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Frauen und islamischer Fundamentalismus
Munir D. Ahmed
Mit dem Wort Fundamentalismus bezeichnet man eine nach dem 1. Weltkrieg innerhalb der protestantischen Kirche in den USA entstandene Bewegung, die eine strenge Kirchenlehre anstrebte und die Evolutionstheorie von Darwin ablehnte, weil diese offensichtlich mit der biblischen Schöpfungsgeschichte unvereinbar war. Die Verwendung dieser Bezeichnung für den islamischen Bereich ist zwar problematisch, aber insofern zulässig, als es sich hierbei um eine Gruppe handelt, die bestrebt ist, den Islam in seiner reinsten Form zu praktizieren. Der Schlachtruf dieser Gruppe lautet: Zurück zu den Ursprüngen des islam. Damit ist eine besonders strenge Auslegung der Lehre gemeint. Man geht davon aus, daß der Islam sich durch allerlei falsche Auslegungen und die Aufnahme fremder Praktiken und Traditionen von dem entfernt hat, was die ursprüngliche Botschaft des Propheten Muhammad gewesen war. Der Anspruch, einzig und allein im Besitz der Wahrheit zu sein, ist für sich genommen eine Anmaßung, die übrigens im religiösen Bereich keine Ausnahme, eher eine Regel darstellt.
Auch der Fundamentalismus ist seinem Wesen nach rückwärts gerichtet, kennt keine Zweifel und ist selbstgerecht. Der Islam ist für ihn die vollkommenste Religion, die dem Mann das zugestanden hat, was ihm zusteht, und der Frau das auferlegt hat, was ihr gebührt. Gott kann sich nicht irren, weder in dieser noch in anderen Fragen. Daß er den Mann in die Pflicht genommen und ihn für gewisse Dinge verantwortlich gemacht hat, liegt in der Natur der Sache. Der Mann ist von seiner körperlichen Kraft her schon dazu bestimmt, eine Führungsrolle zu spielen. Dies gilt im besonderen innerhalb der Familie, aber auch in der Gesellschaft im allgemeinen. Die Frau ist seine Partnerin, aber ihm nicht ebenbürtig. Er sorgt für sie, beschützt sie und gibt ihr in der Gesellschaft den Rückhalt. Sie gebärt ihm Kinder, führt den Haushalt und sorgt für eine behagliche Atmosphäre in der Familie. Im übrigen sind Männer und Frauen vor Gott gleich.
Dies ist in groben Zügen die Beschreibung dessen, was die islamischen Fundamentalisten unter Rechten und Pflichten von Mann und Frau füreinander und in bezug auf die Gesellschaft verstehen.
GLEICHHEIT VOR GOTT
Der Begriff Gleichheit vor Gott ist eine bemerkenswerte Wortschöpfung. Im Zeitalter der Gleichberechtigung - auf dem Papier, muß ich hinzufügen - will man nicht nachstehen. Deshalb redet auch der islamische Fundamentalist von der Gleichheit, aber in einem anderen Sinn als allgemein üblich. Gleichheit vor Gott bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als daß die religiösen Ge- und Verbote für die beiden Geschlechter die gleiche Gültigkeit haben. Beide sind für ihr Tun und Lassen vor Gott verantwortlich und werden von ihm dafür belohnt oder bestraft.
Daraus sollte man nicht konstatieren, daß der Fundamentalist an eine Gleichheit oder gar Gleichberechtigung für beide Geschlechter denkt. Und dies gilt sogar für den religiösen Bereich. Denn die Führungsrolle ist einseitig für den Mann reserviert. Noch nie hat Gott eine Frau mit dem Prophetenamt betraut, stellen die Fundamentalisten befriedigt fest. Eine Frau darf nicht einmal eine harmlose Gebetsverrichtung leiten, wenn ein einziger Mann anwesend ist. Sie darf keine Führungsposition, religiöse oder weltliche, bekleiden. Der pakistanische Theoretiker des islamischen Staates und einer der maßgeblichen Autoren der Fundamentalisten, Maududi, sieht keine Möglichkeit, daß eine Frau in einem solchen Staat einen Ministerposten oder irgendeine andere mit Autorität versehene Position übernehmen darf.
Maududi wurde seinerzeit aus Opportunitätsgründen diesem Grundsatz untreu, als seine Partei Jama'at-i IsIami 1965 die Kandidatur von Frau Fatima Jinnah für das Präsidentenamt unterstützte. Fatima Jinnah war die Schwester des Gründers Pakistans, und sie wurde als gemeinsame Kandidatin aller Oppositionsparteien gegen den Militärmachthaber Ayub Khan aufgestellt. Wenn jemand gegen den Diktator eine hauchdünne Chance besaß, dann diese Frau. Deshalb mußten die Fundamentalisten in den sauren Apfel beißen.
Die Mitgliedschaft einer Frau im Parlament gehört ebenfalls zu den heißdiskutierten Themen in der islamischen Welt. In Iran gilt in dieser Hinsicht kein Tabu, obwohl die Zahl der Frauen im Majlis, dem iranischen Parlament, eher im Rückgang begriffen ist. Gehörten dem ersten Parlament nach der Revolution noch 16 weibliche Abgeordnete an, ging ihre Zahl beim zweiten Parlament auf 3 zurück. In Pakistan sind 10 Parlamentssitze für Frauen reserviert. Sowohl 1977 als auch 1985 konnte bei den Parlamentswahlen lediglich jeweils eine einzige Frau ein Direktmandat gewinnen. Die Frauensitze werden von dem neukonstituierenden Parlament vergeben. Und dann passierte es, daß ein besonders eifriger Fundamentalist den Hinauswurf von weiblichen Parlamentariern aus der Nationalversammlung verlangte. Er konnte es nicht mit ansehen, wie er sagte, daß Frauen unverschleiert im Parlament saßen und sich mit den Männern Rededuelle lieferten.
Zweierlei hatte den fundamentalistischen Parlamentarier, der übrigens von Beruf Arzt war, besonders gestört. Erstens war es das Unverschleiertsein von Frauen und zweitens die Tatsache, daß sie mit den Männern stritten, als ob sie mit ihnen gleich wären. Sie ließen es also an Respekt vor den Männern fehlen. Der gleiche Parlamentarier hatte zu der Zeit auch eine wöchentliche Sendung im Fernsehen. Er setzte seine Kampagne gegen den weiblichen Parlamentsabgeordneten im Fernsehen fort. Seine Grundidee war, daß Frauen einem so wichtigen Gremium nicht angehören dürften, weil sie dadurch in die Lage kamen, über Staatsangelegenheiten zu entscheiden, wozu sie weder fähig noch befugt waren.
PATRIARCHALISCHE GESELLSCHAFTSORDNUNG
Die Fundamentalisten hängen sehr an der patriarchalischen Gesellschaftsordnung, die nun einmal im Islam ebenso hochgehalten wird wie dies in den anderen beiden semitischen Religionen, Judentum und Christentum, der Fall ist. Die Familie ist eine Kopie dieser Ordnung, in der die gleichen Strukturen vorherrschen. Das Familienoberhaupt z.B. übt umfassende Herrschafts- und Befehlsrechte aus, aber es übernimmt dafür Fürsorgepflichten und sonstige Verantwortlichkeiten, wofür es unbedingten Gehorsam verlangen darf. Die Überhöhung des Mannes geht so weit, daß nach einem angeblichen Spruch des Propheten Muhammad die Frau vor ihrem Mann sich niederzuwerfen gehabt hätte, wenn es erlaubt gewesen wäre, neben Gott einen anderen anzubeten. Diese sehr zweifelhafte Äußerung Muhammads wird häufig von den Fundamentalisten in ihren Schriften zitiert. Sie pochen auf die unbedingte Gehorsamspflicht der Frau gegenüber dem Ehemann. An einer Stelle heißt es: “Sollte er ihr befehlen, Steine vom gelben Hügel zum schwarzen Hügel und von dort wiederum zum weißen Hügel zu tragen, soll die Frau ohne Murren diesem Befehl, der sicherlich unsinnig ist, Folge leisten“. Ein indischer Muslim-Autor rät der Muslimfrau dazu, ihrem Ehemann bedingungslos zu gehorchen. “Wenn er Dir befiehlt, die ganze Nacht mit gefalteten Händen stehend zu verbringen, so ist es gut für Dich im Diesseits und Jenseits, daß Du die kleine Unbequemlichkeit auf Erden auf Dich nimmst und Dein Jenseits rettest“. Weiter rät er: “Niemals solltest Du ihm widersprechen. Zum Beispiel, wenn er den Tag Nacht nennt, solltest Du ihm gleich tun“.
Den Fundamentalisten fällt es schwer, sich von der patriarchalischen Gesellschaftsordnung zu trennen. Der oben zitierte indische Muslim-Autor warnt die Muslimfrau davor, sich jemals ihrem Ehemann ebenbürtig zu wähnen. Sie sollte sich außerdem niemals von ihm bedienen lassen, auch dann nicht, wenn er dies aus Liebe und Gutmütigkeit tun möchte. Die Vorstellungen der Fundamentalisten über Ehe und Familie kann man erst verstehen, wenn man sich ihre Vorliebe für die patriarchalische Gesellschaftsordnung vergegenwärtigt. Das Familienoberhaupt übernimmt die finanzielle Verantwortung für die Familie, knüpft dies aber an Bedingungen, insbesondere den weiblichen Mitgliedern gegenüber. Die wichtigste Forderung betrifft die Segregation der Geschlechter.
GESCHLECHTERTRENNUNG
Die Geschlechtertrennung hat in der islamischen Gesellschaft viele Gesichter. Mal tritt sie in Form von Schleierzwang auf, wie in Teilen der arabischen Halbinsel, Iran, Afghanistan und Pakistan. Ein anderes Mal wird sie mit anderen Mitteln durchgesetzt. Ihre eifrigsten Verfechter findet man im Lager der Fundamentalisten. Die islamische Revolution in Iran brachte Tschadur als ein sichtbares Zeichen einer Umwandlung der Gesellschaft mit sich.
Der pakistanische Militärmachthaber General Zia-ul-Haq schenkte den weiblichen Parlamentsmitgliedern Schals und Tschadur, damit sie züchtig angezogen im Parlament erscheinen sollten. Seine Sportfunktionäre verboten der Damenhockeymannschaft die Teilnahme am Weltcup-Turnier in Tokyo, weil angeblich der Islam es verbietet, daß Muslimfrauen vor fremden männlichen Zuschauern spielen.
Die Geschlechtertrennungsfanatiker machen auch vor der Schule und Hochschulen nicht halt. Nach der islamischen Revolution in Iran wurde die Koedukation generell verboten. In Saudi -Arabien durfte sie erst gar nicht eingerichtet werden. In Ermangelung des geeigneten Lehrpersonals und der entsprechenden Einrichtungen durften Mädchen bestimmte naturwissenschaftliche Fächer gar nicht studieren. Vielfach finden Vorlesungen per Video und Short Circuit TV statt, weil die männlichen Dozenten die Klassenräume der Studentinnen nicht betreten dürfen. In Pakistan plant man auf Druck der Fundamentalisten die Gründung von getrennten Frauenuniversitäten.
Im allgemeinen legt man in der islamischen Gesellschaft wenig Wert auf die Ausbildung von Frauen, insbesondere wird die berufsbezogene Ausbildung vielfach vernachlässigt. Die Frauen sind, nach Meinung der Fundamentalisten, nicht dazu da, ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Dies ist die Verantwortung des Mannes, sei es der Ehemann, Vater, Bruder oder Sohn. Dabei wird völlig übersehen, daß viele Frauen nicht in der glücklichen Lage sind, durch männliche Verwandte finanziell versorgt zu werden. Und die Vorstellung, daß für Frauen der Staat aufkommen sollte, scheint nicht realistisch zu sein. Obendrein muß man fragen, warum wird diesen Frauen jede Kompetenz und Eigenverantwortung abgesprochen? Warum sollen sie auf Almosen angewiesen sein?
BERUFSAUSÜBUNG
Die Einwände der Fundamentalisten gegen die Berufsausübung von Frauen richten sich in erster Linie gegen den dadurch zwangsläufig stattfindenden Kontakt zwischen den Geschlechtern. Es sind also eher moralische als religiöse Gründe, die dafür maßgebend sind. Denn anerkanntermaßen verbietet der Islam den Frauen die Berufsausübung nicht. Deshalb werden von den Fundamentalisten nur solche Berufe empfohlen, wo Frauen unter sich sein können. Es liegt auf der Hand, daß solche Berufe rar sind. Dadurch engen sich zwangsläufig die Chancen von Frauen ein, eine adäquate Anstellung zu finden. In Sanaa, der Hauptstadt Jemens, sah ich hinter dem Kassierer einer Bank im gleichen Raum eine Frau am Schreibtisch sitzen und an der Schreibmaschine tippen. Sie war traditionell gekleidet, also trug sie auch den Gesichtsschleier. Sie mußte durch den Schleierstoff hindurchschauen. Als Brillenträger und von Sehschwäche geplagter Mann mußte ich an ihre armen Augen denken, die sie sicherlich dadurch ruinierte.
In Damaskus gab es beim Zollamt am Flughafen einen Schalter, der von weiblichem Personal bedient wurde. Der Schalter öffnete sich irgendwann und eine weibliche Hand, mehr sah man von der Frau nicht, schnappte nach den bereitliegenden Zollpapieren und verschwand. Auf die gleiche Art und Weise wurden die Unterlagen irgendwann nach der Bearbeitung zum Abholen auf das Schalterbrett gelegt. Man konnte der Zollbeamtin weder Fragen stellen noch von ihr irgendwelche Auskünfte bekommen. Die Sache hatte auch eine gute Seite. Man wurde nicht zur Zahlung von Bestechungsgeldern genötigt, was an anderen Schaltern üblich war.
In Iran wurden sämtliche Richterinnen nach der Revolution aus ihren Ämtern entfernt. Sie bekamen andere Aufgaben im Justizministerium. Sie durften nach dem Islamverständnis der Mullahs nicht Recht sprechen. Sie waren ja nicht einmal als Zeuginnen vor dem Gericht vollwertig. Was es damit auf sich hatte, bekamen bald auch Frauen in Pakistan zu spüren. Seit 1984 gilt in Pakistan das islamische Zeugenrecht, wonach Frauen vor Gericht als halbe Zeugen gelten.
In Saudi-Arabien, wo die Fundamentalisten einen beträchtlichen Einfluß haben - man kann sie auf dem Marktplatz beobachten, wie sie auf unzüchtig angezogene Frauen mit ihren langen, dünnen Stöcken einschlagen - erlaubt ein Gesetz den Frauen die Gründung von Handelsfirmen, Läden usw. Sie müssen allerdings einen männlichen Geschäftsführer einstellen, der die Geschäfte in ihren Namen führt. Die Frauen sind zwar geschäftsfähig und dürfen auch ihr Vermögen selber verwalten, sie können sich aber vor einem Gericht nicht selber vertreten. Sie sind nicht prozeßfähig und benötigen dazu einen männlichen Vertreter, ebenso wie sie bei ihrer Vermählung eine Wakil (Vormund) brauchen.
FEHLENDE FINANZIELLE SICHERHEIT
Es fällt insbesondere auf, daß der traditionelle Islam Fürsorge für die finanzielle Sicherheit von Frauen vernachlässigt. Und die Fundamentalisten setzen alles daran, damit in dieser Frage keine Veränderung eintritt. Mir wird sicherlich entgegnet werden, daß dies nicht stimmt. Die Frau bekommt eine Morgengabe (Mahr), worüber sie allein verfügen kann. Das Geld und die sonstigen Vermögenswerte, die in der Morgengabe enthalten sein mögen, darf sie behalten, wenn der Ehemann sich von ihr scheiden läßt. Nur für den Fall, daß sie die Scheidung auf eigenen Wunsch will, muß sie die Morgengabe zurückerstatten. Darüber hinausgehende finanzielle Absicherung ist zeitlich begrenzt. Eine stillende Mutter bekommt einen Unterhalt, solange sie das Kind stillt, ansonsten nur in der Zeit der 'idda d.h. des Wartens, in der eine möglicherweise bereits vor der Trennung stattgefundene Schwangerschaft festgestellt werden kann.
Wie militant die Fundamentalisten gegen jedwede Veränderung in dieser Frage sind, konnte man im Juni 1985 in Indien erleben, wo ein Gericht einen muslimischen Ehemann zu Unterhaltszahlungen an seine geschiedene Frau verpflichtete. Es brach ein Sturm des Protestes und der Empörung unter den indischen Muslimen aus, die von den Fundamentalisten aufgeputscht worden waren. Man verurteilte die Einmischung seitens des indischen Staates in das Muslim Personal Law. Wohlmeinende Muslime gingen sogar zu der geschiedenen Frau hin, um sie davon zu überzeugen, daß ihr Beharren auf den Unterhaltszahlungen eine un-islamische und ketzerische Tat darstelle. Sie soll dermaßen unter Druck gesetzt worden sein, daß sie freiwillig auf die Unterhaltszahlungen verzichtete. Auf jeden Fall wurde durch eine Verabschiedung des Parlaments der alte Zustand wiederhergestellt, wonach Muslimfrauen nach der Scheidung keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben.
Obwohl in dieser Frage als auch bei der Erbschaftsregelung der Islam die Frauen grob benachteiligt, brüsten sich die Fundamentalisten mit der Behauptung, daß der Islam die Rechte der Frau angemessen, auf jeden Fall besser als jede andere Religion oder Gesellschaftsordnung regelt.
VERQUERE LOGIK
Dabei argumentieren die Fundamentalisten in ihren Schriften mit dem Rückgriff auf die Zustände in der arabischen Gesellschaft vor dem Islam. Damals, sagen sie, war die Frau völlig entrechtet und war den Sklaven und Tieren gleichgestellt. Der Islam rettete sie aus dieser Lage, stellte sie mit dem Mann auf eine Stufe, erkannte Ihre eigenständige Persönlichkeit und gab ihr Rechte.
Historisch gesehen ist dies korrekt und lobenswert, aber was nützt das der muslimischen Frau von heute, die im Vergleich zu den Frauen in Europa und anderswo in Sachen Rechte sehr viel schlechter abschneidet? Wenn man die Erbschaftsregelung im Islam zum Maßstab nimmt, könnte man überspitzt formulieren, daß der Islam der Frau die Rechte eines halben Mannes zuerkannt hat, was für die damalige Zeit eine revolutionäre Maßnahme war. In den anderen Zivilisationen dauerte es viel länger, bis sie die Stufe erreichten, die der Islam im siebten Jahrhundert erreicht hatte. Seither hat es Fortschritte in der Welt auch in dieser Frage gegeben, und die islamische Welt wurde von anderen Gesellschaften darin übertroffen.
Die islamischen Fundamentalisten weigern sich, sich mit dieser Tatsache auseinanderzusetzen. Sie zitieren in ihren Schriften Statistiken über hohe Scheidungsraten in Europa oder Zahlen über Geschlechtskranke, als ob man damit die islamische Position in Sachen Frauenrechte verteidigen könnte. Die schlichte Wahrheit ist, daß die Fundamentalisten nichts zu bieten haben. Auch sie erkennen die Haltlosigkeit Ihrer Position, deshalb ziehen sie sich hinter die heilige Schrift, den Koran, zurück. Sie tun so, als ob Gott verfügt hätte, daß sich für alle Ewigkeit an der Stellung der Frau nichts ändern dürfe. Im Grunde geben sie damit ihre Unfähigkeit zu, die gewandelte Situation zu begreifen und sich dem zivilisatorischen Fortschritt anzuschließen.
DISKUSSION ÜBER FRAUENRECHTE
Fast seit einem Jahrhundert wird über Frauenrechte in der islamischen Gesellschaft diskutiert. Wer sich der Mühe unterzieht und die immer wachsende Literatur darüber liest, wird feststellen, daß die Fundamentalisten bis heute kein bißchen von ihrem Standpunkt abgewichen sind. Sie nehmen einfach die Argumente der Gegenseite nicht zur Kenntnis.
Jede Diskussion wird mit dem Hinweis auf den Koran und die darin von Gott festgelegte Position zum Schweigen gebracht. Wie soll man gegen die Polygamie argumentieren, wenn sie im Koran ausdrücklich erlaubt wird? Die Situation der Frauenrechtler in der islamischen Gesellschaft ist nicht zu beneiden. Um dort die Polygamie zu verbieten, braucht man einen Bourquiba, dessen Autorität so überragend war und der mit Hilfe seiner Einheitspartei fast alles vom Nationalparlament beschließen lassen konnte. Ob nach seinem kürzlichen Sturz dieses Gesetz Bestand haben wird, bleibt abzuwarten. Die Ungleichbehandlung des Mannes und der Frau im Erbrecht hat bisher lediglich Somalia per Gesetz beseitigt. In den anderen Ländern wird eine pragmatische Lösung des Problems angesteuert. Wer den Frauen mehr zukommen lassen will als ihr Erbteil, soll dies per Testament tun.
Kürzlich konnte ich auf einer Reise durch die islamischen Republiken in der Sowjetunion, die Zufriedenheit der dortigen Muslimbevölkerung, insbesondere der Frauen, darüber feststellen, daß sie der Sozialismus mit einem Schlag von den verkrusteten Strukturen der islamischen Gesellschaft befreit hat. Eine Muslimfrau aus Bukhara, die mir gegenüber zugab, daß sie am Islam festhalten möchte, wollte für nichts auf der Welt sich die Rechte nehmen lassen, die ihr der Sozialismus als Frau im Gegensatz zum Islam gegeben hat.
In Pakistan dagegen mußten kürzlich weibliche Parlamentsabgeordnete sich sagen lassen, daß ihre Auslandsreise nicht stattfinden dürfe, weil der Islam ihnen verbiete, ohne in Begleitung der Ehemänner zu verreisen. Vor einigen Jahren beklagte sich eine ägyptische Ministerin darüber, daß sie gesetzlich angehalten war, ihren Mann vor der Annahme von Einladungen aus dem Ausland nach seiner Zustimmung zu fragen. Wenn er es ablehnen würde, ihr die Reise zu gestatten, obwohl die Dienstgeschäfte es erforderten, müßte sie ihm gehorchen.
Als 1984 in Pakistan vom Parlament das islamische Zeugenrecht verabschiedet wurde, wodurch die Frauen als halbe Zeugen gelten, gingen Frauen auf die Straße, um dagegen zu protestieren. Die Fundamentalisten regten sich darüber im Parlament furchtbar auf und nannten diese Frauen, die vermeintlich sich gegen den Koran erhoben hatten, Ketzer und Abtrünnige vom Islam, also Apostaten, die man mit dem Tod bestrafen sollte. Die friedliche Demonstration von Frauen in Lahore wurde von der Polizei unter tatkräftiger Mithilfe seitens der Fundamentalisten mit Schlagstöcken und Wasserwerfern zerschlagen. Danach hatten Frauen Schwierigkeiten, in den Städten Pakistans Versammlungsräume zu finden, wo sie Protestkundgebungen abhalten konnten. In Karachi fand sich dankenswerterweise das Oberhaupt der katholischen Kirche bereit, den Muslimfrauen die Aula der christlichen Schule zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.
Die Lage in Iran sieht noch düster als anderswo aus. Dort gibt es gar keine Diskussion mit den freigesinnten Frauen. Die sogenannten islamischen Verhaltensregeln für Frauen werden von den Mullahs nach eigenem Gutdünken erlassen und mit Hilfe der Bajonette der Revolutionswächter durchgesetzt. Frauen, die sich nicht anpassen und sich “unislamisch“ kleiden, werden einfach verhaftet.
AUSBLICK
Eine sichere Prognose über den voraussichtlichen
Kurs der islamischen Welt in dieser Frage ist schwierig zu erstellen. Eines
ist aber klar, die Diskussion über die Frauenrechte wird zunehmend
härter und offener. Es wird an dieser Frage sich zeigen, ob die Muslims
in der Lage sind, über ihren Schatten zu springen.
Erschienen in: Studientagung. Frauen in Entwicklungsländern. Afro-Asiatisches Institut, Graz. Österreich. 1988. S. 44-51.