studium, Quotenplätze für Beamtenstellen, billige Kredite
für Hausbau und Landschenkungen durch die Regierung. Sie setzten alle
diese Privilegien aufs Spiel, die ihnen wegen ihrer Zugehörigkeit zur
Scheduled Caste zustanden. Als Muslime gehören sie dieser Kategorie
nicht an und genießen deshalb auch keinen Schutz durch den Staat.
Sie wollten, wie einer ihrer Sprecher es formulierte, nicht länger als
„Bürger zweiter Klasse" gelten und ein langsameres Fortkommen dem schnelleren
Fortschritt als Bürger zweiter Klasse vorziehen. Diese Aktion rief
die Hindu-Fundamentalisten auf den Plan, die mit Drohungen und allerlei
Gewaltaktionen verhinderten, daß weitere Harijans diesem Beispiel
folgten. Der muslimischen Gemeinde wurde vorgeworfen, diese Aktion durch
Petrodollars aus den Golfstaaten vorbereitet zu haben. Der Übertritt
der Harijans in zwei Dörfern war aber nicht von muslimischer Seite
inszeniert worden, sondern ging von den betreffenden Dorfbewohnern aus,
die nach jahrhundertelanger Knechtschaft aus dem Kastensystem aussteigen
wollten. Der Wechsel zum Christentum, der von den Harijans traditionell seit
der Kolonialzeit vollzogen wurde, hat aus verschiedenen Gründen seine
Attraktivität verloren. Nachdem ihnen der Wechsel zum Islam verübelt
wurde, scheinen sie sich neuerdings dem Buddhismus zuzuwenden.
Es ist zwar mit Statistiken nicht belegt, daß die indischen Muslime
im Gegensatz zu ihren hinduistischen Nachbarn im Durchschnitt mehr Kinder
bekommen. Dennoch malt die Bharatiya Janata Party (BJP) ein Horrorszenario
für Indien bis Mitte des 21. Jahrhunderts. Demnach soll sich die muslimische
Bevölkerung bis dahin vervierfacht haben. Spätestens dann werde
sie erneut Indiens Teilung fordern, damit sie ihren eigenen muslimischen
Staat gründen könne. Dies müsse dadurch verhindert werden,
daß Indien zuvor in einen Hindu-Staat verwandelt würde, der keine
andere Nationalität und keine andere Religionsgemeinschaft mehr kenne
als die der Hindus.
Die Muslime Indiens gehen schweren Zeiten entgegen, in denen ihnen möglicherweise auch die säkulare Verfassung nicht viel wird helfen können.
Anmerkungen
1. S. dazu K.S. Lal: Growth of Muslim Population in Medieval India
: A.D. 1000-1800, Delhi , 1973; ders.: Indian Muslims: Who are they? New
Delhi , 1993.
2. I.Ahmad: C aste and Social Stratification among the Muslims, New
Delhi , 1971.
S.P.Jain: The Social Structure of Hindu-Muslim
Community, Delhi , 1975.
3. Y. Friedmann: The Attitude of the Jam'iyyat al-' ulama'-i Hind to the
Indian National Movement and the Establishment of Pakistan . In: Asian and
African Studies ( Jerusalem ) 7 (1971) 157-180;
ders.: The Jam'iyyat al-'ulama'-i Hind in the Wake of Partition. In: ebd
., II (1976) 181-211.
4. Für eine eingehende Studie siehe: P.Hardy: Partners in Freedom
- and True Muslims. The Political Thought of Some Muslim Scholars in British
India . 1912-1947, Lund , 1991; Z. ul-H. Faruqi: The Deoband School and
the Demand for Pakistan , Bombay , 1963.
5. Abu 1-Kalam Äzad war ein gefeierter Koranexegete und Autor.
S. dazu H. Kabir: Maulana Abul Kalam Azad : A Memorial Volume, London, 1959;
vgl. den Artikel „Äzad". In EI 2 (The Encyclopaedia of Islam), english
cdition Supplement, Fase. 1—2, Leiden, (1980) 106f.
6. Der Rückzug aus der Politik dauert an. Nach der Schleifung
der Babari-Muschee im Dezember 1992 wurde die Dschama'at-i islami von den
Behörden als ein. radikale Gruppe eingestuft und ihr wurde politische
Betätigung gerichtlich untersagt.
7. S. dazu K. R. Malkani: The Politics of Ayodhya and Hindu-Muslim
Relation«, New Delhi , 1993.
8. Die Diskussion über den Säkularismus hat zwischenzeitig
etwas nachgelassen. Für eine ausführliche Darstellung s. H.Dalwai
: Muslim Politics in Secular India, New Delhi, 1972.
9. S. dazu T.Mabmood : Muslim Personal Law: The Role of the State
in the Subcontinent, New Delhi, 1977; I . A. Ansari: Muslim Personal Law in
India, Im Journal Institute of Muslim Minority Affairs (JIMMA), London, 1/2
(1979/80) I, 86-96; P.Risso: Indian Muslim Legal Status (1964-1986). In:
Jounul of South Asian and Middle Eastern Studies 16 (Winter 1992) 2, 55-74.
10. Die Affaire um Shah Banos Recht auf Unterhalt entfachte eine
Diskussion über die Notwendigkeit einer Reform des Schhari’a-Rechts
. S. dazu: S.J. Hussain: Shari'ah, Shah Bano and the Supreme Court of India
. In: Islamic and Comparative Law Review ( New Delhi ) 12 (1992) I, 13-24;
K.Zarwmba-Radziwill : L'affaire Shah Bano: ses implications juridiques,
politiques et sociales. In: Hemispheres Studies on Cultures and Societies,
Semper, 7 ( Contributions 1990) 53-64.
11. Eine Entscheidung des Allahabad High Court ( Lucknow Bench)
im April 1994 in diesem Sinne führte zu landesweiten Protesten.
12. Das Ueberleben der Urdu-Sprache hat sich zu einem zentralen Problem
für die indischen Muslime entwickelt. S. dazu O.Khalidi: Urdu Language
and the Future of Muslim Identity in India . In: JIMMA (London) 7 (1986)
2, 395-403 . K.Schwerin : Die indischen Muslime und die Hindi-Urdu-Kuntroverse
in den United Provinces, Wiesbaden, 1972.
13. S. dazu I.Ahmad: The Problem of Muslim Educational Backwardness
in Contemporary India : an inferrential analysis. In: JIMMA (London) 2/3
(1980-81)55-71.
14. S. dazu O. Fahad: The Role of India 's Madrasa System in Islamic
Revival. In: The Muslim World League Journal ( Jeddah) 21 (Mai 1994) II,
47-54.
15. Ausschreitungen gegen die Muslime haben sich zum Kardinalproblem
für sie entwickelt. S. dazu Riyaz ar-Rahmäa Shirwani: Musalmanan-i
hind se waqt ke mutalabat (Die Forderungen der Zeit von Indiens Muslimen),
Neu-Delhi, 1987.
16. S. dazu. J. G. Tiwari: R. S. S. Policy Toward Indian Muslims:
Origins and Development. In: JIMMA ( London ) 8 (1987) I, 79-87.
17. M. R. A. Baig: The Muslim Dilemma in India, New Delhi, 1974;
The Muslim Situation in India, herausgegeben von I.A. Ansari, New Delhi,
1990; M.K. A. Siddiqui : Hindu-Muslim Relations, Calcutta, 1993.
18. Für eine ausführliche Darstellung dieses Konflikts
siehe: M. S. Chaudhry : Der Kaschmirkonflikt. Seine Ursachen, sein Wesen
sowie Rolle und Bemühungen der Vereinten Nationen, München, 1976.
19. Die Zentrale der indischen Tablighi Dschamaat befindet sich in
Delhi. Der namhafte Autor und Schriftgelehrte Abu1-Hasan 'All Nadwl soll
ihr angeblich angehö ren. Über ihr Wirken in Frankreich s. G. Kepel
: Die Rache Gottes. Radikale Moslems, Christen und Juden auf dem Vormarsch,
München, 1991.
20. S. dazu M. A. Kalam: Religious Conversion in Tamil Nadu (India).
In: JIMMA (London) 10 (1989) 2, 343-350.
Erschienen in:
Der Islam in der Gegenwart. hrsg. von Werner Ende und Udo Steinbach. München:
Beck Verlag. 1996. S. 313-330.