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Ausschluss der Ahmadiyya aus dem Islam
Eine umstrittene Entscheidung des pakistanischen Parlaments

Von Munir D. Ahmed


Die Ahmadiyya-Bewegung des Islam, wie sie sich selber nennt, gehört nach einer Entscheidung des pakistanischen Parlaments vom 7.September 1974 nicht mehr dem Islam an. Im Folgenden soll zu diesem in seiner Bedeutung sowohl für den Islam als auch für den Parlamentarismus in Pakistan weitreichenden Beschluss kritisch Stellung bezogen werden. Der einmalige Vorgang stellt für die Ahmadiyya ohne Zweifel eine Schicksalsstunde dar, aber er dürfte für die parlamentarische Demokratie in Pakistan gewiss keine Sternstunde bedeuten, wofür ihn einige Politiker in Pakistan zu halten scheinen. Bevor jedoch die Frage gestellt wird, inwieweit die Beschäftigung mit dieser Frage die Kompetenzen eines Parlaments übersteigt, so dass eine Entscheidung, wie immer sie auch ausfallen mag, möglicherweise keine Relevanz hat, soll im folgenden die Ahmadiyya vorgestellt und die Vorgeschichte einer Konfrontation erläutert werden, die durch die Entscheidung des pakistanischen Parlaments ihren Höhepunkt erreicht hat.

I


Die Ahmadiyya-Bewegung wurde von Mirza Ghulam Ahmad 1)  (1835 bis 19O8) im Jahre 1889 gegründet. Ahmad, der aus einer angesehenen Mughal-Familie stammte, hatte eine gründliche theologische Ausbildung erhalten und sich seit seiner Jugend, abgesehen von einer vierjährigen Tätigkeit als Gerichtsschreiber, ausschließlich mit theologischen Fragen befasst. Es beunruhigten ihn die Erfolge der christlichen Missionen, die die weitgehende Unterstützung durch die Kolonialmacht England genossen und die Christianisierung Indiens in absehbarer Zeit auf ihre Fahnen geschrieben hatten. Nicht geringer war seine Sorge gegenüber dem wiedererwachenden Hinduismus, der in der Form vom Arya Samaj 2)unter der Führung von Swami Daya-Nand eine selbstbewusste Kraft zu werden schien. Eine weitgehende Resignation hatte sich innerhalb des indischen Islam unter dem Schock der verlorenen Herrschaft über Indien verbreitet. Die Muslime waren wegen ihrer angeblichen Beteiligung an dem gescheiterten Aufstand von 1857 in Ungnade gefallen. Dies hatte sie in ihrer Ablehnung gegenüber der Kolonialmacht verstärkt und angesichts der Kooperation der Hindubevölkerung mit England immer mehr in die Isolation getrieben. Sir Sayyid Ahmad Khan (1817-1898), dessen theologische Gedanken den um ca. 18 Jahre jüngeren Ahmad in einigen Punkten stark beeinflussen sollten, hatte sich für eine Versöhnung zwischen den Muslimen und der Kolonialmacht eingesetzt und auch erreicht, dass die Muslime ihren Widerstand gegen das von den Engländern eingeführte Erziehungssystem aufzugeben begannen 3). Khan war aber in seinen Bemühungen, den Islam den neuzeitlichen Erkenntnissen anzupassen, nach Meinung vieler zu weit gegangen. Er hatte zum Beispiel die Offenbarung geleugnet, die existenz der Engel und, der Ginnis in der allgemein angenommenen Form in Frage gestellt 4), die Wirkung der Gebete abgestritten; den Glauben an Wunder als widernatürlich bezeichnet u.a.m. In den Augen der orthodoxen Muslime hatte Khan in einigen Punktendie Grundprinzipien des Islam verlassen, wodurch seine sogenannte "Verteidigung“ des Islam eher einen versteckten Angriff auf denselben darstellte. Mirza Ghulam Ahmad, den man eher einen Konservativen als einen modernen Reformer nennen sollte, als der er von der Ahmadiyya gern präsentiert wird, folgte Khan in seinen Ansichten über den Koran. Beide halten den Koran, in Abschwächung der Position der Traditionen (Hadith), für die eigentliche Quelle des Islam 5); beide leugnen die Existenz der
abrogierenden und der abrogierten Verse im Koran 6), beide glauben nicht an die Himmelfahrt Christi, unterscheiden sich aber voneinander in der Frage nach seiner Geburt. Khan glaubt im Gegensatz zu Ahmad nicht an eine unbefleckte Empfängnis Marias, ist aber mit ihm darüber einig, dass Jesus eines natürlichen Todes starb. Khan glaubt weiter nicht daran, dass Jesus überhaupt gekreuzigt wurde; dagegen ist Ahmad davon überzeugt, dass Jesus rechtzeitig lebendig vom Kreuz abgenommen und gerettet werden konnte. Er glaubt auch, seinen letzten Ruheplatz in Srinagar (Kaschmir) gefunden zu haben, wohin er nach seiner Rettung ausgewandert und wo er nach einem langen Leben eines natürlichen Todes gestorben sei 7). Abgesehen von einigen weiteren weniger brisanten Fragen, wie etwa die Frage der Himmelfahrt des Propheten Muhammad (isra’) 8), die sie gemeinsam für einen Traum halten, sind sie in fast allen anderen Fragen konträrer Meinung. Dies ist auch der Grund, warum Ahmad sich verpflichtet fühlte, die Lehren des Islam, soweit sie seiner Ansicht nach falsch interpretiert wurden, insbesondere in den Fragen, die entweder von den Feinden des Islam aufgeworfen worden waren oder aber durch die Muslime selbst, wie z.B. durch Khan, zu korrigieren.

Ahmads Buch Barahin-i Ahmadiya 9), das von 1880 bis 1883 in  jährlichen Bänden erschien, ist ein sehr gelungener Versuch dieser "Verteidigung". Ahmad ist ein ausgezeichneter Schriftsteller, dessen Ausdrucksweise prägnant und dessen Argumente klar und überzeugend sind.  Das Erscheinen dieses Buches, das weitgehend das Verständnis des Islam durch die Orthodoxie in sehr selbstbewusster Sprache vorbringt, machte seinen Verfasser in verhältnismäßig kurzer Zeit zu einer der wichtigsten Persönlichkeiten des indischen Islam. Namhafte Gelehrte scharten sich um ihn und fanden sich im Jahre 1889 bereit, ihm als ihren Imam zu huldigen, als er sich auf ihr Drängen bereit erklärte, die Bai’a (Huldigungseid)10) zu akzeptieren. Bis zu diesem Zeitpunkt war seine Position, abgesehen von einigen weniger wichtigen Punkten, in fast allen Fragen mit der Orthodoxie identisch. Er hatte sich allerdings als Mahdi 11) bezeichnet, dessen Kommen am Anfang des 14. Jahrhunderts nach der islamischen Zeitrechnung in einigen Traditionen vorhergesagt worden war. Er veröffentlichte Offenbarungen, die er empfangen haben wollte, und durch deren Hilfe er die Gegner des Islam zu besiegen hoffte 12). Im Gegensatz zu Khan, der die Offenbarung leugnete und die Wirkung der Gebete und die der Fürbitten als Unsinn abtat, wollte Ahmad gerade durch diese Waffe beweisen, dass nur der Islam imstande sei, eine Verbindung des Menschen mit Gott herzustellen, denn nur Muslime seien auserwählt, die göttliche Offenbarung zu empfangen 13). Er forderte von christlichen Missionaren und Hindu-Autoren, die den Islam beleidigende Schriften veröffentlicht hatten, auf dem Weg der Mubahala 14)(das sich gegenseitig Verfluchen) an Gott zu appellieren, innerhalb einer festgelegten Zeit und mittels einer vorherbestimmten Todesart den Tod eines Gegners herbeizuführen. Das prominenteste Opfer eines solchen "Duells" wurde Lekh Ram, ein Hindu-Autor, der den Tod Ahmads innerhalb von drei Jahren voraussagte, aber selber innerhalb des von Ahmad festgesetzten Zeitraumes Opfer eines Mordes wurde. Eine gerichtliche Untersuchung brachte keine Anhaltspunkte der Komplizenschaft Ahmads. Er glaubte durch solche spektakulären Auseinandersetzungen die Superiorität des Islam beweisen und den Muslimen Indiens ihr Selbstvertrauen wiedergeben zu können. Tatsächlich scheinen seine Schriften sowie seine erfolgreichen Auseinandersetzungen mit den Christen und Hindus die breiten Massen der Muslime beeindruckt zu haben, denn die Zahl seiner Anhänger wuchs von Jahr zu Jahr.

Inzwischen wuchs aber auch die Zahl derer, die ihn als eine Gefahr für den Islam ansahen. Nicht nur die Tatsache, dass er sich als Mahdi deklariert und die Himmelfahrt Christi geleugnet hatte, spielte dabei eine Rolle, sondern auch, dass er so weit gegangen war, sich selbst als die Wiederkunft des Propheten Isa (Jesus Christus) zu bezeichnen. Er wollte die Doppelfunktion des Mahdi und die des Isa in sich vereinen, was nach Meinung der Mehrheit der Ulama’ (Schriftgelehrte) absolut unmöglich ist. Denn diese glauben immer noch, dass Jesus im siebten Himmel zur Rechten Gottes sitze und vor dem Ende der Welt in Damaskus auf das Minarett herabsteigen werde, um mit dem Mahdi gemeinsam für den Endsieg des Islam zu kämpfen. Nachdem Ahmad sich als die Inkarnation Jesu bezeichnet hatte, wollte er, konsequenterweise auch als Prophet (Nabi) anerkannt werden 15). Weil jener ja in seinem irdischen Dasein ein Prophet gewesen war, musste er auch als Prophet zurückkehren. Damit gab er den Ulama’ ein sehr starkes Argument gegen seine Lehre in die Hand, denn nach Meinung der Mehrheit der Muslime ist das Prophetentum mit der Person Muhammads zu Ende gegangen. Nach diesem kann es nie wieder einen Propheten geben 16). Tatsächlich wird Muhammad im Koran als Khatam an-Nabiyin (im Sinne von: der letzte Prophet) bezeichnet 17). Ahmad gab sich redliche Mühe zu erklären, dass er sich nicht als einen gesetzgebenden Propheten betrachte, sondern als einen Nebenpropheten, wie sich etwa Aaron (Harun) zu Moses verhalten habe, der lediglich ein Helfer seines Bruders gewesen sei, ohne selber ein Gesetz empfangen zu haben. Ahmad versucht sich auch philologisch zu rechtfertigen, indem er die Bezeichnung Khatam an-Nabiyin als das Siegel des Prophetentums übersetzte. Er argumentierte, dass es kein Vorzug sein kann, der Letzte gewesen zu sein, wogegen die Krone der Propheten und das Siegel des Prophetentums zu sein eine Ehre darstellt, die der Bedeutung Muhammads eher entspricht 18). Trotz dieser philologischen Akribie steckt in der Lehre der Ahmadiyya ein gewisser Widerspruch, da sie einerseits die wahre Stellung Muhammads als das Siegel und die Krönung des Prophetentums ansieht, andererseits jedoch an der Meinung festhält, dass Muhammad der letzte gesetzgebende Prophet gewesen sei. Also erkennt auch sie die Bedeutung des Wortes Khatam an-Nabiyin als Bezeichnung für den letzten Propheten an.

Weitere Streitpunkte zwischen der Ahmadiyya und den Ulama’ sind folgende:    

1. Die Frage der Kreuzigung und der Himmelfahrt Jesu: In dieser Frage wird von der Mehrheit der Ulama’ die Meinung vertreten, dass an Stelle Jesu ein anderer gekreuzigt wurde, wobei Gott Jesus in den Himmel aufnahm und ihn zu seiner Rechten setzte. Die Meinung von Ahmad dazu wurde bereits oben erläutert. Auch in dieser Frage geht er philologisch vor, indem er aus dem betreffenden Vers des Koran, woraus die Ulama’ die Himmelfahrt Christi entnehmen, das Wort rafa’a (emporheben) im übertragenen Sinn als die geistige Erhebung interpretiert 19). Heute scheint sich seine Meinung in der islamischen Welt allmählich durchzusetzen. Kaum jemand wagt noch von der Himmelfahrt Christi zu reden.


2. Auch im Zusammenhang mit dem heiligen Krieg (Dschihad) nahm Ahmad eine von der Meinung der Ulama’ abweichende Stellung ein. Er glaubte nicht an eine Verpflichtung der indischen Muslime, gegen die Kolonialmacht England einen Dschihad führen zu müssen. Gegen eine Regierung, die sich in keiner Weise in die religiösen Angelegenheiten der Muslime einmischt und ihnen diesbezüglich alle Freiheiten garantiert, dürfe ein Muslim nicht den heiligen Krieg erklären. Die Verbreitung des Islam sei nur auf friedlichem Wege zu betreiben, etwa durch Missionierung, nicht durch Krieg. Er leitete die Berechtigung zu dieser Auffassung aus einem Hadith ab, in der die Prophezeiung enthalten ist, dass der Mahdi die Verpflichtung zur Führung des heiligen Krieges für die Muslime zeitweilig außer Kraft setzen wird 20). Wie nicht anders zu erwarten, wurde Ahmad von den Ulama’ als Verräter und Mitverschwörer der britischen Regierung beschimpft. Seit dieser Zeit glauben die Muslime auf dem indischen Subkontinent zu wissen, dass die Ahmadiyya-Bewegung eine Schöpfung der Engländer sei, die auf diesem Weg die Muslime spalten und die Verpflichtung zur Führung des heiligen Krieges negieren wollten 21). Ein schlüssiger Beweis für diese Behauptung konnte bisher aber nicht vorgelegt werden.

Die Auseinandersetzung zwischen Ahmad und den Ulama’ nahm von Jahr zu Jahr an Härte zu. Es wurden Bücher gegeneinander geschrieben, Poster gedruckt, Handzettel verteilt, Artikel veröffentlicht und Diskussionen geführt, die allerdings in den allermeisten Fällen mit Krawallen endeten. Ahmad forderte sie immer wieder zur Mubahala auf, bis ihm dies schließlich von der Regierung Untersagt wurde. Die Ulama’ erließen gegen ihn gerichtete Fatwas  22), die ihn und seine Anhänger als ungläubig (Kafir) bezeichnen und die Muslime auffordern, jeden Umgang mit ihnen zu vermeiden. Als Antwort darauf empfahl auch Ahmad Mitgliedern seiner Gemeinde, nicht mehr an den von seinen Gegnern geleiteten Gebeten teilzunehmen. Sie sollten ferner ihre Töchter den Gegnern seiner Gemeinde nicht mehr zur Frau geben. Mit der Errichtung der gegenseitigen Schranken wurde die Ahmadiyya immer mehr in die Isolation getrieben, aus der sie bis haute nicht herausgekommen ist und die sie nach der Entscheidung des Parlaments wohl kaum mehr durchbrechen dürfte.


Nach Ahmads Tod im Jahre 1908 begann eine Übergangsphase unter der Leitung von Hakim Maulavi Nur-ud-Din, gestorben 1914, der in Indien ein anerkannter Gelehrter war. Es gelang ihm, die rivalisierenden Gruppen innerhalb der Ahmadiyya zusammenzuhalten, deren Positionen sowohl in der Frage der künftigen Organisation als auch in der Frage der Stellung Ahmads sehr unterschiedlich waren. Die Qadiani-Gruppe, der heute die Mehrheit der Ahmadis angehört, wollte ein Kalifat mit der absoluten Macht in den Händen des Kalifen errichten, dem die Zentralorganisation Sadr Anjuman Ahmadiyya 23) untergeordnet sein soll, wogegen die zweite Gruppe, die 1913/1914 nach Lahore übersiedelte und daher die Lahori-Gruppe genannt wird, einen Kalifen als den absoluten Herrscher über eine auf demokratischer Basis konzipierten Sadr Anjuman Ahmadiyya 23) ablehnt, und auch die Verwendung des Wortes Kalif vermeiden wollte, mit dem die Muslime jahrhunderte lang das wahre oder das vermeintliche Oberhaupt der islamischen Welt bezeichnet hatten. Man fürchtete zu Recht, wie die späteren Ereignisse zeigen sollten, dass die Muslime der Ahmadiyya, die Verwendung der Bezeichnung Kalif für ihr Oberhaupt verübeln würden. Der zweite Streitpunkt war grundsätzlicher Natur. Während die Qadiani-Gruppe Ahmad weiterhin als Nabi (Prophet) bezeichnete, wollte die Lahori-Gruppe diese Bezeichnung fallenlassen und ihn lediglich als Erneuerer des Islam (Mujaddid und Muhaddith) präsentieren. Auch hier fürchtete man, dass langfristig die Beibehaltung der Bezeichnung Nabi für Ahmad einen Konflikt mit den Muslimen unvermeidbar machen würde.


Fatwas, die Ahmad und seine Anhänger als Kafir deklarieren, hat es seit Ahmads Zeiten bis heute zu Hunderten gegeben. Bis nach Mekka und an die al-Azhar Universität hat man sich gewandt, um derartige Fatwas auch von dort zu bekommen. Die genannten Fatwas, die den Muslimen jeden Umgang mit den Ahmadis verbieten, gemeinsame Gebetsverrichtung mit ihnen untersagen, Heiratsverträge, durch die ein Ahmadi mit einem anderen Muslim verheiratet ist, für ungültig erklären 24)und zum Verbot der Ahmadiyya aufrufen, haben aber keinen nachhaltigen Erfolg gezeigt.


Neben dogmatischen Unterschieden, die zur Ablehnung der Ahmadiyya durch die Mehrheit der Muslime führten, gibt es weitere in ihrem Verhalten begründete Ursachen, die zur Kritik Anlass geben. Sie bildet eine geschlossene Gesellschaft, deren Angelegenheiten bis hin zu zivilrechtlichen Auseinandersetzungen innerhalb der Gruppe von eigenen Gerichten entschieden werden. Kein Fremder erhält Zugang oder Einblick in die Arbeit der Ahmadiyya-Organisationen. In der von ihr gebauten Stadt Rabwah

durfte sich bis zur Entscheidung des Parlaments kein Nicht-Ahmadi niederlassen. Ahmadi-Frauen dürfen außerhalb der Gruppe nicht heiraten, wogegen dies den Männern gelegentlich gestattet wird. Mitglieder, die sich wegen irgendwelcher Vergehen bzw. Verstöße gegen die strengen Regeln der Ahmadiyya schuldig machen, werden aus der Gruppe verstoßen und/oder boykottiert. Nicht einmal den engsten Familienmitgliedern wird gestattet, mit dermaßen bestraften zu sprechen, geschweige mit ihnen irgendwelche Beziehungen zu unterhalten. Früher wurden die Namen der so bestraften in den Zeitungen der Ahmadiyya veröffentlicht und in allen Gemeinden durch Anschlag sowie durch Bekanntgabe bei den Versammlungen publik gemachte. In den letzten Jahren scheint diese Praxis wegen der öffentlichen Kritik der Gegner ein wenig zurückgegangen zu sein.

Wie nicht anders zu erwarten, sind die Ahmadis miteinander solidarisch und untereinander sehr hilfreich. Hinzu kommt der missionarische Eifer aller Ahmadis, dessen Erfüllung für sie wichtiger als alles andere auf der Welt ist. Dass ein Vorgesetzter gegenüber seinen Untergebenen in einer besonders günstigen Position ist und es daher unter allen Umständen vermeiden sollte, aus dieser Lage Nutzen zu ziehen, ist ein Grundsatz, von dem viele Ahmadis nichts halten. Dabei pflegen sie in einem oft sehr aggressiven Ton Diskussionen zu führen, der auf ihre Gesprächspartner beleidigend wirkt und sie dazu verleitet, ebenso beleidigend zu antworten. Bei der Ahmadiyya scheint die Zeit stehen geblieben zu sein, denn diese Diskussionsart war Ende des 19. bzw. Anfang des 2O. Jahrhunderts in Indien üblich. Der Grund, warum die Ahmadis die Wandlung der Zeit nicht mitgemacht haben, scheint darin zu liegen, dass die Ahmadiyya ihre Mitglieder immer wieder dazu auffordert, die Schriften Mirza Ghulam Ahmads zu lesen. Eben diese Schriften, die in der damaligen Zeit geschrieben wurden und in einer überaus aggressiven und selbstbewussten Tonart verfasst sind, halten den Geist der Munazara (Disputation) lebendige. Die Führung solcher Streitgespräche ist auf dem indischen Subkontinent merklich zurückgegangen, nur die Ahmadis bilden eine Ausnahme, da sie ihre Widersacher ständig zur Diskussion herausfordern. Die Führung der Ahmadiyya verpflichtet jeden Ahmadi, im Jahr mindestens ein neues Mitglied zu gewinnen. Die Erfüllung dieser Pflicht erfordert enorme Anstrengungen von Seiten jedes einzelnen Ahmadis. Daher verwickeln sie ständig ihre Freunde und Verwandten, Nachbarn und Kollegen, aber auch Menschen, denen sie rein zufällig begegnen, in endlose Diskussionen, aus denen sie in den allermeisten Fällen wegen ihrer besseren Schulung und Übung als Sieger hervorgehen,


Die Ahmadiyya verfügt über eine streng zentralistisch geführte Organisation, die durch die Beiträge der Mitglieder finanziert wird und auch imstande ist, Missionen in vielen Ländern der Welt zu unterhalten. Sie hat den Koran in mehrere Sprachen übersetzt und viele Bücher über den Islam veröffentlicht. Die Missionen geben Zeitungen und Zeitschriften heraus. Die Regierung von Nigeria soll kürzlich der Ahmadiyya die Genehmigung zum Aufbau eines eigenen Rundfunksenders erteilt haben 25). Die Ahmadiyya hat stets verstanden, ihre Erfolge größer erscheinen zu lassen, als sie in Wirklichkeit sind. Sie hat gewiss Missionsstationen in einigen europäischen, asiatischen und afrikanischen Staaten sowie in den USA gegründet, aber ihr sind bisher außer in Afrika nirgends nennenswerte Erfolge zuteil geworden. Trotzdem lässt sich die Ahmadiyya-Presse keine Gelegenheit entgehen, den anderen islamischen Gruppen Inaktivität auf dem Missionssektor vorzuwerfen. Es werden imposante Zahlen von Konvertierten genannt, die durch die Ahmadiyya-Missionen zum Islam übergetreten seien. Dabei ist belegbar, dass sie die Mitgliederzahlen immer höher als der Wirklichkeit entsprechend angibt. Gegenwärtig wird die Gesamtzahl der Ahmadis in der Welt mit 1O Millionen angegeben. Es ist eine Tatsache, dass durch die Manipulationen an den Zahlen in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, als ob die Ahmadiyya sehr rasch zunähme. Dadurch wird genau das Gegenteil dessen erreicht, was man erreichen will. Anstatt dass sich die Gegner der Ahmadiyya durch die angeblichen Erfolge beeindrucken lassen, hat diese Taktik bei ihnen nur Furcht vor der raschen Ausweitung der Ahmadiyya verbreitet.


Die geschulten Agitatoren der Majlis-i Ahrar-i Islam 26)   und der Jama’at Islami 27) tun alles in ihrer Macht stehende, um diese Furcht zu schüren und eine Einheitsfront gegen die Ahmadiyya aufzubauen. Dabei schrecken sie auch vor Fälschungen und Lügen nicht zurück. Es wird behauptet, die Ahmadiyya habe den Koran durch die Bücher Mirza Ghulam Ahmads ersetzt, Qadian anstelle der Ka’ba zur Gebetsrichtung erklärt und in Qadian ein "Paradies" errichtet, wo angeblich ahnungslosen Mitgliedern im Rauschzustand die Freuden des Paradieses vorgetäuscht werden, damit sie der Ahmadiyya treu bleiben 28). Es wird ferner behauptet, Ahmad sei an Cholera gestorben. Dies ist insofern wichtig, als er prophezeit hatte, er werde an dieser Krankheit nicht sterben 29).

II

Die erste groß angelegte Kampagne gegen die Ahmadiyya wurde von der Majlis-i Ahrar-i Islam in den dreißiger Jahren gestartet. Sie gipfelte darin, dass 1936 die englische Regierung aufgefordert wurde, die Ahmadiyya zu einer nicht-islamischen Gruppe zu deklarieren. Diese Forderung wurde nach der Gründung Pakistans wieder aufgenommen mit dem Zusatz, dass die Ahmadis aus den Schlüsselpositionen in der Verwaltung und in den Streitkräften entlassen werden sollten. In der Anfangsphase, die sich von 1948 bis 1950 erstreckte, leisteten Führer der Ahrar im ganzen Land eine beachtliche Vorbereitungsarbeit, die vordergründig als religiöse Erbauungstätigkeit präsentiert wurde, aber in Wirklichkeit eine Hetzkampagne gegen die Ahmadiyya darstellte 30). Der Erfolg blieb nicht lange aus, In dem genannten
Zeitraum wurden mehrere Ahmadis durch fanatische Muslime, denen die Redner der Ahrar für die Tötung der angeblich vom Islam abtrünnigen Ahmadis das Paradies als Lohn versprochen hatten, umgebracht. Noch wichtiger als dieser Erfolg ist die Tatsache zubewerten, dass der Majlis-i Ahrar-i Islam, der bis zuletzt gegen die Teilung Indiens und die Gründung Pakistans gearbeitet hatte, deshalb in Pakistan keine politische Zukunft mehr zu haben glaubte und sich 1949 gezwungen sah, seine Abstinenz in politischen Fragen anzukündigen, auf diesem Umweg doch noch ein politischer Machtfaktor zu werden schien. Die innerparteilichen Auseinandersetzungen innerhalb der Muslim League brachten den damaligen Ministerpräsidenten von Punjab, Mumtaz Daultana, der gegen die Parteizentrale in Karachi und gegen die Zentralrgierung in einen Machtkampf verwickelt war, auf die Idee, die Ahrar für seine Zwecke einzusetzen. Er ließ die Kampagne der Ahrar gegen die Ahmadiyya durch sein Presseamt materiell und personell unterstützen. Die Zeitungen, deren Journalisten und Besitzer durch die Zuwendungen von Geldmitteln dem genannten Amt verpflichtet worden waren, erhielten Artikel zur Veröffentlichung, die im Auftrage des Presseamtes durch das Department of Islamiat, einer dem Presseamt unterstellten Behörde, angefertigt worden waren. Diese Artikel waren gegen die Ahmadiyya und gegen die Zentralregierung gerichtet. Der Zentralregierung wurde vorgeworfen, dass sie von Ahmadis beherrscht werde und es
deshalb nicht wagen könne, gegen die Ahmadiyya etwas zu unternehmen 31). In Wirklichkeit gehörte nur ein Mitglied des Kabinetts, Sir Muhammad Zafrullah Khan, der spätere Präsident des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag, der Ahmadiyya an. Die Agitation richtete sich unter anderem auch gegen ihn. Man warf ihm vor, als Vertreter der Muslim League vor der Redcliffe-Kommission, die die Teilung des Punjab vornahm, die Ahmadiyya als eine selbständige Religionsgemeinschaft präsentiert zu haben, die mit den Muslimen nichts zu tun habe. Nur dadurch, so behauptete man, sei es möglich gewesen, dass der Gurdaspur District, wo die Zahl der Muslime unter Hinzuzählung der Ahmadiyya ein Übergewicht besaß, nicht Pakistan, sondern Indien zugeschlagen wurde. Dass diese Behauptung jeder Grundlage entbehrt, wurde im Munir-Report eindeutig gestgestellt. Einer der beiden Verfasser nämlich, Justice Muhammad Munir, der der Redcliffe-Kommission angehört hatte, wußte aus eigener Anschauung, dass die Vorwürfe falsch waren 32).

In den Jahren 195O-1952 glitt die Agitation immer mehr außer Kontrolle, Ein Buch des zur pakistanischen Prominenz zählenden Maulana Shabir Ahmad Usmani, das die Vollstreckung der Todesurteile an drei Ahmadis in Afghanistan wegen angeblicher Abtrünnigkeit vom Islam 33)   verteidigte, wurde neu aufgelegt 34). Dadurch wurde die Diskussion über diese Frage in Pakistan von neuem in Gang gesetzt. Maulana Maududi veröffentlichte sein Buch Murtad ki saza Islam main (Die Strafe für den Apostaten im Islam) 35), das ebenfalls die Todesstrafe für Abtrünnige proklamierte Die Veröffentlichung dieser und anderer Bücher mit dem gleichen Inhalt führte zu weiteren Überfällen und Morden an den Ahmadis, ohne dass die Regierung etwas     dagegen unternahm. Sie wollte angeblich verhindern, dass durch die Erteilung des Redeverbots für die Führer der Ahrar oder durch Konfiszierung der entsprechenden Schriften der Bewegung noch mehr Publizität zukam 36).   


Anlässlich einer öffentlichen Rede von Zafrulläh Khan in Karachi; fanden Demonstrationen gegen die Ahmadiyya statt, in deren Verlauf die Moschee der Ahmadiyya und ihre Bibliothek sowie einige Geschäfte der Ahmadis zerstört wurden. Ermutigt und finanziell, durch die Regierung von Punjab unterstützt gingen die religiösen Führer dazu über, eine Eskalation herbeizuführen. Sie luden insgesamt sieben Vertreter der religiösen Organisationen zu einer "Konvention" am 13= Juli 1952 nach Lahore ein. Dort wurde die Ernennung eines 20-köpfigen Majlis-i Amal (Council of Action) beschlossen, dessen Aufgabe es war, weitere Schritte zur Durchsetzung ihrer Forderungen zu unternehmen. Obwohl die Regierung auf die Gefährlichkeit dieser Entwicklung aufmerksam gemacht worden war, unternahm sie nichts. Bis dahin war allen klar geworden, dass es den Ahrar gelungen war, die anderen islamischen
Gruppen und Parteien für ihre Zwecke einzuspannen. Die Muslim League sah sich in einer schwierigen Lage, da sie weder die Forderung erfüllen konnte noch bereit war, sich einer populären Forderung zu widersetzen. Der Majlis-i Amal versuchte, den Premierminister Khawaja Nazim ud-Din  in einem Gespräch von der Ernsthaftigkeit der Forderung zu überzeugen. Er versicherte, dass, sobald die  konstitutionellen Hindernisse ausgeräumt seien, er diese Sache im Sinne des Volkes und der Ulama’ entscheiden würde 37). Man glaubte nun die Schlacht gewonnen zu haben und wartete ungeduldig auf die Rede des Premierministers am 14, August, dem Unabhängigkeitstag, die die versprochene Ankündigung enthalten sollte. Er erwähnte aber diese Sache in seiner Rede mit keinem Wort.

Die All Pakistan Muslim Parties Convention fand vom 16.-18. Januar 1953 in Karachi statt. An ihr nahmen 28 führende Ulama’ Pakistans teil. Es wurde eine Resolution verabschiedet, die die zögernde Haltung des Premierministers verurteilte, die Förderungen anzunehmen. Man beschloss, für die Durchsetzung der Forderungen Kampfmittel/Direct action (rast-aqdam) einzusetzen, die unter anderem eine Verhängung des totalen sozialen Boykotts über die Ahmadiyya enthielt. Neben der Forderung nach Rücktritt Zafrullah Khans wurde nun auch die Demissionierung des Premierministers verlangt. Am 22. Februar 1953 beschloss man, mit den angedrohten "Direkten Aktionen" zu beginnen, die darin bestanden, dass jeden Tag fünf Freiwillige, die Plakate trugen, auf denen die Forderungen standen, durch die Strassen Karachis marschieren und vor dem Amt des Premierministers und des Governor Generals ihre Verhaftung provozieren sollten» Aus Punjab kamen Meldungen, dass eine Aktion der Verweigerung des zivilen Gehorsams gestartet werden sollte. Inzwischen wurden die oben genannten Forderungen durch die folgenden ergänzt:

1.    Das Land, auf dem die Ahmadiyya die Stadt Rabwah gebaut hatte, sollte ihr weggenommen und an Flüchtlinge aus Indien verteilt werden;

2.    alle Ahmadis sollten aus Schlüsselpositionen entfernt werden;


3. die pakistanische Verfassung sollte auf eine islamische Grundlage gestellt werden 38).

Übergriffe auf die Mitglieder der Ahmadiyya wurden immer häufiger. Häuser, Moscheen, Bibliotheken, Läden und andere Einrichtungen der Ahmadis wurden angegriffen und zerstört. Zahlreiche Ahmadis fanden bei den Unruhen, die in Lahore am heftigsten waren, den Tod. Daultana gab seine Zustimmung und die der Punjab Muslim League zur Annahme der Forderungen bekannt. Er verlangte die sofortige Entlassung Zafrullah Khans. Am 6. März 1953, als die Situation in Lahore außer Kontrolle zu geraten schien, wurde von der Zentralregierung diese Stadt unter Militärkontrolle gestellt. Innerhalb von Stunden herrschte nicht nur in Lahore, sondern überall in Pakistan wieder Ruhe und Ordnung. Die Führer der Anti-Ahmadiyya-Bewegung, aber auch einige Persönlichkeiten der Ahmadiyya, darunter das gegenwärtige Oberhaupt, Mirza Nasir Ahmad, der damals Rektor des Ta’lim-ul-Islam College Lahore, war, wurden verhaftet und vor ein Militärgericht gestellt. Mitglieder der Ahmadiyya wurden durchweg von den Gerichten freigesprochen, wogegen die namhaften Ulama’ zu hohen Freiheitsstrafen bzw. zum Tode (Maulana Maududi) verurteilt wurden. Später wurden die Todesurteile in lebenslange Haft umgewandelt, bzw. die Verurteilten wurden nach einigen Jahren Haft begnadigt und freigelassen. Die Jama’at-i Islami, der Majlis-i Ahrar-i Islam und einige weiter beteiligte Organisationen wurden verboten. Der Gouverneur von Punjab gab am 19. Juni 1953 die Einsetzung eines Untersuchungsgerichts bekannt, dem der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes (Supreme Court) Justice Mohammad Munir und der Richter am gleichen Gerichtshof, Justice M.R» Kayani, angehören sollten. Das Untersuchungsgericht nahm seine Tätigkeit am l0. Juli 1953 auf und tagte bis zum 28. Februar 1954. Es legte im April 1954 seinen Bericht vor 39). Es darf hier nicht unerwähnt bleiben, dass sowohl die von Daultana geleitete Regierung in Punjab als auch die von Nazim ud-Din geführte Zentralregierung diese Krise nur angeschlagen und auch nur für kurze Zeit überlebten.


Das Untersuchungsgericht hatte die Aufgabe, die Verantwortlichkeit der Gruppen und Personen für die Unruhen festzustellen; aber es wollte auch die Hintergründe und die Ursachen der Auseinandersetzungen erhellen. Das Gericht kam in der Schuldfrage zum Ergebnis, dass die Hauptverantwortung für die Unruhen bei der Majlis-i Ahrar-i Islam lag, wobei auch die Jama’at-i Islami sich durch ihre Beteiligung an den Aktionen schuldig gemacht hatte. Ein Teil der Verantwortung trug auch die damalige Provinzregierung von Punjab, der sowohl Versäumnisse bei der Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung nachgewiesen werden konnten als auch eine gewisse Mittäterschaft bei den Unruhen vorgeworfen wurde. Auch die Zentralregierung, insbesondere der Premierminister Nazim-ud-Din, musste sich sagen lassen, dass sie den Ulama’ gegenüber eine sträfliche Milde und Nachlässigkeit hatte walten lassen. Er betrachtete persönlich die Forderungen für gerechtfertigt, wusste aber sehr genau, dass sie unerfüllbar waren. Nach Meinung des Gerichts hatte auch die Ahmadiyya sich schuldig gemacht, wenigstens indirekt. Sie hätte die Muslime durch ihre aggressiven Bekehrungsanstrengungen provoziert. Das damalige Oberhaupt der Ahmadiyya hatte in einer Rede in Quette die Ahmadis dazu aufgefordert, ihre Anstrengungen zur Bekehrung so zu intensivieren, dass innerhalb eines Jahres die gesamte Bevölkerung von Belutschistan für die Ahmadiyya gewonnen werden könne. Ahmadis in leitenden Positionen in der Verwaltung und bei den Streitkräften hatten ihr Amt missbraucht, indem sie auch ihre Untergebenen zu bekehren versuchten. Das Gericht war davon überzeugt, dass die Ahmadis selbst zu der feindlichen Stimmung bei der Bevölkerung beigetragen hatten, ohne deren Vorhandensein es den Ahrar nicht gelungen wäre, eine derartige Bewegung zu entfachen 40).


Das Gericht stellte fest, dass zwischen der Ideologie hinter den Forderungen der Ulama’ und ihren Vorstellungen vom Islam und vom islamischen Staat ein ursächlicher Zusammenhang bestand. Verabschiedung der so genannten Objectives Resolution 41) durch die Verfassungsgebende Versammlung am 12. März 1949, an deren Zustandekommen die Ulama’ maßgeblich beteiligt gewesen waren, hatte Hoffnungen auf die Umwandlung des Staates Pakistan in einen islamischen Staat geweckt. Alsbald begann man in den religiösen Kreisen sich Gedanken darüber zu machen, wer in dem künftigen islamischen Staat welche Rechte haben sollte; denn nach ihrer Meinung dürfen in einem solchen Staat die Nicht-Muslime weder die gesetzgebende noch eine herausgehobene Gesetz ausführende Position bekleiden. Sie dürfen ferner den Streitkräften nicht angehören, weil man von ihnen nicht erwarten kann, dass sie einen islamischen Staat verteidigen würden. Da nun Ahmadis nach ihrer Meinung Ungläubige (Kafir) seien, musste man sie aus den Schlüsselpositionen entfernen und, um zu gewährleisten, dass sie auch in der Zukunft nicht wieder in solche Positionen gelangten, sollte man sie ein für alle Male als Nicht-Muslime deklarieren 42).


Da die Ulama’ die Ahmadis einhellig als "Kafir" deklarierten, wollte das Gericht von ihnen die Definition der Bezeichnung "Muslim" wissen, durch deren Anwendung sie jemanden als Muslim oder Nicht-Muslim zu deklarieren sich berechtigt glaubten. Das Ergebnis war verwirrend und uneinheitlich, weil die Befragten sich auf keine einheitliche Definition einigen konnten. Die Meinungen in dieser Frage waren so gegensätzlich, dass jede der vorgebrachten Definitionen alle anderen außer demjenigen, der sie formuliert hatte, aus dem Islam ausschloss. Dadurch war für das Gericht erwiesen, dass die Sache gegen die Ahmadiyya theologisch auf schwachen Füssen stand 43).

Das Gericht war sich auch über die Konsequenzen im klaren, die für die Ahmadis gezogen werden mussten, falls die Forderung der Ulama’ Erfolg haben sollte. Die Ulama’ hatten vor dem Gericht einheitlich die Meinung vertreten, dass der Islam für den Apostaten die Todesstrafe vorsieht. Darunter würden, so versicherte man dem Gericht, allerdings nur Leute fallen, die selber zur Ahmadiyya übergetreten seien, wogegen die, die in Ahmadi-Familien geboren sind, straffrei bleiben würden 44). Angesichts der Fatwas der Sunniten, die die Schiiten für "Kafir" und "Murtadd" (abtrünnig) erklären, oder die der Schiiten, die umgekehrt die Sunniten als "Kafir" deklarieren, oder die der Ahl al-Qur’an 45) gegen die Ahl-i Hadith 46) und umgekehrt usw., kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass diese Praxis zwangsläufig zu einer Selbstzerfleischung führen müsste. Denn die Gründe, die angeblich jemanden aus dem Islam ausschließen, sind so zahlreich, dass kaum jemand davon verschont bleiben dürfte 47). Das Gericht wollte zwar kein Urteil darüber abgeben, ob diese oder jene Meinung richtig oder falsch sei, hielt es aber trotzdem für angebracht, sein Befremden über die Meinung der Ulama’, die den Islam zu einer Religion der Fanatiker abstempeln würde, in der jede freie Überlegung bestraft wird, zum Ausdruck zu bringen 48).

Das Gericht stellte fest, dass die logische Folge der Annahme der Forderungen der Ulama’ nur sein könne, allen religiösen Gruppen, die Ahmadiyya eingeschlossen, jegliche Missionsarbeit in den islamischen Ländern zu untersagen. Damit erhebt sich die Frage, ob nicht-islamische Länder nicht ebenfalls berechtigt wären, die gleichen Beschränkungen den Muslimen und ihrer Missionstätigkeit aufzuerlegen und sozusagen eine umgekehrte Diskriminierung gegen sie zu betreiben. Die Antwort der Ulama’ zu dieser Frage war ein eindeutiges "Ja". Wenn Beschränkungen für die muslimische Bevölkerung dieser die Ausübung der religiösen Pflichten erschwere, sei sie nach Meinung der Ulama’ dazu verpflichtet, in ein islamisches Land auszuwandern. Nach ihrer Auffassung befindet sich der islamische Staat in einem ständigen Krieg gegen die nicht-muslimischen Staaten. Es ist die Aufgabe des Staates und die der Muslime, für die Verbreitung des Islam, wenn nötig, Krieg zu führen. Das Gericht konnte und wollte diese Meinung nicht teilen und lehnte es ab zu akzeptieren, dass die, unverhüllte Aggression ein Wesensmerkmal des Islam darstellt 49).


Schließlich kommt das Gericht zum Ergebnis, dass, obwohl Pakistan kein islamischer Staat sei und auch nach Willen seiner Gründer nicht sein solle, dieser dem Volk als ein solcher präsentiert werde 50). Solange die Verantwortlichen gegen diesen unhaltbaren Zustand nichts unternähmen, würde es immer wieder zu ähnlichen Auseinandersetzungen in diesem Land kommen 51).


III

Wie prophetisch diese Worte waren, hat man im Sommer 1974 in Pakistan erfahren, wo wieder einmal die gleiche Situation entstand, wie sie bereits 1952/1953 vorhanden gewesen war. Die gleichen Vorgänge wiederholten sich, denn seit Dezember 1971 war auf der politischen Bühne Pakistans die gleiche Szenerie zu sehen, wie sie nach der Unabhängigkeit bestanden hatte. Es gab wieder eine große Partei, die Pakistan People's Party (PPP), damals die Muslim League, die im Parlament die absolute Mehrheit besaß, und an deren Erfolg im Gegensatz zu den anderen  religiösen Gruppen die Ahmadiyya Anteil hatte. Die PPP wurde, trotz ideologischer Gegensätze im Zusammenhang mit dem islamischen Sozialismus, den die PPP zur Devise erhoben hatte, die Ahmadiyya aber ablehnte, von dieser bei den Parlamentswahlen im Dezember 1970 materiell wie organisatorisch unterstützt. Der Erfolg der PPP bei den Wahlen in Westpakistan und die vernichtende Niederlage der religiösen Parteien verleitete die Ahmadiyya zu einer nie dagewesenen Selbstverherrlichung, Auch diesmal gab es einen prominenten Ahmadi im Kabinett. Es war M.M.
Ahmad, ein Enkel Mirza Ghulam Ahmads,der in der Ayub-Ära zum Chef der Planungsbehörde avanciert war und sowohl von Yahya Khan als auch von Bhutto übernommen worden war. Er stand Bhutto als Berater in Fragen der Planungspolitik und für Auslandshilfe zur Seite. Nach einem Mordversuch auf ihn schob man ihn zur Weltbank nach Washington ab. Unmittelbar nach seiner Machtübernahme hatte Bhutto die Oberbefehlshaber aller drei Waffengattungen aus ihren Ämtern entlassen. Als Chef der Luftwaffe setzte er einen Ahmadi, Luftmarschall Zafar Chaudhury ein, dessen Loyalität er absolut sicher sein konnte. In der Armee sind mindestens neun Generäle Ahmadi, die allerdings nicht von Bhutto ernannt worden sind 52). Die Besetzung der Schlüsselpositionen durch Ahmadis hielt sich zwar in Grenzen, aber es war in Islamabad ein offenes Geheimnis, dass die Ahmadiyya ein Mitspracherecht in vielen wichtigen Fragen für sich in Anspruch nahm. Wie stark ihr Einfluss durch die Vertreter fremder Staaten in Islamabad eingeschätzt wurde, kann daran gemessen werden, dass der Botschafter der Volksrepublik China einen Höflichkeitsbesuch bei dem Oberhaupt der Ahmadiyya in Rabwah machte und dessen Bruder Mirza Mubarak Ahmad, der die Ahmadiyya-Missionen im Ausland leitet, zu einem Besuch nach China einlud.

Bhuttos Nachgeben in Zusammenhang mit den so genannten "islamischen Paragraphen", die in letzter Minute vor der Verabschiedung der Verfassung in diese aufgenommen wurden, obwohl ursprünglich von seiner Partei eine säkulare Verfassung für Pakistan versprochen worden war, dürfte nur den Sinn gehabt haben, die Einheitsfront der Opposition zu brechen. Es sollte nicht so aussehen, als ob die so genannte "permanente Verfassung" lediglich ein Werk seiner Partei sei. Zwar gelang es Bhutto damit, die Einheitsfront zu brechen, aber wie die Ereignisse im Sommer 1974 gezeigt haben, auf Kosten der Ahmadiyya, denn die von den religiösen Parteien eingebrachten und auch durchgesetzten Paragraphen sind in erster Linie gegen die Ahmadiyya gerichtet 53). Insbesondere gilt dies für die Formel des Eides für den Präsidenten und für den Premierminister. Dort heisst es:


“I . . . do solemnly swear that I am a Muslim and believe in the Unity and Oneness of Almighty God, the books of God, the Holy Quran being the last of them, the Prophethood of Muhammad (peace be upon him) äs the last of the Prophets and that there can be no Prophet after him . . . “ 54).


Die Deklarierung des Islam als die Staatsreligion hat das ihrige dazu beigetragen, dass die von vielen als gefährlich gehaltene Absicht von der Umwandlung Pakistans in einen islamischen Staat besondere Nahrung bekam. Man erinnere sich an die Worte des Untersuchungsgerichts im Abschlussbericht, durch die es die künftigen Politiker davor warnen wollte, dieser Fiktion weitere Nahrung zu geben, weil das immer wieder ähnliche Situationen heraufbeschwören würde, wie sie in den Jahren 1952/1953 bestanden hatten. Wie sehr das Gericht mit dieser Warnung recht behalten sollte, zeigte sich im gleichen Monat, in dem die Verfassung verabschiedet wurde. Am 3O. April 1973 brachten 11 Abgeordnete des Azad Kashmir Parlaments ad-hoc einen Entschließungsantrag ein, wonach die Ahmadiyya als eine nicht-islamische Religionsgemeinschaft deklariert werden sollt. Die Ahmadis sollten als Angehörige einer Minderheit nur noch proportional zu ihrer Gesamtzahl in der Bevölkerung im Parlament und im öffentlichen Dienst repräsentiert sein 55). Der Entschließungsantrag wurde zu einer Zeit eingebracht, als nur 17 Abgeordnete anwesend waren. Weder wurde der Antrag, wie es die Geschäftsordnung vorschreibt, vorher schriftlich eingereicht, noch hielt man es für nötig, angesichts einer so weitreichenden Entschließung der Beratung und Willensbildung den entsprechenden Zeitraum zu gewähren. In verschwörerischer Manier warteten die 11 Abgeordneten bis zu dem Zeitpunkt, da die übrigen Abgeordneten gegangen waren, und sie die Mehrheit unter den Anwesenden bildeten. Der Antrag wurde mündlich gestellt und ohne Debatte von der Mehrheit angenommen. Die Unterschrift des Präsidenten, der in diese Verschwörung eingeweiht war, hätte die Entschließung zum Gesetz gemacht, wenn nicht vorher Bhutto sehr energisch reagiert hätte. Er beorderte den Präsidenten von Azad Kashmir nach Rawalpindi und ließ ihn vier Tage auf eine Audienz warten. Der Präsident durfte erst zurückfahren, nach dem er sich schriftlich verpflichtet hatte, der genannten Entschließung seine Unterschrift zu verweigern.


In Azad Kashmir war die Sache damit vorerst beigelegt, aber der Vorgang hatte auf die religiösen Kreise in Pakistan eine Signalwirkung. Man glaubte nun zu wissen, wie man Bhutto am empfindlichsten treffen könne. Insbesondere in Punjab leben einige Zeitschriften nur davon, dass sie regelmäßig gegen die Ahmadiyya schreiben, Die Organisation Tahrik-i Khatam-i Nabuwat 56) wurde neu organisiert und hielt wieder Konferenzen und Kongresse ab. Sie erzeugte dadurch die Atmosphäre von 1952/1953.


Die Eskalation war der Ahmadiyya seit langem deutlich geworden. Deshalb hatte man auch dort begonnen, sich auf eine Konfrontation vorzubereiten. Alle Mitglieder wurden aufgefordert, das Fahrradfahren zu üben und möglichst lange Strecken zurückzulegen 57). Zur Teilnahme am Jahrestreffen der Jugendorganisation (Khuddam al-Ahmadiya) in Rabwah im Oktober 1973 wurden die Mitglieder aufgefordert, die Reise möglichst auf Fahrrädern durchzuführen. Insgesamt 1,600 Jugendliche folgten dieser Aufforderung. Darunter befanden sich Gruppen aus Karachi und Sind, die Strecken bis zu l.OOO Kilometer zurückgelegt hatten 58). Da aber Fahrräder als Fortbewegungsmittel genauso wie Automobile Strassen und Wege benötigen, die in Krisenzeiten blockiert werden können und daher nur bedingt zu gebrauchen sind, sollten wohlhabende Ahmadis außerdem noch Pferde halten und reiten lernen. In Rabwah fanden wiederholt Wettkämpfe statt, an denen bis zu 1O2 Pferde teilnahmen 59). Während einer Reise nach London im Juli/August 1973 forderte Mirza Nasir Ahmad in einer Rede alle Ahmadis auf, stets eine Schleuder und fünf Steine bei sich zu tragen 60). Er sagte, der Sinn dieser Maßnahme wird jedem klar werden, wenn einmal die Situation gekommen sei. Dies war als ein Aufruf zur Bewaffnung gedacht. Er konnte aber wegen seines Aufrufes juristisch nicht belangt werden, weil Schleuderbesitz nirgends in der Welt genehmigungspflichtig ist oder unter Strafe steht. Jedem sorgfältigen Beobachter dürfte spätestens bei diesem Aufruf klar geworden sein, dass die Ahmadiyya diesmal entschlossen war, Widerstand zu leisten.


Das gestiegene Selbstbewusstsein der Ahmadiyya führte dann
auch zu dem entscheidenden Fehler, auf den ihre Gegner seit langem gewartet hatten. Sie ist dabei ohne es zu ahnen, einem vermutlich von langer Hand vorbereiteten Plan ihrer Gegner zum Opfer gefallen. Folgendes war geschehen: Am 22. Mai 1974 ertönten die bekannten Parolen der Ahmadiyya-Gegner im Bahnhof von Rabwah, wo gerade der Chanab-Express hielt, mit dem eine rechtsgerichtete Studentengruppe vom Nishtar Medical College, Multan, eine Reise nach Peshawar unternahm. Die Studenten sollen, Berichten zufolge, durch die nahen Strassen gezogen sein und Frauen belästigt haben. Bevor ihr Zug weiterfuhr, verkündeten sie ihre Absicht, auf der Rückkehr am 29. Mai ihre Demonstration zu wiederholen. Als am genannten Tag der Zug im Rabwah-Bahnhof hielt, stand dort eine kampfbereite Truppe der Ahmadiyya, die die Studenten aus dem Zug herauszerrte und sie verprügelte. Dabei erlitten einige der Studenten leichte Verletzungen, konnten aber die Reise fortsetzen und ließen sich erst in Multan medizinisch versorgen 61). Die pakistanische Presse verbreitete übertriebene und entstellte Meldungen über den Vorfall. Es wurde behauptet, dass 35 Studenten die Ohren und Nasen durch die Ahmadis abgeschnitten worden seien. Diese Meldung löste eine Verfolgungswelle gegen die Ahmadis in ganz Pakistan aus, in deren Verlauf nach offizieller Version 42 Menschen umkamen; darunter sollen sich 27 Ahmadis befunden haben, die restlichen Opfer waren angreifende Nicht-Ahmadi-Muslime, die von den Ahmadis in Selbstverteidigung erschossen wurden 62). Überall, wo die Ahmadis sich verteidigten, wurden sie verhaftet, weil sie gegen den Rat der Behörden, sich nicht zu wehren,  gehndelt hatten. Polizeischutz wurde nicht geboten und nirgends hielt es die sonst so schiesswütige Polizei für angebracht, die Angreifer daran zu hindern, Häuser, Moscheen, Bibliotheken und Läden der Ahmadis zu zerstören bzw. Menschen umzubringen, die sich dort verbarrikadierten. Die Verfolgungen waren im Punjab am schlimmsten. Die Ahmadis wurden einem rigorosen sozialen Boykott unterworfen, der auf Geheiß der religiösen Führer, über sie verhängt worden war und teilweise heute noch andauert 63). In verschiedenen Städten des Landes wurden Ahmadis gezwungen, ihr Hab und Gut zu verlassen und in Rabwah Asyl zu suchen. Seit Juni 1974 stieg die Einwohnerzahl von Rabwah von 20.OOO auf über 4O.OOO. Im ganzen Land wurden Ahmadi-Angestellte und Beamte teils zwangsweise suspendiert, teils auf ihren eigenen Antrag beurlaubte. Tausende von ihnen durften ihren früheren Dienst nicht wieder aufnehmen. Im ganzen Land wurden  systematisch im Auftrag der religiösen Parteien Listen der Ahmadis angefertigt, insbesondere von Personen, die hohe Positionen in der Verwaltung bekleiden 64). Die Namen der Ahmadi-Offiziere in den Streitkräften wurden wiederholt in den Zeitungen veröffentlicht 65).

Ein Geschäftsordnungsantrag der Opposition im Nationalparlament, mit dem eine Debatte über die Ahmadiyya erzwungen werden sollte, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass über diese Frage im Nationalparlament nicht verhandelt werden könne, da für, den Vorfall nur die Provinzregierung von Punjab zuständig sei 66). Auch Bhutto äußerte sich in einer Rede vor dem Parlament negativ über den Antrag und brachte seine Empörung über die Kräfte zum Ausdruck, die angeblich mit den Feinden Pakistans jenseits der Grenzen zusammenarbeiteten. Er sah zwischen dem Vorfall in Rabwah und der, indischen Atomexplosion im gleichen Monat einen Zusammenhang 67). Am 13. Juni gab Bhutto bekannt, dass die Frage doch noch vom Parlament entschieden werden sollte 68). Der Landtag der North-West-Frontier Province (NWFP) verabschiedete am 19. Juni einstimmig eine Resolution, in der die Zentralregierung aufgefordert wurde, die Ahmadiyya zu einer nicht-islamischen Minderheit zu deklarieren 69). Ein ähnlicher Antrag im Landtag von Punjab wurde am 25. Juni aus formalen Gründen abgelehnt 70). Ebenso konnte die Opposition im Landtag von Sind eine Debatte über einen gleichlautenden Antrag nicht erzwingen 71). Am 30. Juni setzte das Parlament auf Antrag des Ministers für Justiz, Abdul Hafeez Pirzada, einen Sonderausschuss ein, dem alle Mitglieder des Parlaments angehörten, Zu seinen Aufgaben wurde folgendes bestimmt:


a. Die Frage nach dem Status der Personen im Islam zu diskutieren, die nicht an die Finalität des Prophetentums von Muhammad glauben;


b. Vorschläge zur Lösung dieser Frage zu unterbreiten.


Gleichzeitig wurde eine Resolution der Opposition an den Ausschuss verwiesen, worin das Parlament aufgefordert wurde, durch eine entsprechende Änderung der Verfassung die Anhänger von Mirza Ghulam Ahmad zu einer nicht-islamischen Minorität zu deklarieren 72).

 
Der Ausschuss nahm am 1. Juli 1974 seine Tätigkeit auf und forderte interessierte Institutionen und Personen auf, ihre Stellungnahmen und Vorschläge einzureichen. Die Zahl der eingegangenen Schriftstücke soll mehrere Hundert betragen haben. Die Mitglieder des Ausschusses bestimmten aus ihrer Mitte 4O Personen, die die Verhandlungen durchführen sollten. In der Praxis zeigte sich, dass der Ausschuss seine Hauptarbeit nur darin sah, die Oberhäupter der beiden Ahmadiyya-Gruppen über die Lehren der Ahmadiyya zu befragen. Es sollen dabei aus insgesamt 8OO Einzelfragen, die dem Ausschuss zugeschickt worden waren, ca. 80 ausgewählt und an Mirza Nasir Ahmad und Maulavi Sadr-ud-Din 73) gerichtet worden sein. Die Verhandlungen fanden hinter verschlossenen Türen statt. Bislang sind weder Verhandlungsprotokolle noch sonstige Einzelheiten veröffentlicht worden. Bhutto versicherte kürzlich, dass dies in nicht allzu ferner Zeit nachgeholt werden soll 74).

Alle Parteien waren im Grunde vom ersten Verhandlungstag an darüber einig, wie die Entscheidung gefällt werden soll, wollten aber auf einen Anschein der Objektivität und der Sorgfalt bei der letzten Entscheidung nicht verzichten. Unter den Beteiligten befanden sich namhafte Juristen Pakistans, die gewiss darüber im klaren waren, dass der zu vollziehende Schritt verfassungsrechtlich auf schwachen Füssen stand. Gerade deshalb wurden die formal parlamentarischen Regeln sehr genau beachtet, damit man sich hinter diesen verstecken konnte. Die Entscheidung sollte ausdrücklich einen demokratischen Anschein haben.

Am 7. September 1974 beschloss das Parlament auf Antrag von 7 Abgeordneten, die jeweils eine Partei bzw. Fraktion des Parlaments repräsentierten, einstimmig den Paragraphen der Verfassung, der die religiösen Minderheiten in Pakistan aufzählt, dahingehend zu ergänzen, dass die beiden Gruppen der Ahmadiyya neben den Christen, Hindus und Buddhisten darin aufgenommen werden sollten. Des weiteren beschloss man, im Paragraphen 26O eine Definition des "Nicht-Muslims" einzufügen, der zufolge jeder, der nicht an die absolute und uneingeschränkte Finalität  des Propheten Muhammad glaubt oder nach Muhammad sich selbst als einen Propheten bezeichnet, ganz gleich in welchem Sinne auch immer, oder einen anderen als solchen anerkennt, fortan nach der Verfassung und dem Gesetz kein Muslim ist. Ferner wurde beschlossen, im Strafgesetzbuch unter Sektion 295(A) die folgende Erläuterung einzufügen: Ein Muslim, der nicht an den Glaubenssatz der Finalität des Prophetentums Muhammads, wie sie im Paragraphen 260(3) der Verfassung festgelegt ist, glaubt, nicht danach handelt oder seine falsche Auffassung propagiert, wird bestraft. Entsprechende legislative und prozedurale Ergänzungen sind in den relevanten Gesetzen, z.B. "The  National Registration Act. 1973" und in The Electoral Rolls Rules, 1974, vorzunehmen 75).                                     

Noch während die Verhandlungen des Ausschusses stattfanden, verabschiedete Azad Kashmir am 24. August seine Verfassung, die unter anderem folgende Punkte enthält; Die Verfassung deklariert den Islam als die Staatsreligion und definiert einen Muslim als eine Person, die an folgendes glaubt: die Einheit Gottes; (die Existenz) der Engel; die Bücher Gottes, wovon der Koran das letzte Buch darstellt; die Propheten und die uneingeschränkte Finalität des Prophetentums Muhammads; den Tag des Jüngsten Gerichts und an alle Ge- und Verbote des Korans und der Sunna 76).


Es gibt Mutmassungen darüber, wie Bhutto, der ja anerkannterweise kein religiöser Fanatiker ist, sich dazu hinreißen ließ, eine derartige unzeitgemäße Entscheidung zuzulassen. Berichten zur Folge soll er von König Faisal anlässlich der islamischen Gipfelkonferenz im Februar 1974 in Lahore dazu aufgefordert worden sein 77). Man erinnere sich daran, dass König Faisal während seines Aufenthaltes in Pakistan tatsächlich eine derartige Petition empfangen hatte, die ihm von den religiösen Parteien des Landes übergeben worden war, und in der er aufgefordert wurde, seinen Einfluss in dieser Sache auf die pakistanische Regierung geltend zu machen, Außerdem hatte die Konferenz der islamischen Organisation Rabitat al-Alam al-Islami 78), die vom 6.-1O. April 1974 in Mekka stattfand, unter anderem folgende Resolution verabschiedet:


l. Die islamischen Organisationen sollten die subversiven Aktivitäten der Ahmadiyya in Schulen, Tempeln (Moscheen) und Waisenhäusern überall genau beobachten und diese entlarven. Sie sollten die Bevölkerung belehren, wie sie sich vor ihnen schützen kann.


2. Die falschen Lehren dieser Gruppe sollten bekannt gemacht werden. Außerdem sollte allgemein klar gemacht werden, dass diese Gruppe den Weg des Islam verlassen habe.


3. Gegen die (Mitglieder der) Ahmadiyya sollte ein allgemeiner sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Boykott verhängt werden. Heirat mit Ahmadis sollte genauso verboten werden wie die Zulassung der Beerdigung ihrer Toten auf den Friedhöfen der Muslime, weil sie als Nicht-Gläubige angesehen werden.


4. Die islamischen Staaten sollten aufgefordert werden, auf dem Gebiet der religiösen Tätigkeit und Kultur alle Aktivitäten der Ahmadiyya zu verbieten und ihre Besitzungen (gemeint sind Moscheen, Schulen und sonstige Einrichtungen) an die wahren Muslime auszuhändigen.


5. Die Fotokopien aller Ahmadi-Verfälschungen des Koran sollten veröffentlicht werden. Den Ahmadis sollte die Übersetzung des Koran untersagt werden, Die Aufmerksamkeit (der Muslime) sollte auf diese Gefahr gelenkt werden. Die Verbreitung dieser Übersetzungen sollte untersagt werden.


6. Alle Gruppen, die vom Islam abweichen, sollten genauso wie, die Ahmadiyya behandelt werden 79).


Es ist richtig, dass diese Organisation keinen offiziellen Charakter besitzt und lediglich einen losen Zusammenschluss der islamischen Gruppen und Einzelpersonen darstellt, die in privater Hinsicht Mitglieder sind und in keiner Weise die jeweiligen Regierungen repräsentieren. Die Jama’at-i Islami hat in den letzten Jahren in der Zentrale dieser Organisation sehr großen Einfluss gewonnen. Insbesondere scheinen die Veröffentlichungsorgane fast ohne Ausnahme in ihren Händen zu sein. Der Chefredakteur des The Journal of Muslim World League ist ebenso ein Mitglied der Jama’at-i Islami wie die meisten Autoren der bisher veröffentlichten Beiträge in dieser Zeitschrift. Wichtig ist ferner die Tatsache, dass diese Organisation von der Regierung von Saudi-Arabien ins Leben gerufen wurde und in der Außenpolitik des Landes eine wichtige Rolle spielt. Daher dürfte die Annahme nicht abwegig sein, dass eine derartige Empfehlung dieser Organisation von der pakistanischen Regierung, die mit allen Mitteln Pakistan als ein mustergültiges islamisches Land präsentieren möchte, sofort in die Tat umgesetzt werden würde. Ob dies auch tatsächlich zu den erhofften Geldzuwendungen aus Saudi-Arabien, Libyen und anderen arabischen Ländern führen würde, muss abgewartet werden.

Ohne Zweifel hat aber diese Maßnahme die Popularität von Bhutto in Pakistan gesteigert. Seine Partei bekam nach dem 7. September einen beispiellosen Zulauf von Abgeordneten sowohl im Nationalparlament, wo bisher 7 Abgeordnete zu seiner Partei übergewechselt sind 80), als auch im Provinzparlament von Punjab, wo bislang 1O Abgeordnete aus den oppositionellen Parteien ihren Eintritt in die PPP erklärt haben 81). Die PPP steht heute in der Gunst der Wähler sehr hoch, und es wird nicht ausgeschlossen, dass Bhutto vorzeitig neue Wahlen ausschreibt, die er ohne Zweifel gewinnen dürfte. Er lässt sich neuerdings keine Gelegenheit entgehen, ohne darauf hinzuweisen, dass er dem Islam einen sehr großen Dienst erwiesen habe. Wenn man von der Frage der Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung absieht, muss man zugeben, dass Bhutto sich innenpolitisch sehr klug verhalten hat. Er hat eine populäre Forderung der Opposition, die ihn ohne Zweifel hätte politisch ruinieren können, für seine Zwecke umzuformen gewusst. Von seiner Warte aus gesehen hat er einen Schachzug im politischen Spiel gewonnen, worüber er sich mit Recht freut. Es ist aber makaber, wenn er die Ahmadiyya auffordert, ebenfalls Freude über die Entscheidung des Parlaments zu empfinden 82).


IV

Der Ausschluss der Ahmadiyya aus dem Islam durch das Parlament dürfte unweigerlich zu weiteren ähnlichen Begehren gegen andere Sekten und Bewegungen führen. Wie die Verfasser des Munir-Reports feststellten, gibt es fast keine Richtung im Islam, die nicht von anderen als "Kafir" bezeichnet wird. Daher warnte das Gericht die Politiker davor, sich in diese Angelegenheit einzumischen.

" … and our politicians should understand that if Divine commands cannot make or keep a man a Musulman, their Statutes will not" 83).

Die gegenwärtige pakistanische Regierung hat genau diesen Fehler begangen. Die Finalitätslehre ist nunmehr zum Bestandteil der Verfassung gemacht worden. Gedenkt die Regierung etwa auch das Sabb-i Sahaba (Beschimpfung derjenigen Jünger Muhammads, die angeblich Ali zweimal daran hinderten, die Nachfolge des Propheten anzutreten) durch die Schiiten unter Strafe zu stellen?

Wie wird mit denen verfahren, die nicht an das Dogma glauben, dass der Prophet nur aus Licht bestanden und daher keinen Schatten geworfen hätte? Es gibt unzählige weitere Streitpunkte zwischen den Richtungen des Islam, die sie dazu veranlassen, sich gegenseitig das Recht abzusprechen, sich als Muslim zu bezeichnen. Gedenkt die pakistanische Regierung den einmal eingeschlagenen Weg weiter zu verfolgen 84)? Bhutto ist trotz seiner Fähigkeiten als Politiker nicht in der Lage gewesen, sich vor dem religiösen Wahn seiner Landsleute zu schützen,, Die religiösen Parteien, die ihm auf dem politischen Parkett nicht beikommen konnten, haben ihn dorthin gezerrt, wo die Politik aufhört und der Fanatismus anfängt. Der bisher schwächste Premierminister, Khawaja Nazim-ud-Din5 besaß die Stärke, sich von den religiösen Fanatikern nicht in ein undemokratisches Abenteuer hineinzerren zu lassen, wogegen Bhutto, sicherlich der Begabteste aller bisherigen Regierungschefs, sich bereitwillig für eine bedenkliche Tat missbrauchen lässt. Ein unverständlicher Vorgang, der nur eines offenbart, dass es Bhutto wenig daran gelegen ist, die Menschenrechte und die Gewissensfreiheit der Bürger Pakistans zu schützen, wie es nach der Verfassung seine Pflicht gewesen wäre.


Es ist unverständlich, wie der Jurist Bhutto die Entscheidung über eine religiöse Frage dem Parlament überlassen konnte, zumal verfassungsrechtlich das Parlament in keiner Weise befugt ist, über die Zugehörigkeit religiöser Gruppen und Bewegungen zum Islam zu befinden,. Weder das pakistanische Parlament noch die Parlamente anderer islamischer Länder haben einzeln oder  gemeinsam das Recht, über religiöse Fragen Urteile abzugeben 85). Der Islam kennt keine Instanz, die etwa dem Papst im Katholizismus gleichzusetzen wäre und deren Urteile für die Gläubigen verbindlich wären 86). Der übliche Weg im Islam für solche Fälle ist die Verkündigung von Fatwas durch einzelne oder mehrere Gelehrte. Allerdings ist die Befolgung dieser Fatwas jedem einzelnen Muslim überlassen. Der zweite Weg, der so gut wie nie in der islamischen Geschichte beschritten wurde, aber dennoch als eine der Quellen des islamischen Rechts gilt, ist der des Ijma’ (die einhellige Meinung der Gläubigen bezüglich einer Rechts oder Glaubensfrage) 87). Bhutto war gut beraten, als er die Durchführung eines Referendums in Pakistan in diesem Zusammenhang ablehnte 88), wobei er wohl weniger daran dachte, dass ein Referendum keinen Ijma’ der Umma darstellen könne, was ohne Zweifel zutreffen würde. Er ließ seine Ablehnung damit begründen, dass die pakistanische Verfassung die Institution des Referendums nicht kennt. Selbst ein Referendum in der ganzen islamischen Welt wäre so lange kein Ijma’, so lange nicht alle Muslime ohne Ausnahme die gleiche Meinung vertreten würden. Abgesehen von den technischen Schwierigkeiten, die die Durchführung eines derartigen Referendums unmöglich machen, ist mit Sicherheit damit zu rechnen, dass bedeutende Gemeinden der Muslime nicht einverstanden sein dürften, die Ahmadiyya zu einer selbständigen und vom Islam losgelösten Religion zu deklarieren. Sie ist immerhin die einzige missionierende Bewegung im Islam, die mit einigem Erfolg die Menschen für den Islam zu gewinnen sucht. Für Muslime in Europa, den USA und in Afrika ist die Ahmadiyya nun seit über 5O Jahren, dank ihrer Missionen und Moscheen, so etwas wie die einzige lebendige islamische Institution.


Die pakistanische Verfassung garantiert die religiöse Freiheit 89). Daher besteht verfassungsrechtlich auch keine Möglichkeit des Verbots der Ahmadiyya, die ausdrücklich keine politische Partei sein will. Dies ist sicherlich auch nicht in Erwägung, gezogen worden. Trotzdem könnte die Regierung versucht sein, dem Beispiel Syriens 90) folgend die Aktivitäten der Ahmadiyya zu unterbinden und das von der Sadar Anjuman Ahmadiyya verwaltete Vermögen zu beschlagnahmen. Schritte in dieser Richtung werden von den religiösen Parteien bereits seit langem gefordert. Einiges spricht dafür, dass die Regierung auch in dieser Richtung etwas vorhat. Denn Grundbesitz zweier Ahmadi-Organisationen Sadar Anjuman Ahmadiyya und Anjuman Tahrik-i Jadid 91) in Sind ist sämtlich unter dem Vorwand der Bodenreform seit einiger Zeit beschlagnahmt worden, obwohl vergleichbare Institutionen anderer religiöser Gruppen davon ausgenommen sind. Berichten zufolge sind die Konten der Ahmadi-Organisationen bei den Banken Pakistans eingefroren worden. Von dieser Maßnahme sollen sogar Privatpersonen betroffen sein. Es sieht ganz danach aus, als ob die Regierung die wirtschaftliche Potenz der Ahmadiyya brechen will. Auch Schulen und Ausbildungstätten der Ahmadiyya, die zu den besten des Landes gezählt werden, sind verstaatlicht worden, obwohl Schulen anderer Religionsgemeinschaften ausdrücklich aus dem Plan der Verstaatlichungen ausgenommen sind 92). Die Hoffnung der Ahmadiyya, nach der Entscheidung des Parlaments würden ihr wenigstens die Rechte der Minderheiten zugebilligt werden, scheint sich ebenfalls nicht zu bewahrheiten. In diesem Zusammenhang hätte ihr zum Beispiel das Recht zugestanden werden müssen, ihre Schulen selbst verwalten zu dürfen. Denn die Verfassung garantiert den religiösen Gruppen das Recht auf die ungehinderte Ausbildung der eigenen Kinder nach den Prinzipien und Lehren der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Statt dass man der Ahmadiyya nach der Entscheidung des Parlaments die Schulen und Colleges zurückgibt, hat man hoch qualifizierte Lehrer dieser Schulen an andere unbedeutende Schulen in Kreisstädten und Dörfern versetzt. An ihrer Stelle wurde weit weniger qualifiziertes Personal nach Rabwah entsandt.


Beobachter der Entwicklungen in diesem Zusammenhang können sich des Eindrucks nicht erwehren, dass anscheinend der Regierung nicht sehr daran gelegen ist, der Ahmadiyya als einer religiösen Minderheit die verfassungsmäßig verbrieften Rechte angedeihen zu lassen. Diese Vermutung wird indirekt dadurch bestätigt, dass man einerseits im 2. Änderungsgesetz für das Jahr 1974 davon spricht, der Ahmadiyya eine angemessene Vertretung in den Landesparlamenten zu gewähren, andererseits aber es unterlässt, die Voraussetzungen für diese Vertretung zu schaffen. Die dort genannte Repräsentation (Punjab 3 Abgeordnete; Sind 2; NWFP 1; Baluchistan l) entspricht dem Stand der Sitze für religiöse Minderheiten für die Zeit, bevor die Ahmadiyya dazu gezählt wurde 93). Diese Mandate waren seinerzeit für ca. l Million Angehörige der Minderheiten geschaffen worden, die außerdem noch aktives und passives Wahlrecht bei den allgemeinen Wahlen erhielten. Wenn man so will, hatten sie zwei Stimmen; mit der einen Stimme durften sie mitbestimmen, wer sie als eine Minderheit in den Provinzparlamenten vertreten sollte, und mit der anderen waren sie bei den allgemeinen Wahlen dabei. Man hätte annehmen können, dass nun, wo die 3 Millionen Ahmadis hinzugekommen sind, man die Zahl der Sitze für Minderheiten erhöhen würde. Es kam aber leider anders. Das genannte 2. Änderungsgesetz legte den Grundstein für die Aberkennung des allgemeinen Wahlrechts für Angehörige der religiösen Minderheiten, die mittlerweile über 7% der Gesamtbevölkerung darstellen. Das 2. Änderungsgesetz sieht legislative und prozedurale Ergänzungen u.a. in „The Electoral Rolls Rules, 1974" vor. Augenfällig ist, dass bisher weder im Personalausweis eine Rubrik für die Eintragung der Religionszugehörigkeit vorgesehen war noch die Registrierungsbögen der Wählerlisten eine derartige Rubrik enthielten. Erst nach der Deklarierung der Ahmadiyya zu einer nicht-islamischen Minderheit entschloss man sich, sowohl im Personalausweis als auch in den Wählerlisten eine Rubrik für die Religionszugehörigkeit einzuführen. Es fragt sich, wozu diese Eintragung dienen soll, da die pakistanische Verfassung nur ein integriertes Wahlsystem kennt, wonach jeder Pakistani unabhängig von seiner Religionszugehörigkeit bei den allgemeinen Wahlen ein Stimmrecht besitzt. Die Vermutung liegt nahe, dass möglicherweise eine Änderung des Wahlrechts erwogen wird. Wenn dies zutreffen sollte, müsste man annehmen, dass die Angehörigen der religiösen Minderheiten sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht bei den allgemeinen Wahlen verlieren sollen. Sie würden danach nur noch ihre Vertreter in den Provinzparlamenten wählen dürfen. Der Grund für eine derartige drastische Maßnahme kann nur darin liegen, dass Bhutto Angst davor hat, die Ahmadiyya könne sich einer anderen Partei zuwenden.

V

Die Frage, wie die Ahmadiyya die schlimmste Krise ihrer bisherigen Geschichte überstehen wird, ist schwer zu beantworten. Ahmadis sind im Allgemeinen sehr religiös und haben immer wieder auf Fehlschläge mit vermehrtem Eifer und verstärktem Elan reagiert. Mirza Bashir Ahmad, ein Sohn des Gründers der Ahmadiyya, verglich das Schicksal dieser Bewegung mit dem des Christentums. Er sagte, Jesus Christus sei von seinen Jüngern, die ja lediglich zwölf an der Zahl gewesen sind, verlassen worden; er musste am Kreuz hängen und nach seiner Rettung auswandern.
Trotz dieser bescheidenen Anfänge und der dreihundert jährigen Verfolgung ist heute das Christentum zahlenmäßig die verbreitetste Religion in der Welt, Warum sollte dann die Ahmadiyya, deren Mitgliederzahl beim Tode ihres Gründers eine halbe Million erreicht hatte, nicht am Ende ebenfalls als Siegerin hervorgehen? Gewollt oder ungewollt wählte er das Beispiel des Christentums, dessen Gründer und Gemeinde nach Ahmadiyya-Auffassung das Ursprungsland verlassen mussten. Steht etwa der Ahmadiyya das gleiche Schicksal bevor? Sollte dies eintreffen, so würden die gläubigen Ahmadis darin die Bestätigung für Mirza Ghulam Ahmads Anspruch auf die Inkarnation Christi in seiner Person sehen. Trotz dieser Auslegung dürfte sich ein solcher Schlag auf die Aktivitäten der Ahmadiyya und auf ihre Organisation auswirken. Sie würde aber deshalb nicht um ihre Existenz fürchten müssen. Einen noch größeren Schaden, als ihn die Ahmadiyya davontragen würde, dürfte am Ende der Islam, den zu schützen angeblich alles geschah, erleiden. Es würde sich vielleicht um einen irreparabelen Schaden handeln. Die Behauptung von Maulana Ansari, diese Entscheidung hätte das Ansehen von Pakistan im Ausland gefördert 95), ist längst durch  die internationale Presse widerlegt worden 96). 
 
Ob die Ahmadiyya ihr Zentrum aus Pakistan abziehen und in ein europäisches oder afrikanisches Land verlegen wird, steht noch nicht fest. Jede derartige Absicht wird von der Ahmadiyya dementiert. Die "Akhbar al-Alam al-Islami“, Mekka, meldeten am 11. November 1974 den Austritt Hunderttausender von Ahmadis aus der Ahmadiyya. Die Zahl  der erzwungenen und teilweise freiwilligen Austritte ist in Wirklichkeit sehr begrenzt. Eher ist die Zahl derer hoch, die Pakistan für immer verlassen wollen. Sie wollen im Ausland um Asyl nachsuchen. Das Leben für sie ist in Pakistan unsicher und sogar gefährlich geworden. Viele haben ihre Existenzgrundlage verloren, und ihnen wird ein neuer Anfang von den Behörden und Konkurrenten äußerst schwer gemacht.


Die Entscheidung in Pakistan dürfte für die Ahmadiyya nicht nur dort, sondern überall in der islamischen Welt Folgen haben. Berichten zufolge soll inzwischen die höchste Instanz in islamischen Angelegenheiten Jordaniens ebenfalls eine Empfehlung zum Ausschluss der Ahmadiyya aus dem Islam ausgesprochen haben 97). Der Generalsekretär des Islamischen Sekretariats, al-Tahami, kündigte im September 1974 an, dass seine Organisation allen islamischen Staaten eine Empfehlung zuschicken wird, dem Beispiel Pakistans zu folgen 98).


Ungeachtet der Erschwernisse für die Ahmadis in Pakistan und des Gefühls der unrechtmäßigen Behandlung würden Mitglieder der Ahmadiyya wohl kaum zu Regierungsfeinden sich entwickeln 99). Sie sind loyale Staatsbürger, die die klassisch-islamische Lehre der unbedingten Loyalität selbst gegenüber den ungerechten Herrschern voll anerkennen und danach handeln. Die Zeitungen der Ahmadiyya weisen immer wieder darauf hin, dass die Ahmadiyya für Pakistan mitgekämpft habe und daher dieses Land als ihr Mutterland betrachtet. Die Ahmadis sind zur Zeit vollauf damit beschäftigt, Busse für ihre Sünden zu tun, denn in ihren Augen ist dies eine Erprobung Gottes. Den Anspruch auf den Islam wollen sie und können sie nicht aufgeben. Ob sie allerdings ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit etwas ändern sowie die innere Struktur der Organisation modifizieren werden, bleibt noch abzuwarten. Ende Dezember 1974 fand die traditionelle Jahresversammlung der Ahmadiyya in Rabwah ohne die gefürchteten Störungen statte, Eine Stunde nach dem Abschluss am 28. Dezember 1974 verwüstete ein Erdbeben mehrere Ortschaften im Norden des Landes,.Dabei sollen mindestens 5.000 Menschen den Tod gefunden haben und weitere 50,000 verletzt worden sein. Die Ahmadiyya-Presse betrachtet dieses Ereignis als eine Strafe Gottes für die ungerechte Behandlung der Ahmadiyya. "al-Fazal" veröffentlichte Berichte aus dem Erdbebengebiet anstelle des üblichen Leitartikels. "al-Furqan" ist im Februar-Heft noch deutlicher geworden und bringt die Ereignisse der letzten acht Monate in Zusammenhang. Man erinnere sich daran, dass Mirza Ghulam Ahmad eine Reihe von Prophezeiungen veröffentlicht hatte, die Erdbeben in verschiedenen Teilen der Welt als Strafe Gottes für die Menschen und als ein Zeichen für seine eigene Person voraussagten.



Anmerkungen:


1) Ali, Muhammads Mirza Ghulam Ahmad of Qadian. Lahore: Anjuman Isha’at-i Islam» 1959; Dard, Abdur Rahim: Life of Ahmad. Rabwah: Oriental and Religious Publ. 195O.


2) Arya Samj wurde 1875 vom Dayanand Sarasuti gegründet. Diese Bewegung des radikalen Hinduismus lehnt ausländische Religionen für Indien ab, womit sowohl das Christentum als auch der Islam gemeint sind»


3) Baljon, J.M.S.: The reforms and religious ideas of Sir
Sayyid Ahmad Khan. Lahore: Sh. Muhammad Ashraf. 1970. XI+ 160 S.

4) Nach der herrschenden Meinung sind Ginnis aus rauchlosen Flammen entstanden; sie besitzen Intelligenz, können in verschiedener Gestalt erscheinen und sind imstande, schwere Arbeiten mühelos zu verrichten. Khan war der Auffassung, dass damit Beduinen oder andere unzivilisierte Völker gemeint sind. Die Ahmadiyya teilt diese Meinung, ergänzt sie aber dahingehend, dass es sich hierbei um Bergvölker handelt, die in unwegsamem Gelände leben und daher nur selten in Erscheinung treten. Siehe auch: Zbinden, Ernst: Die Djinn des Islam und der altorientalische Geisterglaube. Bern: Haupt. 1953.

XVI + 162 S.

5) Ahmed, Munir D.: Hadith in the Ahmadiyya theology. Vortrag gehalten vor dem 29. Internationalen Orientalisten-Kongress in Paris, Juli 1973.


6) Ausgehend von Vers 2:1O6 des Koran entwickelten die muslimischen Theologen das Dogma der abrogierenden und abrogierten Verse im Koran. Die Zahl der betroffenen Verse wird auf etwa 5OO geschätzt. Der indische Gelehrte Shah Wali Allah Dihlavi (17O3-1762), der den indischen Islam nachhaltig beeinflussen sollte, lehnte dieses Dogma grundsätzlich ab. Es gelang ihm, für fast alle Streitfälle plausible Erklärungen zu finden und die scheinbar gegensätzlichen Ge- und Verbote miteinander zu harmonisieren. In fünf Fällen musste er sich aber geschlagen geben. Sir Sayyid Ahmad Khan und Mirza Ghulam Ahmad nehmen für sich in Anspruch, auch diese fünf Fälle gelöst zu haben. Für die Darstellung des Problems aus Ahmadiyya-Sicht siehe: Nadhir, Qadi Muhammad: Qur’an-i majid main koi ayat mansukh nahin (Kein Vers des Koran ist abrogiert). In: al-Furqän. Rabwah. Jg. 19 (Juli 1969) Nr. 7. S. 17-78. Für den Standpunkt der Muslime im allgemeinen siehe: Khan, Qamaruddin: Incidence of abrogation (Naskh) in the Qur'an. In: Iqbal. Lahore. Jg. 15 (1966) Nr. 1. S. 8-46.


7) Ahmad, Mirza Ghulam: Jesus in India. Being an account of Jesus’ escape from death on the cross and his journey to India. Rabwah: The Ahmadiyya Muslim Foreign Missions. 1962. 143 S.; Ahmad, Khwaja Nazir: Jesus in heaven on earth. Lahore, Woking: The Woking Mosque. 1952. 5OO S.


8) Die Legende von der Himmelfahrt Muhammads gehört zu den Tabus, die von einem Muslim nicht in Zweifel gezogen werden dürfen. Vor einigen Jahren musste der Direktor des Islamic Research Institutes, Islamabad, Professor Fazlur Rahman, seinen Dienst quittieren, weil er unter anderem die Himmelfahrt des Propheten Muhammad in Person ablehnte. Für weitere Informationen zu diesem Thema siehe: Bevan, A.A.; Mohammed ' s ascention to heaven. In: Studien J. Wellhausen gewidmet» 1914. S. 49-61; Horovitz, J.; Muhammeds Himmelfahrt. In: Der Islam. Jg. 9 (1919). S. 159-183; Schrieke, B.: Die Himmelfahrt Muhammeds. In: Der Islam. Jg. 6 (1915/1916). S. 1-30.


9) Ahmad, Mirza Ghulam: Barahin-i Ahmadiyya. Translated by Masum Beg. Lahore: Anjuma Ishaat-i Islam. 1955.


10) Bai’a ist der formale Vorgang der Initiation, durch den die Gefolgschaft dem Imam Treue schwört. Ursprünglich war die Bai’a die Besiegelung des Kaufvertrages durch Handschlag.


11) Spuler, B.: Mahdi. In: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Tübingen. 1960. Bd 4. Sp. 604-605; Hasan, Sa’d Muhammad: al-Mahdiya fi 1-Islam mundhu aqdam al-usur hatta 1-yaum (Das Phänomen des Mahdi im Islam von der frühesten Zeit bis heute). al-Qahira: Dar al-Kitab al-Arabi. 1373/1953. 304 S.


12) Für diesen Zweck verfasste er das Buch: Haqiqat al-wahy (Die wahre Beschaffenheit von der Offenbarung). Rabwah: al-Shirka al-Islamiya. 1968. 72O S. Das Buch enthält eine Reihe von Offenbarungen, die er und seine Anhänger empfangen haben wollen. Die Offenbarungen von Ahmad sind in folgendem Buch chronologisch geordnet: Tadhkira. Rabwah: al-Shirka al-Islamiya. 1969. 1818 S.


13) cf. Ahmads Buch: Barakat al-Du’a (Die Segnungen der Fürbitten), Rabwahs al-Shirka al-Islämiya. 1959.

14) Die übliche Art und Weise für die Mubahala ist im Koran wie folgt beschrieben; "Kommt, lasst uns rufen unsere Söhne und eure Söhne, unsere Frauen und eure Frauen, unsere Leute und eure Leute; dann lasst uns inbrünstig beten und den Fluch. Allahs herabbeschwören auf die Lügner". (Koran 3:62.) Siehe ferner: Strothmann, R.: Die Mubahala in Tradition und Liturgie,, In: Der Islam„ Berlin,, Jg» 33 (1958). S. 5-29.


15) Ahmad, Mirza Ghulams A misunderstanding removed. Rabwah: The Ahmadiyya Muslim Foreign Missions. o.J. 23 S.


16) Siddiqui, Abdul Hameedj Prophethood in Islam. Lahore: Islamic Publications. 1968, 92 S.


17) Koran 33:4O; Calverley, E,E.: Mohammed, seal of the Prophets? Ins Moslem World. Jg. 26 (1936). S. 79-82.


18) Für die Ahmadiyya-Darstellung siehe: Nadhir, Qadi Muhammad: Shan-i khatam al-nabiyin (Die Bedeutung des Siegels der Propheten), Rabwah, 1953, 2O8 S„5 Hübsch, Hadayatullah: Über das "Siegel der Propheten", In: Der Islam. Frankfurt/M. Jg„ 26 (Nov,/Dez„ 19?4) Nr. 301. S. 3-7 u. 11-12. Für die Polemik von al-Azhar gegen die Ahmadiyya siehe: "Wrong interpretation of Ahmadiyya about the seal of the Prophets". In: Majallat al-Azhar, al-Qahira, Jg„ 34 (1963) Nr. 9/1O. S. 1-6.


19) Koran 4:157-158. Für Ahmadiyya-Interpretation siehe: Shams, J.D.: Where did Jesus Die? Rabwah. 1959. XV+184 S. Der Wandel in der Haltung der al-Azhar ist im folgenden Beitrag des damaligen Rektors der al-Azhar-Universität dokumentiert: Shaltout, Mahmoud: The "Ascension" of Jesus. In: Majallat al-Azhar. al-Qahira, Jg„ 31 (1959/1960). S. 189-193.


20) In einem Hadith ist mit den Worten "wa-yada’ al-harb" vorausgesagt worden, dass der Mahdi den Krieg vorübergehend beenden wird.


21) Burney, M.E.: Qadiani Movement. An exposition of the so-called Ahmadiyyat. Durbans Makki Publications. o.J. XIX+ 1OO S. "Phoenix" (Psydo): His holiness, A fearless and frank exposition of the hollowness of Mirza Ghulam Ahmad's claim to Prophethood. Lahore. The Islamic Literature Publ. House, 1970o XIII+-200 S.


22) Fatwa ist die Empfehlung der Gelehrten in einer rechtlichen Angelegenheit, wobei das Recht im Islam alle Bereiche des zivilen und religiösen Lebens abdeckt.


23) Sadar Anjum Ahmadiyya wurde im Jahre 1906 gegründet.


24) Auch Gerichte wurden für diesen Zweck eingeschaltet. Uns liegen Unterlagen über die Gerichtsverhandlungen zweier Fälle vor. Bahawalpur (1932) und Dera Ghazi Khan (1971).


25) Mirza Nasir Ahmad vor dem Untersuchungsausschuss des Parlaments. Dawn. Karachi. l, August 1974.


26) Der Majlis-i Ahrar-i Islam wurde vom nationalistischen Flügel der Ulama’ in der Kongress-Partei in den dreißiger Jahren gegründet.


27) Die Jamäeat-i Islämi wurde 1941 von Abul A’la Maududi (geboren 1903) gegründet. Cf. Abbott, Freeland: The Jama’at-i Islami of Pakistan» In? Middle East Journal, Washington. Jg. 11 (1957). S. 37-51;  Saeed, K.B.: The Jama’at-i Islami Movement in Pakistan. In: Pacific Affairs. Jg. 3O (1957). S. 59-68; Ahmad, Aziz: Maududi and orthodox fundamentalism in Pakistan. In: Middle East Journal. Jg. 21 (1967). S. 369-380.


28) Ähnliche Anschuldigungen hat es im Mittelalter gegen die Nizari-Ismailiten gegeben, denen zufolge die Oberen der Gruppe den Sektenmitgliedern im Rauschzustand ein in den Bergen verborgenes "Paradies" vorführten, dessen Freuden sie nach ausgeführtem Morde an Gegnern der Gruppe auskosten durften.


29) Ahmad, Mirza Ghulam; Kashti-ye Nuh (Die Arche Noahs). Rabwah. 1956.


30) Report of the Court of Inquiry constituted under Punjab Act II of 1954 to enquire into the Punjab Disturbances of 1953. Lahore: Govt. Printing Press. 1954. (Im folgenden Munir-Report genannt.)


31) Ebenda, S. 87-88.


32) Ebenda, S. 197.


33) Ebenda, S. 18; Ahmad, Mirza Ghulam: Tadhkirat al-shahadatain (Erinnerung an die zwei Märtyrer). Rabwah. 1967. 128 S.; Rafiq, B.A.: The life of Hazrat Sahibzada Abdul Latif. London: London Mosque. o.J. 2O S.


34) Munir-Report. S. 18.


35) Es handelt sich hierbei um den Nachdruck der Aufsätze von Maududi, die in den Jahren 1942-1945 in der Zeitschrift "Tarjuman al-Qur’an" erschienen waren. Weitere Publikationen zu diesem Thema: al-Samara’i, Nu’man Abd al-Rahman: Ahkam al-murtadd fi l-Shari’a al-Islamiya (Bestimmungen über den Apostaten im Islam). Bairut: Dar al-Arabiya. 1968. 391 S.; Rahman, S.A.: Punishment of apostasy in Islam. Lahore: Institute of Islamic Culture. 1972. VII+144 S. Für Ahmadiyya-Standpunkt siehe: Tanwir, Raushan Din: Islam main irtidad ki saza (Die Strafe für Abtrünnigkeit im Islam). Lahore: Maktaba-i Tahrik. 1952. 158 S.


36) Munir-ReportI S. 80-81.


37) Ebenda, S. 127.


38) Ebenda, S. 79.


39) Siehe Anmerkung Nr. 30.


40) Ebenda, S. 26O-261.


41) Die "Objectives Resolution" wurde am 12. März 1949 verabschiedet. In den Worten des Munir-Reports: "... but it has been freely admitted that this Resolution, though grandiloquent in words, phrases and clauses, is nothing but a hoax and that not only does it not contain even a semblance of the embryo of an Islamic State but its provisions, particularly those relating to fundamental rights, are directly opposed to the principles of an Islamic State." Munir-Report. S. 203.


42) Ebenda, S. 2OO.


43) Ebenda, S. 218.


44) Ebenda, S. 219.


45) Die Gruppe der Ahl al-Qur’an entstand als eine Antwort auf die Ahl-i Hadith. Sie geht in ihrer Ablehnung der Traditionen so weit, dass sie diese im Gegensatz zum Koran fast vollständig ablehnte. Der Exponent dieser Gruppe in Pakistan ist Ghulam Ahmad Parviz. Siehe dazu: McDonough, Sheila: The social import of Parwez's religious thought. In: Contributions to Asian Studies, Vol. 2. Religion and society in Pakistan. Leidens Brill. 1971. S. 79-92.


46) Die Gruppe der Ahl-i Hadith entstand im 19. Jahrhundert in Indien und muss trotz gewisser Parallelen zu den Wahhabiten als eine eigenständige Schöpfung des indischen Islam angesehen werden. Denn sie ist im Gegensatz zum Wahhabismus nicht an eine Rechtsschule gebunden, sondern erkennt den Ijtihad des einzelnen Muslim an. Durch die Betonung auf den Hadith als die primäre Rechtsquelle hat sie Widerspruch bei den anderen islamischen Gruppen erzeugt. Siehe dazu; Siyalkuti, M. Ibrahim Mir: Ta'rikh-i Ahl-i Hadith (Die Geschichte der Ahl-i Hadith). Lahore„ 1953.


47) Munir-Report. S. 219.


48) Ebenda, S. 22.


49) Ebenda, S. 224-225.


50) Die Frage, ob Pakistan ein islamischer Staat ist, wird im Munir-Report eingehend behandelt. S. 201 ff. Die Verfasser kommen zu dem folgenden Ergebnis: "Pakistan is being taken by the common man, though it is not, as an Islamic State”. S. 231.


51) Ebenda, S. 232.


52) Bhutto sagte am 11. Juli 1974, dass die zwei oder drei Ahmadis, die zum Zeitpunkt seines Amtsantritts wichtige Positionen innehatten, inzwischen entlassen worden seien. Dawn. Karachi, 12, Juli 1974.


53) Ahmed, Munir D.: The Permanent Constitution of Pakistan. In: Orient. Opladen. Jg» 14 (1973) Nr. 3. S. 12O.


54) Artikel 42; Artikel 9l(4).


55) Dawn, Karachi, 30. April 1973. Für weitere Berichte und Kommentare siehe: Pakistan Times, Lahore. 3. Mai 1973; Insaf. Rawalpindi. 3. Mai 1973. 1O. Mai 1973.


56) Tahrik-i Khatam-i Nabuwat wurde in den fünfziger Jahren von der Majlis-i Ahrar-i Islam gegründet. Sie erlebte ihren Wiederaufschwung 1973.


57) al-Fazal. Rabwah. 14. August 1973. 25. August 1973. 6. November 1973.


58) Ebenda. 6. November 1973, l, November 1973.


59) Dawn. Karachi. 17. Juli 1974.


60) al-Fazal, Rabwah, 25. August 1973.


61) Als Beispiel dafür kann ein Zusammenstoss in Kharian angesehen werden, wo die Ahmadis in Selbstverteidigung zwei Angreifer erschossen hatten. Nur hier wurde eine Untersuchungskommission eingesetzt. Überall dort, wo Ahmadis zu Schaden gekommen waren, wurde es nicht für nötig befunden, ebenfalls Untersuchungskommissionen einzusetzen, um die Schuldfrage zu klären.


62) Pakistan Times, Lahore, 23. Juni 1974; al-Fazal, Rabwah, 24. Juni 1974, 26. Juni 1974.


63) Maududi wandte sich am 23- August 1974 in einer Erklärung gegen den sozialen Boykott einer Gruppe in der Gesellschaft. Er nannte diese Massnahme unislamisch. Offensichtlich wurde diese Erklärung gezwungenermaßen abgegeben, ansonsten ist es nicht zu verstehen, warum die Jama'at-i Islami seit jeher den sozialen Boykott gefordert hat. Auch die Konferenz "Mu’tamar al-Munazzamat al-Islami" verabschiedete in ihrer Jahresversammlung vom 14.-18. Rabi’ al-Auwal 1394 in Mekka eine Resolution gegen die Ahmadiyya, in der unter anderem folgendes gefordert wurde: "Complete boykott of Qadianis by Muslims in all social, cultural and economic affairs." cf. The Journal of Muslim World League. Mecca. Jg. l (Mai 1974) Nr. 8. S. 56. Eine der Jama’at-i Islami nahestehende Zeitschrift, al-Minbar, Lyallpur, veröffentlichte unter folgender Überschrift zwanzig Bereiche, auf die der soziale Boykott zu erstrecken sei: "Qadianiyun se soshal baikat ka i’lan" (Die Ankündigung zum sozialen Boykott der Ahmadiyya). In: al-Minbar, Lyallpur, 12. Juli 1974.


64) al-Fazal, Rabwah, 20. November 1974.


65) Dawn, Karachi, 5. Juli 1974.


66) Dawn, Karachi, 5. Juni 1974.


67) Dawn, Karachi, 4. Juni 1974, 11. Juli 1974, 16. Juli 1974; Morning News, Karachi, 3. August 1974.


68) Dawn, Karachi, 14. Juni 1974.


69) Dawn, Karachi, 20. Juni 1974. Dazu der Kommentar der Ahmadiyya in: al-Fazal, Rabwah, 21. Juni 1974.


70) Dawn, Karachi, 26. Juni 1974.    


71) Lail-o Nahar. Lahore. Jg. 5 (22.-28. Sept. 1974) Nr. 32. S. 11.


72) Dawn, Karachi, 1. Juli 1974.


73) Nachfolger von Maulavi Muhammad Ali in das Amt des Amirs der Lahori-Gruppe. In den dreißiger Jahren war er in Deutschland als Missionar tätig. Er veröffentlichte unter anderem eine deutsche Übersetzung des Koran: Der Koran. Arabisch-Deutsch. Übersetzung, Einleitung und Erklärung von Maulana Sadr-ud-Din. Berlin: Verlag der Moslemischen Revue. 1939. LXIV+1022 S.


74) Dawn, Karachi, 9. September 1974.


75) Am 18. Januar 1975 verabschiedete die pakistanische Nationalversammlung eine Änderung des Strafgesetzbuches, wonach jeder, der den Propheten Muhammad nicht als den letzten Propheten betrachtet und diese Meinung auch zu verbreiten sucht, mit einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Dawn, Karachi, 19. Januar 1975.


76) Dawn, Karachi, 25. August 1974.


77) cf. "Pakistan: all in the name of Allah". In: The Economist. London, 15. Juni 1974.


78) Die Rabitat al-Alam al-Islami (gegründet 1962) ist eine offiziöse Organisation der islamischen Gruppen und Verbände. Die Mitgliedschaft beruht auf freiwilliger Basis. Die Regierung von Saudi-Arabien unterstützt Aktivitäten dieser Organisation. Die Jama’at-i Islami scheint in der Zentrale in Mekka großen Einfluss gewonnen zu haben.   


79) cf. The Journal of the Muslim World League. Mecca. Jg. 1(Mai 1974) Nr. 8. S. 55-56.


80) Dawn, Karachi, 12. September 1974.


81) Dawn, Karachi, 14. September 1974; "Punjab. Crossing the floor". In: Pakistan Economist» Karachi. Jg. 14 (21. Sept. 1974) Nr. 38. S. 27; Dawn, Karachi, 22. Oktober 1974.


82) Bhutto sagte unter anderem: "... But objectively speaking and trying to put myself in the shoes of others. I would say they (Ahmadis) should also be happy with this decision, because it has settled the problems and their constitutional rights have been guaranteed." Dawn, Karachi, 9. September 1974. S.R. Ghauri wurde in seinem unter dem Titel "Comments an act of courage" erschienen, Leitartikel deutlisher, als er sagte: "They (Ahmadis) may accept with good grace the fact that they are now second class citizens of Pakistan." Harald. Karachi. Jg. 5 (Sept. 1974) Nr. 9. S. 4.


83) Munir-Report. S. 232.


84) Sehr treffend formuliert Detlev H. Khalid in einem bislang unveröffentlichten Aufsatz, der allerdings den Mitgliedern des Sonderausschusses des Parlaments vorgelegen hat und von dem er eine Abschrift dem Verfasser überlassen hat, folgendermaßen: "... after every Munich there is a Danzig, the appeasement of fascism never pays. If their present demand is met, what margin still there be left for the inevitable next appeasement?"


85) Auch Zafrullah Khan, ehemals Präsident am Internationalen Gerichtshof in Den Haag, vertrat in einem Zeitungsinterview diese Meinung. Nawä-i Waqt, Lahore, 18. September 1974. Die Entgegnung von Minister Pirzada lautete wie folgt: "Das Parlament ist die höchste Autorität, deren Entscheidungen von Staatsbürgern nicht in Frage gestellt werden dürfen. Die britische Regierung hatte ja auch 1947 entgegen dem Rat der damaligen indischen Regierung die Sikh als eine vom Hinduismus getrennte Religionsgemeinschaft deklariert". Dawn, Karachi, 25. September 1974. Pirzada vergaß natürlich zu erwähnen, dass diese Entscheidung dem Antrag der Sikh entsprach, die dadurch als eine getrennte Gruppe bei den Verhandlungen über die Teilung des Punjab auf die Seite der Kongress-Partei treten wollten. Damit sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass, entgegen dem Standpunkt der

 Muslim-Liga, zwei Religionsgemeinschaften keine Teilung wollten. Dies war auch der Grund, warum die Ahmadiyya von der Muslim-Liga aufgefordert wurde, ebenfalls gesondert ihre Interessen in der Teilungsfrage zu vertreten. Daher kann die Entsprechung eines Antrages der Sikhbevölkerung durch die britische Regierung hier nicht als Beweis für die Jurisdiktion des Parlaments über Glaubensfragen dienen, zumal im vorliegenden Fall das pakistanische Parlament die Rolle des Schiedsrichters in innerislamischen theologischen Fragen übernommen hat. Als einzige Parallele dazu könnte die Entscheidung des abbasidischen Kalifen Harun ar-Rashid angesehen werden, die Lehre des Erschaffensein des Korans (Khalq al-Qur'an)  zum offiziellen Dogma zu erheben. Jeder, der dieses Dogma verwarf, konnte bestraft werden. Hunderte von Gelehrten, darunter Ahmad Ibn Hanbal, wurden verhaftet und jahrelang gefoltert. Erst Kalif al-Mutawakkil setzte dieser Verfolgung ein ende. Seither ist auch dieses Dogma verschwunden. Für nähere Angaben über diese songenannte "Mihna" siehe: Patton, Walter M.: Ahmad Ibn Hanbal and the Mihna. Leiden. 1897.

86) Dazu Detlev H. Khalid in seinem oben erwähnten Aufsatz:


"Casting the sect out of the pale of Islam would be a clear violation of the Qur'anic teachings. The religion that abolished priesthood does not recognise any authority to pronounce an excommunication, least of all those divines who are presently clamoring for the ostracisation of the Mirzais."


87) Die in Pakistan verbreitete hanafitische Rechtsschule lässt die Möglichkeit eines Konzensus zu. Aber sie fordert ausdrücklich eine einheitliche Meinung aller Gläubigen. Darin braucht, nach Iqbal, nicht jeder Muslim einbezogen zu werden. Eine einheitliche Meinungsbildung der Schriftgelehrten, die stillschweigend von Muslimen übernommen oder geduldet wird, kann ohne weiteres als Ijma’ angesehen werden. Ibn Hazm erkennt lediglich den Ijma’ der Prophetenjünger als verbindlich für alle Muslime an.


88) Morning News, Karachi, 28. Juli 1974.


89) Artikel 20.


90) Die Besitzungen der Ahmadiyya wurden 1958 auf Anordnung der syrischen Regierung beschlagnahmt. Es handelte sich im wesentlichen um die Bibliothek der Ahmadiyya-Gemeinde.


91) Anjuman Tahrik-i Jadid wurde 1934 gegründet und ist für die Missionstätigkeit im Ausland verantwortlich.


92) cf. "Die Ahmadi-Muslims in Bedrängnis. Eine verfolgte Minderheit in Pakistan1'. In: Walliser Bote. Brig/Schweiz.  22. August 1974.


93) Artikel 106(3). Es sind lediglich je ein Sitz in den Provinzparlamenten von Baluchistan und North-West Frontier Province und zwei Sitze in Sind und drei Sitze in Punjab vorgesehen. Im Nationalparlament sind die Minoritäten nicht vertreten. Eine diesbezügliche Initiative der Regierung, den Minderheiten im Nationalparlament eine angemessene Vertretung zu gewähren, soll geplant sein. Dawn, Karachi, 23. Februar 1975.


94) Ahmad, Mirza Bashir: Future of Ahmadiyya Movement. Rabwah: Ahmadiyya Muslim Foreign Missions Office. I960. 46+11 S.


95) Dawn, Karachi, 29. September 1974.


96) Adam, Werner: Glaubenskrieg in Pakistan. Die Verfolgung der Ahmadiyas vor dem Hintergrund politischer Aversion. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. August 1974; Adam, Werner: Verketzerte Ahmadias in Pakistan. Komplexer Hintergrund einer alten Kontroverse. In: Neue Zürcher Zeitung, 22. August 1974; Weidenhiller, Martha: Ahmadis - Opfer der Gewalt im Namen des Islam. In: Die Welt, Hamburg, 26. Juni 1974; "Die Welt-Presse verurteilt die Erklärung der pakistanischen Nationalversammlung". In: Der Islam. Frankfurt/M. Jg. 26 (Nov./Dez. 1974) Nr. 301. S. 12-15.


97) "Lajnat al-Fatwa al-Urdunniya tuqarrir kufr al-ta’ifa al-Qadiyaniya wa-irtidadaha an al-Islam. Kull man yantasib ila 1-Qadiyaniya yu’tabar kafiran" (Der jordanische Rat für das Fatwä stellt die Ungläubigkeit der Ahmadiyya und ihre Abtrünnigkeit vom Islam fest. Jeder, der sich zu der Ahmadiyya zählt, wird als ungläubig betrachtet). In: Akhbar al-Alam al-Islami. Makka. Jg. 9 (l?. Sept. 1974) Nr. 395. S. 6.


98) Morning News, Karachi, 9- September 1974; Akhbar al-Alam al-Islami. Makka, Jg„ 9 (l?, Sept. 1974) Nr.~395. S. 5.


99) Hübsch, Hadayatullah: Die Erklärung der Nationalversammlung Pakistans und ihre Wirkung. In: Der Islam. Frankfurt/M. Jg. 26 (Nov./Dez, 1974) Nr. 3O1. S. 1-2.



Bibliographie:


Neben den in den Anmerkungen zitierten Veröffentlichungen insbesondere unter Nr. 21 sind folgende besonders empfehlenswert:

Ahmad, Mirza Bashiruddin Mahmud: Ahmadiyyat or the true Islam. Rabwah: Ahmadiyya Muslim Foreign Missions. 1972. 246 S.; Ahmad, Mirza Bashir-ud-Din Mahmud: Invitation to Ahmadiyyat. Rabwah: Ahmadiyya Muslim Foreign Missions Office. 1961. XV+345+ IV S» ;

Abdool-Rasool, Sheik Hassan: La Ahmadiyya, origine et developpement d'une secte musulmane au Penjab/Pakistan. Diss. Paris 1965. 394 S. (Dactylographie);

Brush, S.E„: Ahmadiyyat in Pakistan. Rabwah and Ahmadis.In: Muslim World. Jg. 45 (1955). S. 145-171$

Fisher, Humphrey J.: Ahmadiyyah. A study in contemporary Islam on the West African Coast. London: Oxford Univ. Press. 1963. X+206 S.;

Lavan, Spencer: The Ahmadiyah Movement. Its nature and its role in Nineteenth and early twentieth Century India. Diss. McGill Univ. 1970;

Lavan, Spencer: Polemics and conflict in Ahmadiyya history: the Ulama, the missionaries and the British (1898). In: The Muslim World. Jg. LXII (1972). S. 283-303;

Walter, H„A.: The Ahmadiya Movement. Calcutta: Oxford Univ. Press. 1918. 185 S. (The religious life of India series.)
143


Erschienen in: ORIENT. Opladen. 16 (1975)1, S. 112.143.


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