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Munir D. Ahmed
Bis zu seiner Sezession 1971 war Bangladesch ein Teil von Pakistan und bildete die volkreichste Provinz des Staates (mehr als die Hälfte der Gesamtbevölkerung Pakistans lebte dort), die allerdings vom übrigen Land über eintausend Meilen entfernt im Osten der Republik Indien lag. Obwohl die Bengalis die Mehrheit der Bevölkerung stellten, war ihr Anteil an der Staatsführung gering, und sie waren in den wichtigsten Staatsorganen kaum vertreten. Anfänglich sperrte sich die Regierung dagegen, ihre Sprache - Bengali - neben Urdu als zweite Nationalsprache anzuerkennen. Vielen galt sie wegen ihrer starken Anlehnung an das Sanskrit als „unislamisch“, und überhaupt mißtraute man der Loyalität der Bengalis zu Pakistan. Dabei waren es gerade sie gewesen, die zur Zeit der britischen Herrschaft 1906 in Kalkutta die erste politische Partei der Muslime Indiens, die Muslim League, gründeten. Diese Partei setzte sich später für Indiens Teilung ein und ermöglichte dadurch die Gründung Pakistans. Anläßlich der Jahrestagung der All India Muslim League in Lahore (1940) war es ein bengalischer Muslim, Fazl-ul-Haq, den man den „Löwen von Bengalen“ nannte, der die berühmt gewordene Pakistan Resolution zur Abstimmung vorlegte. Mit dieser Resolution erhoben die Muslime ihren Anspruch auf einen eigenen Staat 1). In der Folgezeit standen die bengalischen Muslime Schulter an Schulter mit den Muslimen aus anderen Teilen Indiens in der Pakistan-Bewegung.
Auch als nach der Unabhängigkeit die Forderung nach einer „islamischen“ Verfassung für Pakistan erhoben wurde, gehörten etliche Abgeordnete aus Ostpakistan zu den Befürwortern. Jedenfalls standen sie in keiner Weise den westpakistanischen Eiferern nach. Zaghafter Widerstand kam von seiten der Vertreter religiöser Minderheiten. Immerhin waren elf ostpakistanische Abgeordnete der verfassungsgebenden Versammlung Mitglieder der Kongreß-Partei und Angehörige der Hindu-Religionsgemeinschaft. Anders als in Westpakistan, wo die religiösen Minderheiten mit weniger als 3% kaum ins Gewicht fielen, hatte Ostpakistan anfänglich eine Hindu-Minderheit von 22% (1951), die sich im Laufe der Zeit durch Auswanderung nach Indien auf 18,4% (1961) reduzierte. Nach der Unabhängigkeit von Bangladesch ging deren Zahl auf 13,5% (1974) weiter zurück.
a) Die Eigenart des bengalischen Islams
In Bangladesch manifestiert sich der Islam teilweise anders als in anderen Gebieten des indischen Subkontinents. Dies liegt sicherlich nicht nur daran, daß die Zahl eingewanderter Muslime aus Westasien dort geringer ist als zum Beispiel in Pakistan. Vielmehr dürften die besonderen Umstände dafür verantwortlich sein, auf die der Islam bei seinem Einzug stieß. Er fand einen sich wieder fest etablierenden Hinduismus vor, der dem vormals in Bengalen verbreiteten Buddhismus schwer zugesetzt hatte. Die Verbreitung des Islams in Bengalen erfolgte etwa um das 13. Jahrhundert und fiel damit zeitlich mit den muslimischen Eroberungen zusammen 2). Seine allgemeine Akzeptanz verdankt er aber nicht in erster Linie den muslimischen Herrschern, sondern eher den volksnahen Sufi-Mystikern. Sie waren in höchstem Maße synkretistisch und weitgehend von tantrischen und yogischen Elementen durchdrungen 3). Sie hatten keine Scheu vor den einheimischen religiösen Traditionen und Praktiken. Zum Beispiel bezogen sie die Hindu Gottheit Rama in ihre Hymnen ein und setzten sie mit dem Rahim des Korans gleich 4). Es ist sicherlich kein Zufall, daß die synkretistischen Bewegungen, die eine Symbiose zwischen dem Islam und dem Hinduismus zum Ziel hatten, bei den Bengalis große Popularität genossen.
Es fällt überhaupt auf, daß die Interaktion zwischen Muslimen und Hindus in Bengalen seit jeher sehr stark war. Letztlich konnte der Islam die Grundfesten der Gesellschaft dort nicht wesentlich verändern. Es gelang ihm zum Beispiel nicht, das von altersher bestehende Wertesystem der Bevölkerung durch ein neues, islamisches zu ersetzen. Vielmehr fand eine Assimilation des Neuen an das Alte statt. Anders ausgedrückt: Die synkretistischen Tendenzen waren geradezu erwünscht. Die Kluft zwischen dem „Gesetzesislam“ und dem „Volksislam“ ist in Bengalen größer als irgendwo anders auf dem Subkontinent. Zwar kommt die Verehrung der Hindu Gottheiten unter den Muslimen als Ausnahme auch in anderen Teilen Indiens vor, aber außer in Bengalen hat sie nirgends einen festen Platz bei den Volksfesten. Umgekehrt beteiligen sich die bengalischen Hindus an den Zeremonien der Muslime. Zum Beispiel werden die Umzüge im Zusammenhang mit den Muharram-Feierlichkeiten von den Hindus und Muslimen (von denen die wenigsten der schiitischen Konfession angehören) gemeinsam begangen. Dahinter verbergen sich hinduistische Festzüge aus vorislamischer Zeit, mit denen die Gottheiten verehrt wurden. Diese Verschmelzung zweier Traditionen setzte sich auf Mauritius fort, wohin die britische Kolonialmacht seit Anfang des 19. Jahrhunderts Plantagenarbeiter aus Ostindien gebracht hatte. Bis vor wenigen Jahren wurden dort Ta'ziya-Prozessionen durchgeführt, bei denen man Nachbildungen des Grabes von Husain in Kerbela unter Beteiligung von Muslimen und Hindus durch die Straßen trug. Anders als in Indien, wo man sie am Ende nach muslimischem Ritus begräbt, wurden sie in Mauritius nach hinduistischem Brauch ins Meer versenkt. Ähnliche Zeremonien finden am Ufer des Golfs von Bengalen statt, wobei es sich häufig um hinduistische Festprozessionen handelt, an denen sich die muslimischen Dorfbewohner beteiligen. Diese führen meistens die Fahne (‘alam) Husains mit sich, die mit den Opfergaben der Hindus den Fluten des Meeres übereignet wird.
Die bengalischen Muslime sind, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mehrheitlich Sunniten und gehören überwiegend der hanafitischen Rechtsschule an. Die Zahl der Schiiten ist sehr klein. Zudem gehören sie in der Regel zu den Biharis, die im Zuge der Unabhängigkeit 1947 aus Indien einwanderten und deren Muttersprache Urdu ist. Der Grund für die Popularität der schiitischen Trauerprozessionen liegt darin, daß die von den Mogulherrschern seit Humayuns Rückkehr aus Iran eingesetzten Gouverneure durchweg Schiiten waren 5). Sie zelebrierten die schiitischen Feiertage mit viel Prunk und unter obligatorischer Beteiligung des Volkes. Später gerieten diese Feierlichkeiten, die den Charakter von Volksfesten angenommen hatten, zu einer Art Nationalfeiern, die von Muslimen und Hindus gemeinsam begangen wurden. Erst mit dem Aufkommen der puritanischen Fara‘izi-Bewegung die in gewisser Weise als Wegbereiter der Islamisten in Bengalen angesehen werden kann, wurden die schiitischen Feierlichkeiten zum Gegenstand heftiger Kritik.
Die Fara'izi-Bewegung entstand am Anfang des 19. Jahrhunderts und war ebenso wie die Schule von Shah Wali Allah Dihlawi, aus der später die in Nordindien beheimatete Tariqa Muhammadiya von Saiyid Ahmad Brailvi hervorging, unter anderem gegen die unter den Muslimen Indiens verbreiteten hinduistischen Praktiken gerichtet. Beide Bewegungen waren unabhängig voneinander entstanden, hatten aber offensichtlich gemeinsame Wurzeln. Die Inspiration dazu brachten die jeweiligen Gründer aus Mekka mit, wo sie etwa zeitgleich studienhalber gelebt und die Wahhabiten aus nächster Nähe beobachtet hatten. Der puritanische Charakter beider Bewegungen ist ein untrüglicher Beweis für ihre Affinität mit der Wahhabiya. Die Fara'izi-Bewegung wirkte im östlichen Teil von Bengalen, der den heutigen Staat Bangladesch ausmacht. Obwohl dieser Bewegung keine lange Lebensdauer vergönnt war, weil sie sehr bald von der Kolonialmacht bekämpft und als Organisation vollständig vernichtet wurde, hatte sie unter der muslimischen Dorfbevölkerung ein Bewußtsein geschaffen, einer separaten Religionsgemeinschaft anzugehören. Die Folge war eine Abwendung vom Bengalentum, die bis in die Sprache der Muslime nachwirkte. Somit entstand das sogenannte Dhobashi-Bengali, das mit Persisch und Urdu durchsetzt ist. Diese Tendenz wurde nach der Unabhängigkeit von der pakistanischen Regierung gefördert, um eine vom Sanskrit gereinigte Bengali-Sprache zu schaffen. Es gab verschiedentlich (wenig erfolgreiche) Versuche, Bengali in arabischer Schrift zu schreiben. Auf diesem Weg sollte wohl Bengali, das wegen seiner starken Anlehnung an das Sanskrit weithin als Sprache der Hindus galt, „ islamisiert“ werden. Das Urdu wurde von der Pakistan-Bewegung ohne Rücksicht auf die für die Sprache selbst und für das Volk ergebenden sich Konsequenzen zur Nationalsprache aller Muslime Indiens erkoren, weshalb es gegenwärtig in der Republik Indien stiefmütterlich behandelt wird.
Der Streit um den Status von Bengali als der zweiten Nationalsprache Pakistans war ein untrüglicher Beweis für die Entstehung eines bengalischen Nationalbewußtseins. Es ist erstaunlich, daß die Staatsführung in Karatschi dies nicht wahrnahm oder nicht wahrnehmen wollte. Ebensowenig sensibel zeigte man sich, als es darum ging, die Eigenart des bengalischen Islams zu sehen und zu respektieren. Die harmonische Koexistenz zwischen der muslimischen Mehrheit und der hinduistischen Minderheit in Ostpakistan verlangte andere staatspolitische Konzepte als die, die in der damaligen pakistanischen Hauptstadt Karatschi ausgedacht wurden. Die schleichende Islamisierung der pakistanischen Verfassung hat sicherlich neben der Sprachenfrage dazu beigetragen, daß sich in Ostpakistan ein bengalischer Nationalismus etablieren konnte 7). Die augenfällige wirtschaftliche Benachteiligung Ostpakistans gegenüber Westpakistan und die angebliche Dominanz des Staatsapparates durch die Pandschabis wurde von den Sezessionisten, die Indiens Rückendeckung hatten, geschickt zur Erreichung ihres Zieles ausgenutzt.
Die urdu-sprechenden Biharis waren die natürlichen Verbündeten der aus Westpakistan stammenden Staatsführung, die die Sezession mit allen Mitteln verhindern wollte. Die Biharis gehören der nordindischen islamischen Tradition an und praktizieren in der Regel einen rigiden Gesetzesislam, der im scharfen Kontrast zum Islamverständnis der Bengalen steht. Die Jama‘at-i Islami von Maududi war unter den Biharis besonders populär. Sie kollaborierten im Bürgerkrieg, der der Sezession vorausging, mit den pakistanischen Streitkräften. Wegen ihrer Ortskenntnisse erledigten ihre paramilitärischen Verbände, die den geschichtsträchtigen Namen al-Badr trugen, für diese meistens die „Schmutzarbeit“ 8). Sie gingen brutal gegen alle vor, die ihrer Meinung nach Verräter an der Einheit Pakistans waren. Sie „säuberten“ insbesondere die Universitäten und ermordeten einen Großteil der bengalischen Intelligenz. Indem sie auch gegen Hindus und generell gegen Andersdenkende vorgingen, verwandelten sie den Bürgerkrieg in einen Religionskrieg. Jeder Gegner der Einheit Pakistans war in ihren Augen ein Abtrünniger vom wahren Glauben (kafir) und mußte dafür bestraft werden. Sie beriefen sich auf das öffentliche Bekenntnis der Bangladesch-Führung zum säkularen Staat. Dadurch gelang es ihnen, die bengalisehen Islamisten auf ihre Seite zu ziehen. Diese fürchteten die Dominanz Indiens in einem freien Bangladesch und die damit verbundene Rückkehr der Hindu-Grundbesitzer in die alte Heimat. Die dadurch zustandegekommene „islamische Front“ schlug sich auf die Seite der pakistanischen Streitkräfte, die in Wirklichkeit eine aussichtslose Sache verteidigten.
Die Einheit Pakistans war bereits im Dezember 1970 de facto zerbrochen, als Parlamentswahlen stattfanden und die Ostpakistanis geschlossen für Shaikh Mujib ur-Rahmans Partei, die Awami League, votierten 9). Die Spaltung des Landes wäre auch dadurch nicht zu verhindern gewesen, wenn Shaikh Mujib ur-Rahman nach seinem Wahlsieg das Amt des Premierministers, das ihm zustand, übernommen hätte. Denn seine Vorstellung einer künftigen Verfassung entsprach nicht der Meinung des westpakistanischen Machtkartells, weshalb der Führer der unterlegenen Pakistan People‘s Party, Zulfikar Ali Bhutto, eine Übereinkunft über die Verfassung noch vor dem Zusammentreffen des Parlaments erzielt haben wollte.
Im freien Bangladesch fühlte sich Mujib stark genug, um eine Säkularverfassung nach dem Vorbild Indiens zu proklamieren. Die Verfassung erklärte die „hohen Ideale von Nationalismus, Sozialismus, Demokratie und Säkularismus“ zu Grundprinzipien der Staatspolitik, die im Volksmund den Beinamen Mujibdad (Mujibismus) erhielten. Artikel 12 der Verfassung schrieb die Beseitigung des Kommunalismus vor und legte fest, daß keiner Religionsgemeinschaft ein politischer Status gewährt werden solle. Ferner wurde versichert, daß niemand wegen seiner religiösen Zugehörigkeit diskriminiert werden dürfe. Artikel 38 verbot die religiös-politischen Parteien, worunter neben der Jama‘at-i Islami auch die Muslim League fiel.
b) Islamisten zwingen den Staat zur Kursänderung
Offensichtlich unterschätzte Mujib die Fähigkeit der Islamisten, binnen weniger Jahre den Staat zur Kursänderung zu zwingen. Nach seiner Ermordung am 15. August 1975 durch rebellierende Offiziere wurde die Verfassung 1976 dahingehend geändert, daß den religiös orientierten Parteien die Betätigung erlaubt wurde (6. Verfassungsänderung). Bereits ein Jahr später wurde in der Verfassungspräambel der Säkularismus durch das „Absolute Vertrauen in Allah“ ersetzt. 1988 wurde durch die Verabschiedung der 8. Verfassungsergänzung der Islam zur Staatsreligion erklärt. Damit kam man den Wünschen der einheimischen Islamisten und der Geldgeber aus den konservativen arabischen Staaten entgegen. Eine darüber hinausgehende Islamisierung des Staates hat es zwar nicht gegeben, aber ganz ausschließen kann man diese Entwicklung in der Zukunft nicht — zumal die Islamisten wieder im Begriff sind, die Straße zu erobern.
Dies haben sie im Fall der Schriftstellerin Taslima Nasrin unter Beweis gestellt, die wegen ihrer kritischen Schriften gegen den Islam von ihnen 1994 zum Apostaten (murtadd) erklärt wurde. Die Islamisten forderten die Verhängung der Todesstrafe gegen sie. Und weil sie den Staat dazu nicht bewegen konnten, wurde Taslima Nasrin durch ein religiöses Dekret (fatwa) für vogelfrei erklärt, und man setzte auf den Kopf der Schriftstellerin Prämien aus. In diesem Zusammenhang fiel auch der Name der Sahaba Sainik Prishad, einer Gruppierung, die offensichtlich eine Entsprechung der pakistanischen Sipah-i Sahaba (Armee der Gefährten des Propheten Muhammad) darstellt, welche seit Jahren einen mörderischen Krieg gegen die Schiiten in Pakistan führt.
Es kann kein Zufall sein, daß sich die Regierung von Bangladesch 1992 gezwungen sah, den ehemaligen Vorsitzenden der Jama‘at-i islami in Ostpakistan, Maulana Ghulam A‘zam, freizulassen und auf Anordnung des höchsten Gerichts die ihm vorenthaltene Staatsangehörigkeit zu geben. Er war im Zuge des Sezessionskrieges als Kollaborateur des pakistanischen Machtapparates zum Vaterlandsverräter erklärt worden. Seine Rückkehr aus Pakistan, wohin er nach dem Befreiungskrieg geflüchtet war, geschah unter dem Vorzeichen des gewachsenen Einflusses der Islamisten im Lande. Er wurde nach seinem Eintreffen in Bangladesh in Vorbeugehaft genommen, um ihn vor dem Volkstribunal zu schützen, das ihn in einem Schauprozeß in absentia zum Tode verurteilt hatte. Das Urteil des Volkstribunals war ohnehin für die Regierung nicht bindend, weil es weder ein ordentliches Gericht war, noch im Auftrag der Regierung gehandelt hatte. Offensichtlich wollte man die Jama‘at-i Islami nicht verärgern, die als viertstärkste Partei dem Parlament angehört und ein potentieller Koalitionspartner für die Regierung ist.
Der gewachsene Einfluß der Islamisten ist allenthalben im Lande zu spüren. Dies zeigte sich deutlich, als sich nach der Schleifung der Babari-Moschee in Ajudhia (Indien) die Massen in Bangladesch zur Verfolgung von Hindus hinreißen ließen. Der Roman „Lajja“ von Taslima Nasrin, der sie endgültig ins Visier der Islamisten brachte, erzählt die Leidensgeschichte einer Hindu-Familie, die nach der Episode um die Babari-Moschee von fanatisierten Muslimen verfolgt wurde. In weiteren Schriften ergreift sie Partei für Frauen, die von den illegalen islamischen Gerichten (thalithi) auf dem Lande zu drakonischen Strafen verurteilt, öffentlich gesteinigt oder geschlagen werden bzw., um dem zu entgehen, sich vorher selbst töten. Es geht bei diesen Verfahren meistens um Sexualdelikte, derer die Frauen von ihren Ehemännern oder anderen Verwandten bezichtigt werden, um die aufmüpfigen Frauen „zur Raison zu bringen“. Das Volk wird mit Parolen wie „Rettet den wahren Glauben“ gefüttert und durch Fatwas (arab. fatawa) gegen die Familienplanung und Schulbildung für Mädchen zu einer Konfrontation mit den Behörden aufgewiegelt. Immer vehementer wird ein Schleierzwang für Frauen gefordert. Dabei gelten die im Land verbliebenen Biharis wegen ihrer strengeren Befolgung des Schleiers als ein Musterbeispiel.
Ansonsten zeigt man kein Interesse an einem Verbleib von Biharis in Bangladesch. Sie leben seit der Gründung des Staates im Dezember 1971 in Lagern und gelten als pakistanische Staatsbürger, die auf ihre Ausreise in die Heimat warten 10). Hunderttausende sind seither über Indien und Nepal illegal nach Pakistan gelangt. In einer einmaligen Aktion nahm Pakistan eine begrenzte Anzahl von Biharis auf. Weitere, angeblich bis zu einer halben Million, Biharis warten auf ihre Übersiedlung dorthin, wozu vor Jahren Finanzmittel von einer saudischen Organisation bereitgestellt wurden. Die pakistanische Regierung ist nicht sicher, ob die Aufnahme weiterer Urdu-Sprechender opportun ist, zumal sie in der Provinz Sindh große Schwierigkeiten mit der Muhajir Qaumi Movement (MQM) hat, einer politischen Organisation der aus Indien eingewanderten Flüchtlinge (muhajir). Sie würde es lieber sehen, wenn die Biharis in Bangladesh verbleiben könnten, wohin sie im Zuge der Unabhängigkeit 1947 immigriert waren. Bangladesch ist de facto einer von drei Nachfolgestaaten Britisch-Indiens und somit neben Pakistan ein Zufluchtsort für die indischen Muslime. Mit diesem Argument versucht man Bangladesch auf die „Zwei-Nationen-Theorie“ von Muhammad Ali Jinnah zu verpflichten, die die Grundlage für die Teilung Indiens bildete. In Bangladesch sieht man die Sache anders. Dort gilt die Zugehörigkeit zur Bengali-Nation — seit Zia ur-Rahmans Regierungszeit spricht man von der Bangladeschi-Nation — als Grundlage für die Staatsbürgerschaft. Der Islam ist zwar die Mehrheitsreligion, aber er begründet keinen Anspruch auf die Staatsangehörigkeit.
c) Religiöse Gruppen auf dem Vormarsch
Die religiösen Parteien scheinen immer mehr Anhänger zu finden. Die Zahl der religiösen Schulen (madrasa) ist in den achtziger Jahren dramatisch gestiegen. Nach einer Zählung aus dem Jahr 1984 gab es in Bangladesch 3312 religiöse Schulen. Die Gesamtzahl der Studenten dieser Schulen wurde mit 61 860 angegeben. Zwischenzeitlich wurde an allen Schulen des Landes Religionsunterricht eingeführt. An den Hochschulen gilt die Jugendorganisation der Jama'at-i Islami die den Namen Islami Chhatra Shibir trägt, als die schlagkräftigste aller Studentengruppen. Die Jama‘at-i Islami konnte bei den Parlamentswahlen von 1991 immerhin 18 Sitze (1986 waren es nur 10) gewinnen. Die regierende Bangladesch National Party (BNP) ging mit der Jama‘at-i Islami ein Zweckbündnis ein, um die 30 für Frauen reservierten Sitze, die vom Parlament vergeben werden, unter sich zu verteilen. Ein derartiger Erfolg ist der pakistanischen Jama‘at-i Islami bislang nicht beschieden.
Die zweite islamische Gruppierung, die großen Zulauf zu verzeichnen hat, ist die Tablighi Jama‘at. Ihre jährlichen Versammlungen ziehen mehr Menschen an als in Pakistan oder Indien. Zu den obligatorischen Pflichten eines Mitglieds von Tablighi Jama‘at gehört freiwillige und unbezahlte missionarische Tätigkeit, die 40 bis 120 Tage im Jahr betragen kann. Die Freiwilligen aus Bangladesch dürften heute das größte Kontingent stellen. Sie ziehen von Stadt zu Stadt und ermahnen die Gläubigen zur Befolgung ihrer religiösen Pflichten. Man begegnet ihnen gelegentlich auch in den europäischen Metropolen auf der Suche nach den dort lebenden Muslimen und deren Gebetshäusern. Sie betreiben eine Art innerer Mission, wofür sie allerdings nicht besonders geschult sind. Die wenigsten von ihnen haben eine fundierte religiöse Ausbildung genossen. Sie kommen aus verschiedensten Berufen, und viele von ihnen sind Rentner, die sich nach dem Ende ihrer beruflichen Laufbahn um das Heil der Gesellschaft kümmern wollen. 1989 wurde die Bangladesch Islami Janata Party (BJJP) gegründet, die mit der pakistanischen Jam‘iyat al-‘ulama‘-i islam vergleichbar ist. Sie möchte Bangladesch in einen islamischen Staat umwandeln.
Ganz anders als die beiden genannten Gruppierungen präsentiert sich der Volksislam in der Form von Mystikerorden, deren Praktiken sich mittlerweile auf eine Art Gräberkult reduzieren. Wie überall auf dem indischen Subkontinent genießen die Nachfahren von Mystikern in Bangladesch große Verehrung im Volk. Sie sind in der Regel Verwalter von Heiligengräbern (mazar) und treten als Sachwalter (khalifa) von Mystikern auf, in deren Namen sie sich zur Entgegennahme der Huldigung (bai‘a) des Volkes ermächtigt fühlen. Der einzelne Ordensangehörige (murid) bindet sich durch diesen Akt der Unterwerfung an seinen Mentor (pir), dem er zur ewigen Treue verpflichtet ist. Auf dem religiösen Sektor spielen die Pirs eine gewichtige Rolle. Aber anders als in Pakistan, wo die Pirs sich in den politischen Parteien betätigen und diese teilweise beherrschen, halten sie sich in Bangladesch von der Politik zurück. Sie sind im Parlament nicht in nennenswerter Zahl vertreten. Dies mag daran liegen, daß die Gesellschaft in Bangladesch anders strukturiert ist als in Pakistan, wo nach wie vor eine Feudalstruktur vorherrscht und die Macht der Großgrundbesitzer, zu denen in der Regel die Pirs zählen, ungebrochen ist. In Bangladesch gibt es die Klasse der Großgrundbesitzer im herkömmlichen Sinne kaum noch. Der frühere Militärmachthaber General Husain Muhammad Irshad versuchte 1988 im Zuge seiner Bemühungen um die Dienstbarmachung des Islams als Staatsideologie für die Pirs eine Staatspatronage zu etablieren. Dafür wurde er von allen relevanten politischen Gruppen, auch von der Jama‘at-i Islami, kritisiert. Auch ohne sein Zutun ist der Einfluß von Pirs im täglichen Leben des einfachen Volkes allgegenwärtig, macht sich aber in der politischen Sphäre kaum bemerkbar. In diesen Bereich stoßen zunehmend die Vorbeter (arab. sing. imam) der Moscheen und die Lehrer und Schüler der religiösen Schulen (madrasa) vor.
In den achtziger Jahren gelang es den Klerikern, die Straße zu erobern. Lange bevor die Sache mit Taslima Nasrin aktuell wurde, waren sie mit ihren madrasa-Schülern auf die Straße gezogen, um gegen die Non-Governmental Organizations (NGOs) zu demonstrieren. Sie werfen diesen — meist ausländischen — Organisationen vor, deren Mitarbeiter seien keine Entwicklungshelfer, sondern verkappte Missionare, deren Ziel es sei, den islamischen Charakter von Bangladesch zu zerstören. Deshalb werden häufig die Entwicklungsprojekte der NGOs direkt angegriffen. In einem Fall handelte es sich um 50 000 Baumsprößlinge, die ein Schriftgelehrter durch seine Anhänger aus dem Boden reißen ließ, kurz nachdem sie gesetzt worden waren, weil letzteres angeblich unter dem Einfluß des Satans geschehen war. Ebenso wurden zahlreiche Schulgebäude zerstört, wo Mädchen unterrichtet werden sollten. Nicht selten werden Veranstaltungen für Frauen, bei denen ihnen die Methoden der Empfängnisverhütung erklärt werden, angegriffen. Überhaupt ist den Klerikern die Arbeit von NGOs unter den Frauen ein Dorn im Auge.
Die Forderungen nach Verschleierungszwang für Frauen werden immer unverhohlener erhoben. Es paßt ganz und gar nicht zum Weltbild der Kleriker, daß sowohl die Regierung als auch die Opposition von Frauen (Khalida Zia als Premierministerin und Shaikha Hasina Wajid als Oppositionsführerin) geleitet werden. Sie wollen die „Frauenherrschaft“ so bald wie möglich beenden, denn in ihren Augen ist der Mann von Gott für die Leitungsaufgabe bestimmt worden, und die Frauen haben ihm zu gehorchen.
Im Herbst 1994 begann mit Demonstrationen und Straßenschlachten der Kampf um die Einführung des Schar'ia-Rechts, der in den kommenden Jahren an Schärfe zunehmen dürfte. Aller Voraussicht nach steht Bangladesch die eigentliche Entscheidungsschlacht um die Rolle der Religion in der Gesellschaft noch bevor.
Anmerkungen:
1) Abu l-Qasim Fazl al-Haq (1872—1962) hatte sich als Führer der Muslime aus Ostbengalen einen Namen erworben. Obwohl er sich zeitweilig von der „Pakistan-Bewegung“ trennte, bekleidete er nach der Unabhängigkeit verschiedene politische Amter in Pakistan. Für die Zeit vor der Unabhängigkeit s. S. Sen: Muslim Politics and Bengal: 1937—1947, New Delhi, 1976.
2) S. dazu R. Eaton: Islamisierung im spätmittelalterlichen Bengalen. In: W. Schluchter (Hrsg.): Max Webers Sicht des Islams, Frankfurt am Main, 1987, 56—179; ders.: Islam in Bengal. In: G. Michell (ed.): The Muslim Heritage of Bengal, Paris, 1984, 23—36; S. M. Khan: Impact of Islam on Medieval Bengal. An Overview. In: Islamic Culture (Hyderabad) LIX (1985) 163—188.
3) S. dazu: A.Ahmad: Sufismus und Hindumystik. In: Saeculum 15(1964) 1, 57-73.; R. P. Das: Problematic Aspects of the Sexual Rituals of the Bauls of Bengal. In: Journal of the American Oriental Society 112 (1992) 3, 388—432.
4) Wörtlich: barmherzig; Rahim gehört zu den 99 „schönen Namen“ Allahs.
5) Der zweite Mogulkaiser Nasir ad-Din Muhammad Humayun (1530—1556) mußte 1539 nach seiner Niederlage gegen Shir Shah Suri nach Iran fliehen. Erst 1555 gelang ihm mit Hilfe einer iranischen Armee die Rückkehr nach Delhi. Für die geleistete Unterstützung wurden iranische Würdenträger mit hohen Staatsämtern belohnt.
6) Der Begründer der Fara'izi-Bewegung, Hajji Shari‘at Allah (1781—1840), lebte Anfang des 19. Jahrhunderts über 20 Jahre in Mekka. Für Näheres über seine Bewegung s. M. A. Khan: History of the Fara‘izi Movement in Bengal (1818—1906), Karachi, 1965.
7) S. dazu R.Jahan: Pakistan. Failure in National Integration, New York, 1972; D. N. Banerjee: East Pakistan. A Case-study in Muslim Politics, Delhi, 1969; N. Islam: Islam and National Identity. The Case of Pakistan and Bangla Desh. In: International Journal of Middle East Studies 13(1980), 55—72; H.Schuman: Note on the Rapid Rise of Mass Nationalism in East Pakistan. In: American Journal of Sociology 78(1972) 2, 290—298.
8) Prophet Mubammad schlug die angreifenden Mekkaner trotz zahlenmäßiger Unterlegenheit seiner Krieger in der Schlacht von Badr (624 n. Ohr.).
9) S. dazu S. Mahmood: The Deliberate Debacle, Lahore, 1976; ders.: Pakistan Divided. Study of the Factors md Forces Leading to die Breaking of Pakistan in 1971, Lahore, 1989; M.Ahmed: Bangladesh. Constitutional Quest for Autonomy. 1950—1971, Dacca, 1979; H. Zaheer: The Separation of East Pakistan: The Rise and Realization of Bengali Muslim Nationalism, Oxford, 1994.
10) A. Shafiqul Haque: Stranded Pakistanis md Burmese Muslims in Bangladesh.
Historical sud Contemporary Dimension. In: Journal Institute of Muslim
Minority Affairs (London) 12 (1990) 273—294.
Erschienen in: Der Islam
in der Gegenwart. Herausgegeben von Werner Ende und Udo Steinbach. München:
C.H.Beck. 1996. S. 359-366.